ALG II - Angelboot zu Teueres Hobby und Fragen

  • Moin
    Da ich mit meiner Familie in xxxxxxxxx lebe, habe ich ein Boot wieder fit gemacht.
    Und habe mir einen Aussenborder dazu gekauft.

    Und nun muss ich weil das Jobcenter für diesen Monat zu wenig Geld überwiesen hat, meine Frau hat weniger Lohn bekommen.
    Ich soll einen Kontoauszug vorweisen damit ich meine Mittellosigkeit nachweisen kann.
    Aber da kann man die Überweisung wegen dem Aussenborder sehen.
    Kann das Probleme bringen?
    Danke

    Wohnort für Hilfestellung unwichtig, entfernt.

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    Grace

  • Hallo,

    Und nun muss ich weil das Jobcenter

    ja, bitte, was musst du?

    Was möchtest du vom JC? Ein Darlehen/Vorschuss? Oder die Änderung der Berechnung?

    Es ist nicht verboten, von seinem Vermögen auch Anschaffungen zu machen. Du bist nicht verpflichtet, Vermögen für den Fall zurückzuhalten, dass das JC mal zu wenig überweist (obwohl das zu empfehlen ist).

  • Moin
    Ich möchte die Neuberechnung meiner Monatlichen Leistungen erwirken.
    Weil das JC 750 Euro Einkommen berechnet hat, und wir 300 Euro zu wenig haben.
    Ist mein Konto so gut wie leer.

    Und die wollen Kontoauszüge haben.
    Und da können die eine Überweisung sehen über 600 Euro.
    Stellen die da doofe Fragen?
    Wo ist das Geld her?
    Ich habe meine alten AB verkauft und einen anderen dafür gekauft.

    Einmal editiert, zuletzt von Alex69 (24. Juli 2018 um 12:47)

  • Ich gehe stark davon aus, dass das Jobcenter die Verdienstabrechnung + Kontoauszug mit Nachweis über den Zufluss des Gehalts haben möchte.

    Eine Nachberechnung ist auf Wunsch/Antrag sofort möglich, zumal das Geld fehlt.

    Frage wäre, warum deine Frau 300,00 € weniger verdient hat. Schwankendes Einkommen?

  • Und da können die eine Überweisung sehen über 600 Euro.

    Stellen die da doofe Fragen?

    Wo ist das Geld her?

    Achso, das ist eine Einnahme. Also Einkommen. Eine Gutschrift auf eurem Konto. Vom Verkauf des alten Außenborders.

    Ja, da wirst du erklären müssen, woher die 600,- kommen, wenn man es auf dem Kontoauszug nicht lesen kann.

    Und wie hast du den neuen AB bezahlt? Bar oder mit Überweisung?

    Wenn deine Frau von Monat zu Monat schwankendes Einkommen hat, berechnet das JC nach einem Durchschnitt.

  • Den neuen habe ich per Überweisung bezahlt.
    Und bei den alten wurde ich bar bezahlt.
    Man kann sehen das ich die 600 Euro eingezahlt habe.

    Das JC geht immer von 750 Euro aus, haben aber vergessen das meine Frau einen befristeten Vertrag hatte.
    Und erst im Juni in 2.Woche neu beschäftigt wurde.

  • Ich gehe stark davon aus, dass das Jobcenter die Verdienstabrechnung + Kontoauszug mit Nachweis über den Zufluss des Gehalts haben möchte.

    Eine Nachberechnung ist auf Wunsch/Antrag sofort möglich, zumal das Geld fehlt.

    Frage wäre, warum deine Frau 300,00 € weniger verdient hat. Schwankendes Einkommen?

    Verdienstabrechnung haben die da.
    Generell ca.750 Euro Einkommen.

  • Wir schaffen das---;)

    Du hast die alten AB verkauft . Die alten AB gehörten zu deinem Vermögen. Du hast demnach Vermögensumwandlung gemacht. Du hast die AB gegen Bargeld getauscht.

    Das ist hier für das JC nicht relevant. Nichts davon ist auf einem Kontoauszug zu sehen.

    Dann:

    Du hast einen neuen AB für 600,- gekauft und diesen per Überweisung bezahlt. Du hast also lt. Kontoauszug eine Ausgabe von 600,- gehabt.

    Das ist für das JC auch nicht relevant, denn du darfst dir kaufen, was du magst. Es hätte auch ein Moped sein können oder ein neues Sofa;-)

    Du kannst also unbesorgt die verlangten Kontoauszüge vorlegen.

    Warum das JC wegen eines anderen Jobs und anderen Lohnes nun die Kontoauszüge (wie viele Monate?) sehen will, verstehe ich nicht.

    Aber alles muss ich nicht verstehen. dash

  • Meine Frau hat in diesem Monat weniger bekommen!

  • Hallo!

    Guten Morgen!

    Und die wollen Kontoauszüge haben.
    Und da können die eine Überweisung sehen über 600 Euro.
    Stellen die da doofe Fragen?
    Wo ist das Geld her?

    Das ist wahrscheinlich, wenn du nicht nachweisen kannst, dass es

    sich um eine Vermögensumwandlung handelt. Hattest du bei dem

    ALG II Erstantrag Schonvermögen an Bargeld angegeben?

    Den neuen habe ich per Überweisung bezahlt.
    Und bei den alten wurde ich bar bezahlt.
    Man kann sehen das ich die 600 Euro eingezahlt habe.

    Hier wäre als Nachweis eine Quittung über den Verkauf wichtig.

    Ob das JC bei einem Leistungsberechtigten, der ansonsten

    Mittellosigkeit geltend macht, die Ausgabe von 600 Euro für einen

    Aussenborder einfach so hinnimmt? Wage ich mal in Frage zu stellen,

    wenn du nicht nachweisen kannst, dass es eine Vermögensumwandlung

    war, könnte das JC da durchaus Diskussionsbedarf mit dir haben.?

    Ansonsten so wie @bass386 schrieb:

    Ich gehe stark davon aus, dass das Jobcenter die Verdienstabrechnung + Kontoauszug mit Nachweis über den Zufluss des Gehalts haben möchte.


    Eine Nachberechnung ist auf Wunsch/Antrag sofort möglich, zumal das Geld fehlt.

    Dem solltest du nachkommen:

    Ich soll einen Kontoauszug vorweisen damit ich meine Mittellosigkeit nachweisen kann.

    Das ist eine Aufforderung zur Mitwirkung und dem wäre Folge

    zu leisten.

    Gruß

  • Meine Frau hat in diesem Monat weniger bekommen!

    Ja, schon kapiert. Und es fehlen euch 300,- wegen Falschberechnung.

    Und du willst eine Alg2-Neuberechnung. Das wird das JC machen. Das ist Einkommensberechnung.

    Und ich wollte deine eigentliche Frage klären, wie das mit dem AB-Verkauf/Kauf und dem Kontoauszug ist.

    Wenn du 600,- an den Verkäufer des neuen AB überweist, dann ist das eine Ausgabe.

    Warum du deine Mittellosigkeit nachweisen sollst, wenn du eine Lohn-Nachberechnung willst, versteh ich nicht.

    Das hast du auch noch nicht erklärt.

  • Es gibt ja diesen Freibetrag bei mir von 10050 Euro?
    Würde das heißen wenn mein Boot nicht mehr als 10050 Euro wert ist.
    Das die mir nix können?
    Die Mittelloskeit sollte ich nachweisen damit das schneller bearbeitet wird.

  • Alles durcheinander...fie

    Der Freibetrag für Vermögen gilt für Vermögen, was man vor Antragstellung hatte. Das hat mit der falschen Lohnberechnung und dem gekauften AB überhaupt nichts zu tun.

    Du hattest dein Boot schon. Du hast es wieder fit gemacht und jetzt irgendwann einen AB für nachweislich 600,- gekauft und bezahlt. Das ist erlaubt. Du hast für das Boot Geld ausgegeben. Das ist erlaubt.

    Also leg die geforderten Kontoauszüge vor und wirf hier bitte nicht Äppel und Beern durcheinander.

    Ja, wenn du mittellos bist, was man auf den Kontoauszügen sehen kann--- dann berechnen die den falschen Lohn schneller.

    Also die Kontoauszüge, wo der neue Lohn für deine Frau aufs Konto geflossen ist. Das ist ja schon ne Weile her.

    Und der aktuelle Kontoauszug mit ca. 0,---dass du jetzt mittellos bist.

  • Die wollen wissen was das Boot wert ist!
    Das habe ich während des Bezugs von ALG 2 geschenkt bekommen.
    Und dabei war der alte Aussenborder, den ich verkauft habe.
    Meiner Arbeitsvermitterlerin hatte ich schon mal von dem Boot erzählt, um besser Arbeit für mich zu finden.
    Also kein Geheimnisse!

    Einmal editiert, zuletzt von Alex69 (25. Juli 2018 um 14:54)

  • Hallo,

    Das habe ich während des Bezugs von ALG 2 geschenkt bekommen.

    mal abgesehen davon, daß ein Vermögensaufbau während des ALG-II-Bezuges nicht möglich ist und das Boot also auch nichts mit dem Schonvermögen zu tun hat: hast Du das mit der Schenkung denn dem Amt gemeldet?

    Gruß!

  • sehr geehrter Alex69,

    warum kommst du so häppchenweise rüber mit den Infos?

    Jetzt im Beitrag 15 verrätst du, dass das JC den Wert des Bootes wissen will. Das gehört in Beitrag #1. Dann wissen die Helfer auch, um was es geht.

    Deine Arbeitsvermittlerin hat allerdings nichts mit der Lohnabrechnung und der Berichtigung des anderen Lohnes zu tun. Die redet nicht mit der Leistungsabteilung über ein geschenktes Boot irgendeines Kunden.

    Wenn es keine Geheimnisse gibt, dann erkläre, dass du das Boot geschenkt bekommen hast. Dann brauchst du dich nicht um einen Vermögensfreibetrag kümmern. Völliger Humbug ist das, was du da denkst. pump


    Einnahmen in Geldeswert (also eine Sache wie dein Boot) sind seitdem als zu berücksichtigendes Einkommen aus dem Gesetz entfallen.

    § 11 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen

    Corinna

    Ist man seit der Gesetzesänderung 8/2016 trotzdem noch verpflichtet, eine *Schenkung* einer Sache von unbekanntem Wert per VÄM dem JC mitzuteilen?

    :/

  • Hallo!

    Ich zitiere Corinna :

    mal abgesehen davon, daß ein Vermögensaufbau während des ALG-II-Bezuges nicht möglich ist und das Boot also auch nichts mit dem Schonvermögen zu tun hat: hast Du das mit der Schenkung denn dem Amt gemeldet?

    Ein 10.000 Euro Geschenk ist dem JC umgehend per Veränderungsmitteilung

    mitzuteilen. Sollte das unterblieben sein, gibt es jetzt Ärger. Das JC scheint auch

    dahinter gekommen zu sein.

    Die wollen wissen was das Boot wert ist!

    In welcher Forum kam das, wie wurdest du dazu aufgefordert?

    Schriftlich und welche Rechtsgrundlage wurde dir genannt?

    Hier werden offensichtlich wichtige Informationen vorenthalten.

    Gruß

  • Auf dem Kontoauszug sieht man eine Bestellung für Bootszubehör.
    Und der Herr von der Leistungsabteilung rief erst heute an.
    Daher die Frage wegen dem Boot.
    Der Ureigner des Bootes ist verstorben, habe auch keinen Nachweis.
    Und die wollen wissen ob das Boot wertvoll ist.
    Das war ein Bastelboot aus den 80er jahren, ein Selbstbau aus den Niederlanden.
    Ich wusste nicht, dass man sowas melden muss.

    "häppchenweise "?
    Das ist keine Absicht!
    Bei der Arbeitsvermittlerin ging um das JC hat Kenntnis vom Boot.
    Also nix verschwiegen gegenüber dem Amt.
    Sie hat mir auch nicht gesagt das ich das Boot melden muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Alex69 (25. Juli 2018 um 16:14)

  • Hallo!

    Da dir offensichtlich der Wert, wie auch immer bekannt ist:

    Es gibt ja diesen Freibetrag bei mir von 10050 Euro?
    Würde das heißen wenn mein Boot nicht mehr als 10050 Euro wert ist.
    Das die mir nix können?
    Die Mittelloskeit sollte ich nachweisen damit das schneller bearbeitet wird.

    Zitat Corinna :

    mal abgesehen davon, daß ein Vermögensaufbau während des ALG-II-Bezuges nicht möglich ist und das Boot also auch nichts mit dem Schonvermögen zu tun hat: hast Du das mit der Schenkung denn dem Amt gemeldet?

    Ist das umgehend, ohne weitere Vermeidungsstrategien, dem Amt zu melden,

    um den Schaden klein zu halten. Denn vermeintliche Unwissenheit schützt

    vor Strafe nicht.

    Diese Unwissenheit kann kann auch zweifelhaft erscheinen, weil du mit

    dem ALG II Bezug unterschrieben hast, dass sämtliche Änderungen, auch der Vermögensverhältnisse sofort und unaufgefordert zu melden sind.

    Eine Schenkung in Höhe von 10.000 Euro gehört auch dazu.

    Gruß

  • Das war ein Bastelboot aus den 80er jahren, ein Selbstbau aus den Niederlanden.

    Wenn das JC jetzt wissen will, ob das Boot wertvoll ist, dann kannst du das doch erklären.

    Das könnte ich sogar.

    "Das Angel-Boot hat mir jemand zu Bastlerzwecken geschenkt. Es ist nicht funktionstüchtig gewesen, es hatte einen alten und leistungsarmen AB, der Voreigner wusste, dass ich Hobbyangler bin und am Wasser wohne, er hat es mir geschenkt, weil er es nicht mehr reparieren konnte, ich hab das Boot in Eigenleistung wieder fit gemacht und einen AB gekauft, siehe Kontoauszug Bootszubehör.

    Das Boot ist nicht wertvoll.

    Und der Herr von der Leistungsabteilung rief erst heute an.

    Die wollen wohl nun schnell die Neuberechnung des Einkommens deiner Frau fertig machen.

    ------------------------------

    Was die 10.000,- betrifft, obwohl das hier vollkommen egal in Sachen Vermögensfreibetrag ist.

    Ich kenne jemanden sehr gut, der hat sich eine *Dehler-Delanta 76* aus Baujahr 1974 gekauft. Mit Trailer. Mit GPS. Mit Groß-und Focksegel, mit Kombüse und Kühlbox. Mit 2fl-Gasherd.Mit WC. Mit Sole-Diesel. Mit Heck-Badeplattform. Mit Autopilot. Mit Radio.

    Alles war dran und drin. Alles hat funktioniert. Und immer noch. Und fährt und fährt und fährt.

    Hat in 2013 dafür 9500,- bezahlt. Bis dahin hat sie in Lemmer,NL, am Isselmeer gelegen. Jetzt liegt sie in Deutschland, in xx in der **Bucht.

    Bloß mal so, ob dein Boot vielleicht wertvoll sein könnte. :D

  • Hallo,

    Was die 10.000,- betrifft, obwohl das hier vollkommen egal in Sachen Vermögensfreibetrag ist.

    Ich kenne jemanden sehr gut, der hat sich eine *Dehler-Delanta 76* aus Baujahr 1974 gekauft. Mit Trailer. Mit GPS. Mit Groß-und Focksegel, mit Kombüse und Kühlbox. Mit 2fl-Gasherd.Mit WC. Mit Sole-Diesel. Mit Heck-Badeplattform. Mit Autopilot. Mit Radio.

    Alles war dran und drin. Alles hat funktioniert. Und immer noch. Und fährt und fährt und fährt.

    bevor der TE das falsch versteht: wichtig ist der Satz von Ameise

    Was die 10.000,- betrifft, obwohl das hier vollkommen egal in Sachen Vermögensfreibetrag ist.

    Soll heißen: die Ausführungen haben nichts mit dem Geschenk und dem ALG II zu tun.

    Ansonsten wird der ganze Thread hier etwas verwirrend. Du schreibst etwas von einem "Bastler-Boot", für das ein Motor für 600 € benötigt wird (den Du aber schon vorher gebraucht hattest und verkauft hast, um als ALG-II-Bezieher einen neuen Motor für 600 € zu kaufen, obwohl Du ja angeblich mittellos bist), kommst mit einer Frage nach dem Vermögensschonbetrag und schließt damit, daß das ganze ein "Geschenk" sei. Mit all diesen Infos kommst Du häppchenweise daher, erst auf Nachfragen wird das eigentliche Problem klar. Darauf habe ich keine Lust.

    Wir werden hier die Frage des Bootes nicht klären können. In Sachen Neuberechnung des ALG II wurde bereits alles geschrieben (obwohl auch da so einige Fragen an Dich offen bleiben). Wegen dem Boot können wir Dir hier nicht weiter helfen

    Meiner Arbeitsvermitterlerin hatte ich schon mal von dem Boot erzählt, um besser Arbeit für mich zu finden.

    Aja. Und was sollte ein Bastelboot aus den 80er Jahren mit irgendwelchen Vermittlungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu tun haben?

    Für solch eine Scharade ist mir meine Freizeit zu schade. Thema geschlossen.

    Gruß!

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