ALG II Erstantrag - arbeitsstelle und Umzug

  • moin, ich bin neu hier, also falls es das falsche subforum ist bitte ich einen moderator diesen thread in den richtigen zu verschieben.

    Zu meinem problem, ich sitz jetzt schon seit ewigkeiten (teils eigenes verschulden) an dem.erstantrag. die letzten 2 monate konnte ich meine miete nicht bezahlen, telefonrechnungen nicht etc, da meine lebenserhaltung für mich an erster stelle steht. (Hab 380€ für 2monate gehabt). Habe jetzt gottseidank ein stelle gefunden beginnt zum 1.8, alles gut soweit. Zwangskündigung kam rein, zum 31.07 muss ich raus sein. So jetzt ist das problem ich bin noch nicht mit dem alg 2 antrag komplett durch, dienstag einen Termin. Kann aber einen ausbildungsvertrag vorweisen und mit etwas glück einen mietvertrag für eine neue bleibe. Da meine finanzielle situation sich auf 0€ im bar und 0€ auf dem konto beläuft, werd ich keine kaution zahlen können, keine miete etc. Was kann man da machen? Wenn die mich da hinhalten sitz ich sprichwörtlich auf der straße, da es jetzt alles so kurzfristig auf mich zukommt bin ich echt am verzweifeln.

    Dazu gesagt ist der erstantrag ist komplett aber sowas dauert doch auch seine bis zu 6 wochen oder? Die überprüfung undsoweiter.

    Einmal editiert, zuletzt von Jukebox25 (21. Juli 2018 um 01:25)

  • ich sitz jetzt schon seit ewigkeiten (teils eigenes verschulden) an dem.erstantrag.

    Hallo,

    d.h. der Antrag und alle Nachweise/Anlagen muss schleunigst zum JC.

    Und Leistungen gibt es nur ab 1.7.

    Wenn alles vorliegt, wird es evtl. trotzdem mind. 3-4 Wochen dauern, bis Geld kommt. Schließlich ist auch bei den JC Urlaubszeit und also Personalmangel.

    Zwangskündigung kam rein,

    Was ist das? Fristlose Kündigung? Bitte mal die Sache erklären.

    Oder meinst du Räumungsklage, die schon Frist setzt?

    Kann aber einen ausbildungsvertrag vorweisen

    Wie? Einen Ausbildungsvertrag und eine Stelle?

    Als Azubi hast du uU keinen Anspruch auf Leistungen vom JC.

    Habe jetzt gottseidank ein stelle gefunden beginnt zum 1.8, alles gut soweit.

    Da wirst du die erste Lohnzahlung erst zum 31.08.2018 erhalten.

    Ist dein Verdienst dann höher als dein Alg2-Anspruch?

    mit etwas glück einen mietvertrag für eine neue bleibe.

    Wann kannst du den vorweisen?

    Am Dienstag zum Termin?

    Und ab wann? Ab 1.8.?

  • ausbildungsvertrag ab dem 1.8

    Es wird geprüft ob ich für die verstrichene zeit rückwirkend geld bekomme ,(juni und juli). Mietvertrag wäre zum 1.8 .

    Zu der kündigung es ist eine fristlose kündigung zum 31.07 hat der vermieter eingewilligt anstatt zu sofort. Ist auch vertraglich festgehalten. Liegt ebenfalls beim JC vor

  • Es wird geprüft ob ich für die verstrichene zeit rückwirkend geld bekomme

    Für Juli dürfte es ohne Probleme Leistungen geben, wenn du es schaffst, den Antrag komplett und nachweislich vor dem 31.7. abzugeben.

    Für Juni aber mE nur, wenn dein Erstantrag/Hauptantrag schon im Juni im JC vorlag und nur noch irgendwelche Nachweise gefehlt haben.

    Ich hatte aus deinem Beitrag #1 verstanden, dass du aus tw. eigenem Verschulden seit ca. 2 Monaten am Erstantrag bastelst---(also noch nichts beim JC abgegeben hattest).

    Hast du das Mietangebot für die neue Wohnung dem JC vorgelegt?

    Oder ohne das: WANN kannst du den Mietvertrag, der am 1.8. beginnen soll, beim JC vorlegen? Dein neuer Vermieter wird wahrscheinlich die erste Miete für August und die Mietkaution zu Mietbeginn sehen wollen.

    Ob das JC das in 7 Arbeitstagen schafft? ---

    Immerhin ist es für dich gut, dass das JC die Frist 31.07. schon kennt. Aber alle Zusicherungen bez. der neuen Unterkunft zu bearbeiten---und auch Geld anzuweisen--- dauert immer.

    Antrag auf Vorschuss gestellt?

    (Bei uns werden generell keine Vorschüsse mehr gezahlt, wenn die Verzögerung nicht zu Lasten des JC geht. Und auch der Kassenautomat, wo man bis vor ein paar Monaten noch 100,-Vorschüsse ausgezahlt bekam, ist jetzt weg.

    Einzig Lemi-Gutscheine werden noch angeboten---tolle Aussicht, wenn Miete und Kaution verlangt wird.

    fristlose kündigung zum 31.07

    Wo gehst du hin mit deinen Sachen, wenn du am 1.8. weder den Mietvertrag noch die erste Miete+Kaution dafür vorweisen kannst?

    Hast du einen Plan B?

    edit:

    Weißt du, ob du ab 1.8. überhaupt noch Leistungsanspruch hast wegen Ausbildungsvertrag UND Stelle?

    Welches Einkommen hast du dann ab 1.8.? ---Wie hoch ist die neue Miete?

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