Hallo , wir leben in einer WG , ich Harz4 und meine Mitbewohnerin ,Arbeiter. nun haben wir nach 1jahr zusammen wohnen , eine Prüfung gehabt , meins ist meins ihres ist ihres , soweit alles gut , nur jetzt möchte das Amt Einsicht in die Kontoauszüge von meiner Mitbewohnerin ,,, ist dass rechtens ?? dürfen die dass ??? ich habe harz4 und meine Konto Auszüge vorgelegt , konnten nichts finden , und jetzt wollen sie von meiner mitbewohner in sehen ,,, meine frage . muss sie die vorlegen ??? dash
Wohngemeinschaft - Arbeitssuchender und Arbeitnehmer - rechte bei prüfungen
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doxxblaxx -
24. Juli 2018 um 17:57 -
Erledigt
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Hallo!
Im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Titel für Suche optimiert.
Gruß
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Hallo,
eine Prüfung gehabt , meins ist meins ihres ist ihres , soweit alles gut
Hat das JC aufgrund der Prüfung dir geschrieben, dass soweit alles gut sei?
Was für eine Prüfung war das? Hausbesuch?
Du weisst, was das JC nach 1 Jahr vermutet bzw. vermuten darf?
Hat das JC jetzt deine Mitbewohnerin direkt angeschrieben? Und von ihr die Kontoauszüge zur Einsicht verlangt?
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