Huhu,
Ich bin 22 Jahre alt und werde wahrscheinlich nächstes Jahr meinen Freund heiraten der im Ausland lebt.
Wenn er in Deutschland ist braucht es ja ein weilchen bis er Arbeit findet.
Ich mache bald eine Ausbildung. Bekomme kein Bafög da meine Eltern gut verdienen. Lebe momentan in einer Wohnung und bekomme ALG 2, da ich ein Baby habe.
Meine Frage ist wenn ich mit der Ausbildung anfange, müssen meine Eltern mich unterhalten, da ich aber dann verheiratet bin und mein Partner und ich zusammen wohnen, bekommen wir dann nicht trotzdem Wohngeld, da er ja dann erstmal Anspruch darauf hat bis er arbeit findet?
Oder zahlt das Jobcenter dann nur für ihn Wohngeld, quasi für 1 Person?
ALG II - Wohngeld - verheiratet bei Ausbildung Eltern Unterhaltspflichtig
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Pharoahex -
21. Juli 2018 um 23:00 -
Erledigt
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Hallo!
Im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Titel für Suche optimiert und nach Forum U25 verschoben.
Gruß
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Deine Eltern sind dir unterhaltspflichtig. Nicht nur während der Ausbildung, sondern auch davor, während du eine suchst, bzw. im Rahmen der Findung einer Ausbildung.
Dein Ehepartner ist dir vorrangig zu Unterhalt verpflichtet. Kann er dich nicht unterhalten, sind dann wieder die Eltern zu Unterhalt verpflichtet, bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast.
Ob dein Partner Leistungen bekommen kann, hängt davon ab, woher er kommt, wie sein Aufenthaltsstatus ist usw.
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Hallo zusammen.
Ich bin 22 Jahre alt und heirate bald. Mein Mann wird erstmal ALG 2 beziehen bis er einen guten Job hat.
Frage, ich gehe in die Ausbildung und bekomme selber dann kein ALG 2 mehr, da meine Eltern gut verdienen.
Mein Mann kann dennoch ALG 2 beantragen?
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Hallo!
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Gruß
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Hallo,
- Wann wird denn dein Ehemann voraussichtlich und wahrscheinlich nach D einreisen?
- Reist er dann zu seinem Kind ein?
- Hast du schon einen Ausbildungsvertrag für die Zeit NACH der Eheschliessung--- also doch erst in 2019--- ?
Wie schon erklärt wurde: Ob er Alg2 erhält, kommt auf seinen ausländerrechtlichen Status an.
zB: EU-Bürger--- oder---visapflichtige Einreise aus einem Nicht-EU-Staat.
edit
bekommen wir dann nicht trotzdem Wohngeld,
Wohngeld zahlt das Jobcenter sowieso nicht.
Auch bei den Wohnkosten (und wer die zahlt) ist sein Status wichtig für Ansprüche, sonst keine Antworten möglich.
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bis er einen guten Job hat.
Bis er einen guten Job hat? Sowas gibt es im ALG II Bezug nicht. Viele Jobs verringern den ALG II Anspruch und sind daher auch anzunehmen, selbst wenn es zum Mindestlohn wäre.
Aus welchem Land kommt dein Freund/Mann?
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Bis er einen guten Job hat? Sowas gibt es im ALG II Bezug nicht.
Ziemlich gewagte Aussage.
Die TE schrieb:
Mein Mann wird erstmal ALG 2 beziehen bis er einen guten Job hat.
Falls er überhaupt Anspruch hat, kann das durchaus so sein.
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es wurde ja schon gefragt, was er für einen Aufenthaltsstatus hat,
EU oder nicht EU. Da wäre die Antwort sehr wichtig.
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