ALG II Aufhebungsbescheid - Erstattung und Zahlungsaufforderung von KDU-Anteilen

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Ein Single mit kleiner Wohnung erhält Alg2 und KDU. Es zieht ein Partner zu. Daraus folgen die KDU-Anteile zu je 50%. Soweit, so klar. Der RB wird auf Partner angepasst. Auch klar.

    Die Mietzahlung wird immer schon per Direktzahlung an den Vermieter geleistet, so soll es bleiben. Die Bewilligung für die 2er-BG mit dem 90%-Partner-RB erfolgt unproblematisch und korrekt.

    Es folgt eine Anhörung zu *zu Unrecht* erbrachten KDU-Anteilen. Der 1.LB beantwortet diese im Sinne, dass Direktzahlung an den Vermieter geht.

    Dann: Das JC schickt dem 1.LB einen Aufhebungs,-Erstattungs,-Zahlungsaufforderungsbescheid.

    In diesem wird zwar bestätigt, dass die KDU vom JC direkt und freiwillig an den Vermieter gehen, der LB möge sich aber mit dem Vermieter in Verbindung setzen und die halbe Miete von dem holen.... und dann an die BA-Service-Haus überweisen...dash

    Es gibt darin auch Vorwürfe, dass der 1. LB den Zuzug des Partners erst dann gemeldet habe, als seine Miete schon angewiesen war. Der konnte es aber nicht eher, weil der Partner nicht eher zuzog. Das war und ist dem JC bekannt.

    Man unterstellt dem 1.LB nun sogar noch grob fahrlässige Handlungen in Sachen § 60 SGB I. hail

    Das JC verlangt also für 1 Monat die bereits überwiesenen anteiligen KDU zurück.

    Entweder Erstattung: Der LB solle bis xx an die BA überweisen, ---- das kann er nicht.

    Der 1.LB schreibt 'ne e-mail an den Inkasso-Service und bittet um Ruhendstellung, bis er die Sache mit dem JC geklärt hat.

    Frage:

    Was hindert das JC daran, einfach im nächsten Monat um einmal die 50% KDU zu mindern? Damit bliebe das Mieterkonto ausgeglichen und jeglicher Verwaltungsmarathon bliebe allen erspart.

    Es ist sicher, dass der 1.LB die Summe nicht vom Vermieter zurück erhält und auch aus eigenem Vermögen die halben KDU nicht zahlen kann.

    Was kann man tun? Widerspruch ist vorbereitet,aber bringt der was?

    Mir erscheint es wie eine festgefahrene formale Schiene...

    Aufrechnung mit dem RB ist mE auch keine Lösung und wäre nicht rechtens, oder?

    Vielen Dank für Anregungen und Hilfe

    Gruß

  • Das was Partner 1 an KdU zu viel erhalten hat, erhält der Partner 2 an KdU bewilligt. 2 gibt 1 die KdU für den einen Monat und 1 zahlt zurück.

    Damit wäre das Problem gelöst.

    Bsp:

    1 zahlt jeden Monat 100 € KdU.


    2 zieht am 1. des Monats ein. Dies wird gemeldet.

    1 muss 50 € KdU zurück zahlen. 2 bekommt 50 € KdU bewilligt.


    Selbes Spiel mit Gesamtsumme von 100 €, egal zu welchem Zeitpunkt 2 in die Wohnung zieht.

  • wovon soll LB2 die halbe Miete nehmen?

    LB2 hat nichts flüssig, es handelt sich um 195,-. Hat gerade seinen Umzug selbst bezahlt. Hat seine Kaution aus der vorigen Wohnung noch lange nicht wieder, um etwas flüssig-beweglich zu sein.

    LB2 kann nicht vom Regelbedarf die Hälfte abgeben.

    LB2 zog am 25. ein. Am 28. wurde der Zuzug mitgeteilt (der erste mögliche Tag).

  • Erst ab dem 25. wäre die Miete des LB1 zu 50 % für den restlichen Monat (5 Tage) zurückzufordern. Die gleiche Summe erhält LB2 als Miete für den Monat.


    Für den Folgemonat gilt selbiges. LB1 hat volle Miete erhalten und damit die halbe Miete zu viel erhalten. Dafür wird LB2 halbe Miete bewilligt. LB2 muss aber keine Miete mehr an den Vermieter zahlen, weil über LB1 ja alles gezahlt wurde (LB1 wurde doch volle Miete gezahlt). Also hat LB2 die halbe Miete zur Verfügung und kann diese LB1 geben.

    Hat das Jobcenter nun volle miete für LB1 und halbe Miete für LB2 an den Vermieter überwiesen, hat man eine halbe Miete gut. Dann wird man schlicht für einen Monat die Miete an das eigene Konto überweisen lassen, die eine Hälfte für den Vermieter abzweigen und die andere Hälfte ans Jobcenter zahlen. So eine freiwillige Zahlung durch das Jobcenter an den Vermieter kann wieder rückgängig gemacht werden.

    Oder aber man sagt dem Jobcenter mit schriftlichem Einverständnis von LB2, es soll die halbe Miete mit der Forderung gegen LB1 verrechnet werden.


    Die beim Jobcenter sollen sich nicht so haben, das ist kein Umstand hier mal das Geld von der linken in die rechte Tasche zu stecken.

  • Danke.

    Die tagesgenaue Aufteilung ab 25. habe ich hier unterschlagen, um es nicht zu unübersichtlich zu machen. Aber das hat das JC im Bescheid sehr genau und korrekt berücksichtigt. Die Rückforderungssumme betrifft ganz genau diese 6Tage+1Monat.

    Also hat LB2 die halbe Miete zur Verfügung und kann diese LB1 geben.

    LB1 und LB2 haben jeweils nur den Regelbedarf (je 374,-) zur Verfügung.

    Ja, genau: Die *zuviel-Miete* liegt jetzt beim Vermieter auf dem LB1-Mieterkonto mit plus.

    Alle weiteren KDU-Anteile sind monatsgenau und korrekt an den Vermieter überwiesen...

    Dann wird man schlicht für einen Monat die Miete an das eigene Konto überweisen lassen, die eine Hälfte für den Vermieter abzweigen und die andere Hälfte ans Jobcenter zahlen. So eine freiwillige Zahlung durch das Jobcenter an den Vermieter kann wieder rückgängig gemacht werden.

    Das erscheint mir noch viel umständlicher, als es das JC unter der Maßgabe der Verwaltungsvereinfachung konstruiert.

    Oder aber man sagt dem Jobcenter mit schriftlichem Einverständnis von LB2, es soll die halbe Miete mit der Forderung gegen LB1 verrechnet werden.

    Das ist einen Versuch wert. Das werde ich den beiden LB empfehlen.

    Vielen Dank.

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