ALG II Antrag über 25 jahre - wohnen bei Eltern und Fragen

  • Guten Tag,

    ich hoffe hier im Forum Hilfe bezüglich meines Hartz4-Antrags zu bekommen.

    Ich versuche alles kurz und sachlich zusammenzufassen:

    - über 25 Jahre

    - vor kurzem von Freundin getrennt und bei Eltern wieder eingezogen (gemeldet war ich immer bei den Eltern, es bestand kein Mietvertrag zwischen mir und meiner Ex-Freundin)

    - zwischen Eltern und mir besteht kein Mietvertrag

    - kosten für mein Essen bezahle ich selbst

    - zum 01.08 neuer Job

    - Antrag für Juli gestellt

    - zum 01.08 Auszug aus der Wohnung meiner Eltern und Einzug in eine eigene Wohnung.

    - Verdienst Eltern (~ 1800 Rente, ~1200 Arbeit)

    Was steht mir für Juli zu? Müssen meine Eltern für mich mit aufkommen? Wird das Einkommen meiner Eltern anteilig berechnet? Bekomme ich meine Lebenskosten vom Amt bezahlt (~400€) ?

    Wie gehe ich am besten vor?

    Vom Amt habe ich die Anträge: HG,EK,VM, EKS,KDU,HA zum ausfüllen mitbekommen.

    Macht es Sinn den HG Antrag auszufüllen?

    Ich brauche kein Geld für Miete, sondern möchte einfach nur für den Monat diesen 400€ Satz bekommen.

    Vielen Dank für eure Auskunft.

  • Hallo,

    Das JC vermutet, dass du mit deinen Eltern in einer HG (Haushaltsgemeinschaft) lebst.

    Deswegen Anlage HG.

    Diese Vermutung ist erlaubt, aber sie kann widerlegt werden.

    Deine Eltern können kurz schriftlich erklären, dass sie dich nicht finanziell unterstützen, dass sie dir lediglich übergangsweise für den Monat Juli kostenlos eine Unterkunft in ihrer Wohnung/Haus anbieten. Angabe der elterlichen Einkommen ist nicht nötig.

    Die Anlage HG bitte ausfüllen. Legst du sie nicht vor, verzögerst du die Bearbeitung, man fordert dich erst wieder zur Mitwirkung und zur Vorlage HG auf.

    Bei Punkt 1.1. deine Daten, evtl. die KD-Nr. oder hast du schon eine BG-Nr. bekommen? (auf dem HA, rechtes Feld?)

    Bei Punkt 3 kannst du ankreuzen: unentgeltliche Unterkunft für den Monat Juli.

    Ich würde sowohl die kurze Erklärung der Eltern als auch die Anlage HG vorlegen.

    Die Anlage KDU ist dann überflüssig .

    Du bist dann eine 1er-BG, weil Ü25 und nicht in einer HG.

  • Das heißt dem Joncenter brauche ich keinen Einkommensnachweis meiner Eltern vorlegen? Außerdem ist es nicht nötig den Mietvertrag einzureichen, da ich kostenlos in der Wohnung wohne?

    Ist es ausreichend schriftlich zu erklären, dass ich kostenlos in der Wohnung meiner Eltern für zwei Monate wohne, aber mein Leben, sprich Essen usw., selbst bezahlen muss? Gibt es für die Erklärung ein Musterschreiben?

    Als Nummer besitze ich bisher nur das Aktenzeichen der Agentur für Arbeit. Mehr habe ich bisher nicht...

  • Eine weitere Frage, die sich mir stellt: Bekomme ich das Geld, was ich bereits für die Krankenkasse für diesen Monat bezahlt habe, erstattet?

    Danke für eure Hilfe!

  • 1. Du benötigst nur den Regelbedarf 416,-. Du bist Ü25 und damit sowieso eine eigene BG.

    Du führst keinen Haushalt zusammen mit deinen Eltern. Ihr wirtschaftet getrennt. Sie zahlen nichts für dich. Du zahlst deine Lebenshaltungskosten von deinem Geld. Deine Eltern verlangen keine Wohnkosten von ihrem Sohn, der nur für 1 Monat Unterschlupf sucht. Deshalb ist es nicht nötig, das elterliche Einkommen anzugeben.

    2. Da du nichts für das Wohnen bezahlen brauchst, interessiert auch nicht der Mietvertrag deiner Eltern.

    3. Deine Eltern sollten schriftlich erklären, dass sie dich nicht finanziell unterstützen, nur 1 Monat mietfrei dort wohnen lassen.

    Du brauchst das nicht erklären, du stellst doch den Antrag mit den erforderlichen Anlagen dazu. Daraus kann das JC alles Wichtige entnehmen. Die ERklärung deiner Eltern legst du deinem Antrag bei.

    4. Meines Wissens gibt es dazu kein Musterschreiben. Es ist doch nur ein Dreizeiler. Deine Eltern unterschreiben das mit Datum.

    5. Aktenzeichen der Agentur für Arbeit?--- Du hast doch beim Jobcenter vorgesprochen, hast vom JC die ganzen Formulare erhalten.

    Steht auf dem HA (Hauptantrag) keine Kundennummer KD-Nr? Auf der ersten Seite in der rechten Spalte?

    etwa so----044D47114711?

    6. Den Beitrag, den du für Juli schon an die KV gezahlt hast, musst du von der KV zurückholen. Das JC handelt nicht für dich, denn du bist der Versicherte. Du brauchst aber erst den Bewilligungsbescheid des JC.


    Wieso jetzt 2 Monate? Ich denke, du brauchst den Regelbedarf für Juli?

    Brauchst du denn ab 1.8. auch Leistungen ( Regelbedarf und Mietkosten?)

  • 1. verstanden

    2. verstanden

    3. verstanden

    4. 👍🏻

    5. Kundennummer gefunden.

    6. Wann kann man mit einem Bewilligungsbescheid rechnen?

    Es bleibt bei einem Monat, ich habe mich verschrieben. Ab dem 01.08 brauche ich keine Leistungen, da ich eine Ausbildung beginne, bei der ich ziemlich gut verdiene.

    Ich werde dennoch BAB und Co. prüfen lassen.

    Ich danke schon einmal für die schnelle und wirkliche tolle Hilfe!!

  • Kurze Frage, die mir noch einmal einfällt:

    1. Wenn ich die KV-Zahlung nach dem Bewilligungsbescheid zurück ordere, wie kommt es dann zur nachträglichen Zahlung des Jobcenters? Melde ich das dem Jobcenter und diese veranlassen eine Rückzahlung?

    2. Da ich ab dem 01. eine Ausbildung beginne und natürlich auch eine neue Wohnung beziehe, habe ich erst einmal kein Geld, um zu leben und die Miete zu zahlen, da ich natürlich erst am Ende des Monats mein Gehalt ausbezahlt bekomme. Das Jobcenter kann mir für diesen Zeitraum nur ein Darlehn anbieten oder ich leihe mir anderweitig Geld, um die Miete zu bezahlen. Auch richtig oder?

  • 6. Achte unbedingt darauf, im Juli den Antrag abzugeben. Oder hast du einen Termin zur Antragsabgabe erhalten? Du kannst mit 4-5 Wochen Bearbeitungszeit rechnen, manche JC sind schneller, manche brauchen länger. Es ist Urlaubszeit und ziemlich verbreitet immerzu Personalmangel. Bewilligungen macht ja nicht jeder, der dort arbeitet.

    7. Nein, das JC veranlasst keine Rückzahlung. Du kannst mit dem Bewilligungsbescheid des JC zu deiner KV (zur Abtl. Beiträge), dort die Rückerstattung deines Juli-Beitrags beantragen. Die sehen im Bew-Bescheid, dass das JC für Juli auch den KV-Beitrag zahlt/gezahlt hat.

    Dein Beitrag ist höher als der des JC.

    Damit wäre ein > doppelter Beitrag in deinem KV-Beitragskonto. Das soll nicht sein. Dann erstattet die KV die Summe an dich zurück.

    Es wird lange dauern. Auch bei sog. guten KV dauert es schon mal mehrere Wochen.

    8. Da du ab 1.8. kein Alg2-Leistungsberechtigter mehr bist, weil Azubi, wird man dir kein Darlehen gewähren.

    Also wirst du dir anderweitig Geld leihen, bis du regelmäßiges Azubi-Einkommen hast. Dann wirst du in Raten zurückzahlen.

    BAB und Co kannst du gern prüfen.

    Viel Glück für deine Ausbildung!

  • Termin zur Abgabe der Anträge ist am kommenden Donnerstag. Dann werde ich mich mal überraschen lassen, wie die Sache ausgeht.

    Noch einmal einen herzlichen Dank für die Hilfe!

    Ich habe für die letzten Monate eine Honorartätigkeit für das Jugendamt ausgeführt. Eine Auszahlung des Gehalts für Juni erfolgte wegen Krankheit des zuständigen Sacharbeiters, aber erst im Juli mit dem Gehalt für Juli. Sehr ärgerlich für mich. Anfang Juli war ich noch angestellt und habe für Juli 180€ erwirtschaftet. Im Juni 360€. Also habe ich 540€ im Juli für beide Monate ausbezahlt bekommen. Heute wurde mir bei Abgabe aller Unterlagen von der Dame ausgerechnet, dass mir im Juli 60€ + Rückerstattung der Krankenkasse zustehen. Kann das so stimmen? Nur weil der zuständige Sacharbeiter für die Auszahlung krank war und ich mein Gehalt für Juni erst im Juli bekommen habe, wird das nun komplett mit angerechnet? Das kann doch echt nicht sein, da ich mir für Juni bereits Geld zum Leben leihen musste.

    Zum Beitrag eine Frage hinzugefügt.

    Grace

  • Das JC und diese Leistungs-SB kann nichts dafür, wenn Vergütungen verspätet gezahlt werden. Auch für Krankheiten eines Mitarbeiters und fehlende Vertretung kann sie nichts.

    Sie hat ihre Vorschriften, sie muss Lohn/Gehalt in dem Monat berücksichtigen, in dem es zufließt.

    § 11 Absatz 2 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen

    Dein Einkommen floß im Juli mit 540,- (jetzt brutto) zu. Für diese Summe werden die Freibeträge ermittelt und dann entspr. ergänzend noch Alg2 gezahlt.

    Ja, sehr ärgerlich. Es gibt nun quasi fast nur das Honorargeld.

    Musst du nun auch noch eine abschliessende EKS machen?

    Honorartätigkeit und Gehaltszahlung passt nicht zusammen.

    Bist du für das JC ein *selbständig Erwerbstätiger*? Weiter oben lese ich, du hast das Formular EKS bekommen...


    Wenn schon, dann beschwer dich bei dem Mitarbeiter, der die Gehaltsüberweisung verspätet gemacht hat oder das zu verantworten hat.

    Oft haben die MA gar keine Ahnung von den üblen Konsequenzen, wenn auch noch ein JC zuständig ist.

  • Genau, für das Jobcenter bin ich mit meiner Honorartätigkeit ein selbstständiger Erwerbstätiger. Ich habe den Anträgen eine Bescheinigung beigefügt in der ersichtlich ist welche Beträge ich für welchen Monat erhalten habe. Ganz klar zu erkennen, dass ich im Juni 360 und im Juli 180 verdient habe. Daher für mich totaler blöd, dass das Geld für beide Monate einberechnet werden soll.

    Zum Verständnis:

    Wir befinden uns im nächsten Monat. Ich habe bis zum 31.08 von meinen Arbeitgeber noch kein Gehalt überwiesen bekommen, sondern dieses wird aufgrund von Missverständnissen erst am 2. auf meinem Konto sein. Das würde bedeuten ich könnte am 31.08 noch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, da ich in diesem Monat kein Geld erhalten habe? Die Regelung, falls Sie so der Wahrheit entspricht, empfinde ich persönlich als Schwachsinn.

    Dennoch noch einmal danke für die Hilfe.

  • für das Jobcenter bin ich mit meiner Honorartätigkeit ein selbstständiger Erwerbstätiger.

    Aha.

    Dann kann und sollte man zu Recht einwenden, dass Selbständige üblicherweise kein monatlich gleiches bzw. regelmäßiges Einkommen haben. Ist bei dir sichtbar auch der Fall. Hat auch mit der Krankheit des JA-Menschen nix zu tun.

    Deshalb ja die vorausschauende und dann abschließende EKS.

    Du hast noch gar keinen Bescheid. Sondern zunächst eine schnelle Aussage einer SB ...War diese schnelle Dame von der Leistungs-Abteilung?

    Musst du nun auch noch eine abschliessende EKS machen?

    Viele Selbständige haben außer Betriebseinnahmen auch noch Betriebsausgaben und das JC und der LB können oft erst bei der a-EKS erkennen, was als Nachzahlung oder Rückzahlung unterm Strich steht.

    Dann sollte in deinem Fall das Durchschnittseinkommen für den Bewilligungszeitraum Juni/Juli berücksichtigt werden. 360+180=540:2=270,-

    Hinweis:

    Angestellt bist du nicht, du bist Freiberufler. Dein Einkommen ist das Honorar, das ist kein Gehalt und kein Lohn.

    Wenn du ab 1.8. einen *echten* Arbeitgeber hast und ein *echtes*monatlich gleiches Gehalt bzw. Lohn zum Monatsende bekommst, also ein *echter* Angestellter bist (und evtl. noch Alg 2 benötigst), sähe es wieder anders aus. So wie ganz oben-----------

    edit_

    Möchtest du dich intensiver damit beschäftigen? Es gibt guten Lesestoff

    Oder erst, wenn der Bescheid da ist?

  • Genau, die Dame war von der Leistungsabteilung und hat meinen Antrag entgegen genommen. Ich werde jetzt erst einmal den Bescheid abwarten, der hoffentlich schnell per Post eintreffen wird.

    Falls in dem Bescheid nur von einer Höhe von 60€ ausgegangen wird, werde ich wohl Widerruf einlegen. Wie genau sollte ich in dem Widerrufsschreiben kenntlich machen, dass Sie bitte den Zeitraum Juni/Juli durchschnittlich berechnen sollen?

    Du kannst mir gerne Informationsmaterial zukommen lassen.

  • Guten Abend,

    wie ich bereits angenommen und berichtet habe, ist der Bescheid heute bei mir eingegangen- wie zu erwarten, wurden mir 64€ bewilligt, da das Gehalt von Juni (!) und Juli angerechnet wurde. Blöderweise habe ich dieses zusammen im Juli erst überwiesen bekommen. Normalerweise hätte ich im Juli 180€ bekommen und im Juni 360€. Nun wurden 540€ zu Grunde gelegt.

    Wie kann ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und was muss in das Schreiben herein? Ich empfinde es absolut nicht als gerecht, dass mein Juni-Lohn (für das Jobcenter bin ich mit einer Honorartätigkeit ein selbstständiger Erwerbstätiger), obwohl leider erst verzögert überwiesen, mit einberechnet wird.

    Ich bedanke mich bereits im Vorfeld.

  • Gegen einen Bescheid, den man für falsch hält, kann man innerhalb 1 Monat nach Zugang Widerspruch erheben.

    Schriftlich ist zu empfehlen. Nachweisbar ist auch zu empfehlen.

    Es wurde hier das Zuflußprinzip angewendet. Einkommen wurde in dem Monat angerechnet, in dem es zufloß.

    Das war der Juli.

    So ist es auch richtig, wenn man jeden Monat als Arbeitnehmer Lohn bekommt ---und ausnahmsweise mal nicht regelmäßig bezahlt wird.

    Da du aber ein freiberuflicher/selbständiger Erwerbstätiger bist bzw. warst, muss anders berechnet werden.

    Ich hatte das schon im Beitrag #13 erklärt.

    Ich hatte auch im Beitrag #11 gefragt, ob du das Formular EKS ausgefüllt und abgegeben hast.

    Hast du denn zum Beginn deiner selbständigen Tätigkeit dieses Formular EKS ausgefüllt und dem JC vorgelegt? Also *vorausschauend* die Einnahmen/Ausgaben --- und zum Ende Juli müsstest du das Formular nochmal und zwar als *abschliessend* die tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben ausfüllen.

    Steht auch im Beitrag #13.

    Hast du das gemacht??

  • Die selbstständige Tätigkeit übe ich schon seit 4 Jahren aus, daher hatte ich bisher auch noch nie etwas eingereicht.

    Ich habe das Formular EKS bei der Abgabe mit abgegeben. Ich habe aber lediglich die ersten Punkte ausgefüllt (Name usw.), da mir der Rest einfach als Unwissender teilweise kein Begriff war. Ich meine, die Sachbearbeiterin hat dann selbst schriftlich die 540€ eingetragen, obwohl ich ihr mitgeteilt hatte, dass das Juni Gehalt dort inbegriffen ist/war. In die Tabelle habe ich nichts eingetragen.

  • Sorry, wir müssen nochmal auf LOS

    -Du brauchst Alg2 nur für Juli.

    -Du hast den Antrag auf Alg2 ohne KdU nur für den Monat Juli gestellt.

    -Du hast keine Mietkosten.

    -Du brauchst ab 1.8. auch keine Leistungen mehr vom JC.

    Also ist dein BWZ für Selbständige (Bewilligungszeitraum) auch nur 1 Monat.

    (Das hatte ich nicht beachtet, weil dein erstes Problem ja das mit dem 1-Monat mietfrei Wohnen war. Ich hab nicht alles zurückgelesen)

    ...;( Tschuldigung

    Wenn nun für den BWZ von 1 Monat die Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden, dann gibts keinen Durchschnitt. Es ist auch egal, ob du vorher die Honorartätigkeit schon gemacht hattest. Da hast du noch kein Alg2 beantragt.

    Es zählt nur dein Anspruch auf ergänzendes Alg2--- für 1 Monat Juli.

    Die Betriebseinnahme im Juli ist 540,-.

    Betriebsausgaben im Juli kannst du noch geltend machen, wenn du welche hattest.

    Hattest du keine oder hast sie bisher noch nicht mit der a-EKS dem JC vorgelegt, dann war der Bescheid richtig.

    Dann bringt auch ein Widerspruch nichts.

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