Vermögen ALG II vergessen anzugeben - Was und wie gehts jetzt weiter

  • Hallo,

    ich habe beim Jobcenter mein Aktiendepot nicht angegeben. Wert ist etwa 2300,- Euro. Ich habe nun ein Schreiben bekommen das ein Kapitalertrag geflossen ist und soll mich nun schriftlich erklären soll.

    Nach dem Vermögensfreibetrag von 150,- pro Lebensjahr ist das schonvermögen. Aber die Dividenden sind ja einkommen. Ich hab jetzt nicht ganz 99,- Euro bekommen. Die Dividende wird 1x Jahr gezahlt.

    Ich habe jetzt im netz so viel über Freibeträge gelesen das ich keinen Durchblick mehr habe was was ist.

    Ich habe ein Beispiel gelesen da hieß es bis 100,- Euro kann man behalten, weiß aber nicht mehr ob das im Monat oder Jahr war.

    1) Ist das richtig das das nicht abgezogen wird (also dem Jobcenter kein Schaden entstanden ist)? Oder muß ich das jetzt zurückzahlen?

    2) Da ich das nicht angegeben habe, drohen mir jetzt Sanktionen? Auch wenn dem Jobcenter kein Nachteil entstanden ist?

    :(

  • Naja, tu verwundert und gib an, dass du ganz sicher warst, dass du das angegeben hast und du nicht weißt wie das passieren konnte. Sag, dass es dir leid tut, dass passiert ist und dann warte ab.


    100 € jährlich aus Kapitalerträgen sind anrechnungsfrei.


    Ob ein Bußgeld erfolgt, kann ich dir nicht sagen, aber es kann passieren. Die Wahrscheinlichkeit schätze ich aber gering ein.

  • Mittlerweile gibt es in manchen Regionen die Anordnung, jedes noch so kleinste Vergehen anzuzeigen. Ich würde dir dringend raten das ganze dem Jobcenter zu melden, da es spätestens bei einem Datenabgleich so oder so auffallen würde.

  • Wenn man Vermögenswerte nicht angegeben hat, diese aber keine Auswirkung auf die Höhe des Hartz4-Zahlung haben und sie mir Vorsatz unterstellen, kann man dann wegen Betrug angezeigt werden (und verurteilt werden)?

    Und wie hoch wäre das max. Bußgeld im Falle eines Bußgeldbescheides?

  • Ein Betrug liegt nicht vor.

    M.E. wäre ein Bußgeldbescheid auch rechtswidrig, da das Vermögen in vorliegender Höhe keine Erheblichkeit i.S.d. § 60 SGB I auf die Leistungen hat und damit der Bußgeldtatbestand des § 63 I Nr. 6 SGB II nicht erfüllt ist.

  • Können den Sanktionen (10-30% pro Monat) für sowas anfallen?

    Wenn ich einen Bausparvertrag vor Ablauf Kündige, gilt das dann als Einkommen?

    mfg

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    Grace

  • Können den Sanktionen (10-30% pro Monat) für sowas anfallen?

    Hallo,

    nein, Sanktionen gibt es für Pflichtverletzungen.

    Eher geht es hier um deine tw. versäumten Mitwirkungspflichten. Die hast du nicht vollständig erfüllt. Also krieche zu Kreuze, entschuldige dich für deine Vergesslichkeit. Teile auch nochmal den (unschädlichen) Kapitalertrag von 99,- mit.

    Manche Menschen erinnern sich tatsächlich erst an ihr Vermögen, wenn Dividende klingeln.

    Altes Sparbücher werden auch sehr oft als Vermögen vergessen.

    Wenn ich einen Bausparvertrag vor Ablauf Kündige, gilt das dann als Einkommen?

    Nein, du wandelst dein *Bausparvermögen* um in Geld. Nur die Summe, die deinen Vermögensfreibetrag dann übersteigt, ist Einkommen.

    Hat man die Auflösung nicht sowieso schon von dir verlangt?

  • 200,- im Bausparvertrag? Eine Verwertung würde wohl mehr kosten als die Einlage.

    Bitte beachte:

    Kapitalerträge bis max. 100,- p.a. sind *frei*, d.h. ohne Anrechnung.

    Sind es ---mehr als 100,----, wird die Gesamtsumme als zu berücksichtigendes Einkommen angerechnet.

  • Die 100,- im Monat sind einkommen aus Beruflicher(Werden davon nicht noch 10,-Euro abgezogen?) Tätigkeit und daneben darf man noch 100,- Aus Kapitalanlagen im Jahr haben ist das so richtig?

  • Wenn du 100,- Erwerbseinkommen (also aus einem kleinen Job) im Monat hast, dann sind diese 100,- als Grundfreibetrag jeden Monat frei. Da wird auch nichts mehr abgezogen.

    Bei einem Verdienst von 100,- bleiben dir auch 100,------ jeden Monat.

    Wenn du 1x im Jahr Kapitalerträge bekommst (zB. Zinsen oder Dividende), dann sind dafür max. 100,- pro Jahr frei.

    Beispiel:

    Laufen deine Aktien so gut, dass am 1.1.2019 vielleicht 105,- Dividende ausgeschüttet werden, dann werden 105,- angerechnet.

    Quasi sind die tollen 105,- futsch.

    Erwerbseinkommen wird bei Freibeträgen ganz anders berücksichtigt als das sog. *mühelose* Einkommen durch zB. Kapitalerträge.

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