Termin beim Jobcenter ALG II - Einladung und Fragen

  • Hallo


    ich werde nicht zu dem Termin erscheinen da eine AU ein wichtger Grund ist . Nicht zu kommen. Ausserdem steht in meiner AU weniger als 3,5 Stunden drin. Ich verstehe nicht wieso man mir so kommt. Wenn mir auf dem dem Weg was passiert haftet auch keine Versicherung.

  • Hallo,

    ich werde nicht zu dem Termin erscheinen da eine AU ein wichtger Grund ist .

    die AU ist kein wichtiger Grund und Du kannst den Termin nur dann nicht wahrnehmen, wenn Deine Gehunfähigkeit oder Bettlägrigkeit auf der AU vermerkt wurde.

    ich werde nicht zu dem Termin erscheinen

    Deine Sache. Aber dann mußt Du mit einer Sanktion rechnen.

    Wenn mir auf dem dem Weg was passiert haftet auch keine Versicherung.

    Blödsinn. Dann haftet die gesetzliche Unfallversicherung.

    Es wäre ganz gut, wenn Du das ganze mehr mit sachlichen Augen siehst und nicht irgendwas raus posaunst. Damit hilfst Du Dir nicht unbedingt selbst.

    Gruß!

  • Hallo


    also ich habe das mit der Versicherung in einem anderem Forum gelesen. Sonst würde ich es so nicht schreiben. Also was ich auch nicht verstehe warum muss ich einen Termin beim Jobcenter wahrnehmen obwohl eine AU vorliegt. Den genau dieses mit der Transportunfähigkeitsfähigkeit und der Bettlgerigkeit stand bei mir in der ersten AU drin. Sprich es interessiert die Leute vom Jobcenter nicht ob man krank ist oder nicht.

    Also wenn ich den Termin wahrnehmen sollte. Werde ich zeitgleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

  • Hallo,

    Den genau dieses mit der Transportunfähigkeitsfähigkeit und der Bettlgerigkeit stand bei mir in der ersten AU drin.

    es muß nicht in der ersten AU stehen, sondern in der aktuellen. Eine Krankheit hat die Eigenschaft, sich zu ändern - was also irgendwann mal in der ersten AU stand, muß nicht bedeuten, daß das auch noch bei der dritten AU gültig ist.

    also ich habe das mit der Versicherung in einem anderem Forum gelesen.

    Schlechtes Forum, schlechte Antwort - wie geschrieben, bist Du bei solchen Terminen unfallversichert.

    Also wenn ich den Termin wahrnehmen sollte. Werde ich zeitgleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

    Wenn Du Dich lächerlich machen willst...

    Gruß!

  • Hallo


    und wie soll sich das verhalten wenn man krank geschrieben ist bis zum 30.09.18 und man eine echte Chance auf einen Arbeitsplatz bekommen soll.

    Ich ausserdem noch nichtmal weiss was in dem ärztlichen Gutachten steht. Ich komme mir xxxxxx vor.

    Bitte auf die Ausdrucksweise achten!

    Grace

  • Hallo,

    und wie soll sich das verhalten wenn man krank geschrieben ist bis zum 30.09.18 und man eine echte Chance auf einen Arbeitsplatz bekommen soll.

    als Chance verstehen und entsprechend verhalten? Ich verstehe Deine Frage nicht. Wenn Du ab 01. Oktober wieder gesund geschrieben wirst, sollte ein Arbeitsplatz kein Problem darstellen.

    Bevor das hier ewig weitergeht:

    1. Du hast Pflichten gegenüber dem Jobcenter. Dafür bekommst Du auch Dein Geld. Kommst Du diesen Verpflichtungen nicht nach, gibt es Sanktionen.
    2. Du hast irgendwelche Anträge auf eine Reha gestellt, die erst einmal nichts mit dem Jobcenter zu tun haben. In diesem Zusammenhang sprichst Du von einer nicht nachvollziehbaren 4-Jahres-Frist, die aber auch nichts mit Deinem Bezug von ALG II zu tun hat. Du solltest also erstmal prüfen, welcher Reha-Träger für die Reha zuständig wäre - Renten- oder Krankenversicherung.

    Ich ausserdem noch nichtmal weiss was in dem ärztlichen Gutachten steht.

    Zwar weiß ich nicht, welches Gutachten Du nicht kennst. Aber laut Deinen Aussagen gibt es noch kein amtsärztliches Gutachten, weswegen Du also nicht den Inhalt eines nicht vorhandenen Gutachten kennen kannst.

    Dir bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten.

    Womit wir nun nach 33 Beiträgen so langsam am Ende der Beratungsmöglichkeiten eines Forums angelangt sind.

    Gruß!

  • Hallo


    ich frage mich langsam . Hat meine Ärztin mir eine nicht anerkannte AU ausgestellt ? Da die normale AU Form normal DIN A 2 Format ist. Und ich eine AU in DIN A 4 Form bekommen habe ?

  • Hallo,

    ich frage mich langsam . Hat meine Ärztin mir eine nicht anerkannte AU ausgestellt ? Da die normale AU Form normal DIN A 2 Format ist. Und ich eine AU in DIN A 4 Form bekommen habe ?

    keine Ahnung. Es geht hier um das Sozialrecht und nicht um irgendwelche AU-Bescheinigungen.

    Ich beende hiermit das Thema. Dir wurden nun wahrlich erschöpfende Aussagen und Antworten gegeben.

    Gruß!

  • @Kleeblatt79

    Es bringt wenig, einfach mal so eine EGV hochzuladen - ohne jeglichen Kommentar und ohne Bitte, sich aus welchen Gründen die EGV anzusehen.

    Von daher ist es durchaus richtig, wenn ein Mod Deinen Beitrag deaktiviert, weil keiner weiß, was mit dieser EGV los ist und was Du wissen willst. Zumal in Deinen bisherigen Themen und Antworten eine aktuellen EGV eigentlich nicht Schwerpunkt war.

    Nun deswegen von einem "schlechtesten" Forum zu sprechen, ist irgendwie vermessen. Wir haben ja nun bereits festgestellt, daß Dir in anderen Foren mit blödsinnigen und falschen Antworten "geholfen" wurde, während Dir hier durchaus sachliche Antworten mit teils Engelsgeduld trotz Deiner teilweisen Aggressivität gegeben wurden. Mit solchen Behauptungen beschneidest Du Dich eigentlich nur selbst, denn bei solchen verbalen Äußerungen (die Du ja auch bereits in Sachen Jobcenter losgelassen hast) minderst Du die Lust, Dir zu helfen.

    Wenn Du also Probleme mit der EGV oder Fragen dazu hast, mache ein neues Thema auf, schreibe dort, was Du mit dem Hochladen der EGV erfahren willst, sehe von weiteren Beschuldigungen gegenüber diesem Forum und den Mods ab. Die Mods werden dann sicherlich auch die hochgeladene EGV wieder freischalten. Dann kann man Dir auch helfen.

    Wenn Du das nicht in dem "schlechtesten" Forum machen willst - Deine Sache. Aber wie Deine Fragen in anderen Foren beantwortet wurden, haben wir ja schon an konkreten Beispielen gesehen.

    Gruß!

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