Hallo an alle,
am 17.05 hatte ich einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin aber aus ernsten familiären Gründen konnte ich nicht erscheinen, weil ich plötzlich nach meinem Heimatland fliegen musste.
Ich habe noch am 17.05 vormittags telefonisch Bescheid gesagt, so dass sowohl die Ansprechpartnerin als auch die Leistungsabteilung benachrichtigt wurden.
Dann bin ich am 29.05 nach Deutschland zurückgekehrt und habe der Sachbearbeiterin eine Email geschickt.
Am 8. Juni bekam ich einen Brief (mit Datum 31.05) vom JC, wo es mir die vorläufige Einstellung der Leistungen wegen Ortsabwesenheit mitgeteilt wurde. Am 10.06 gehe ich zum Jobcenter und sie schicken mich zur Sachbearbeiterin. Sie sagt mir, ich hätte sofort nach meiner Rückkehr nach xxxxxx erscheinen sollen und fragt mich, ob ich nachweisen kann, dass ich tatsächlich am 29.05 zurückkam und, wenn ja, ihr die eventuelle Unterlagen mitzubringen.
Alles, was ich wiederherstellen kann, ist die E-Mail der Flugbuchungsbestätigung. Ich hatte keine Bordkarte, weil ich die Fluggesellschaft-App benutzt habe.
Am 19.06 gehe ich zum Termin bei der Sachbearbeiterin und gebe ihr den Email-Ausdruck ab.
Doch habe am 25.Juni den Bescheid zur Aufhebung, Erstattung usw. bekommen.
Frage:
Ok, heute ist es ein wenig spät, aber denkt ihr, dass ich Widerspruch erheben kann? Ich meine, Ist die Entscheidung des JC rechtmäßig? Der Brief erwähnt die Artikel des SGB, die das Thema regeln, aber das Deutsch ist nicht meine Muttersprache und wäre mir sicher sehr schwierig zu verstehen.
Ich hoffe, die Sache gut erklärt zu haben und bitte um Entschuldigung für die Fehler.
Danke im voraus
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Grace