Ausbildung und Bedarfsgemeinschaft - Fragen zur Einkommen Anrechnung ALG II

  • Hallo und Guten Tag,

    ich habe jetzt so viel gelesen, aber wirklich schlauer bin ich immer noch nicht und hoffe nun hier auf Hilfe.

    Mein Sohn fängt zum 01.08. eine Ausbildung an und wird ca. 850 Euro netto verdienen.

    Fällt er mit diesem Gehalt aus der Bedarfsgemeinschaft heraus, oder wird mir von seinem Verdienst etwas angerechnet?

    Danke für eure Hilfe und liebe Grüße

  • Hallo,

    wie hoch ist denn jetzt sein Bedarf? Wie viel bekommt er jetzt vom JC?

    Nein, dir wird nichts angerechnet, denn dein Sohn als Azubi muss dich nicht finanziell unterstützen.

    Er muß von seinem Einkommen seinen Lebensunterhalt und seinen Mietanteil bezahlen.

    Glückwunsch zum Azubi-Vertrag mit toller Vergütung!

    :thumbup:

    Ist es seine Erstausbildung?

  • Hallo Ameise

    danke für deine Antwort, sein momentaner Bedarf liegt bei 591,50 (laut Bescheid).

    Ja es ist seine erste Ausbildung und er macht sie als Gesundheits- und Krankenpfleger.

    Wie ist es denn dann, ist er dann nicht mehr Mitglied meiner Bedarfsgemeinschaft, oder ist es im Grunde genommen ganz egal?
    Eigentlich wäre er doch aus dem Bezug ganz raus, oder nicht?

    Er war heute bei einer Beratungsstelle und die hat uns noch mehr verwirrt, also sorry für die dummen Fragen.

  • 591,50 ist der Gesamtbedarf. Da sind die Wohnkosten zur Hälfte dabei, falls ihr zu zweit in der Wohnung wohnt.

    Wo steht das Kindergeld? Die 194,- sind jetzt schon sein Einkommen. Das Geld kommt extra von der Familienkasse. Das JC rechnet die 194,- an.

    Also bekommt dein Sohn jetzt 138,- Regelbedarf und 259,50 als halbe Wohnkosten---vom JC.

    In Summe (194+138)+259,50= 591,50

    Richtig?

    Oder so: 332 +259,50=591,50

    Weil ihr noch zusammen wohnt und einen gemeinsamen Haushalt führt, wird dein Sohn weiterhin in den Berechnungsbögen zu den Bescheiden aufgeführt werden. Aber immer mit 0,00 Bedarf. Deshalb ist es eigentlich egal.

    Ja, er ist aus dem Bezug von Leistungen raus. Er hat nichts mehr mit dem JC zu tun.

    Er hat dann für sich ca. 590,- zur Verfügung (Mietkosten schon abgezogen) 850 ./.259,5= ca 590,-


    Es gibt keine dummen Fragen.;)

    Wenn du später den Änderungsbescheid vom JC bekommst, wirst du nur noch 259,50 als KDU/Wohnkosten erhalten. Und deinen Regelbedarf 416,-

    Evtl. noch Mehrbedarf wegen Alleinerziehung...oder ist er schon 18?

    Die andere Hälfte Wohnkosten muss dir dein Sohn geben, damit der Vermieter zufrieden ist.

  • Danke Ameise,

    es stimmt, das ist der Gesamtbedarf und deine erste Rechnung trifft es auf den Kopf.

    Dann bin ich ja gespannt, ob das Jobcenter das genauso sieht, die Beratungsstelle meinte auch er wäre nicht aus dem Bezug raus.

    Mehrbedarf gibt es leider nicht mehr, Sohnemann ist schon 20 Jahre alt und das er mir die halbe Miete, Nebenkosten und Lebensunterhalt zahlen muss, ist ihm auch klar.

    Eigentlich möchte er aufgrund des Schichtsystems eh in eine WG ziehen, dann dürfte es ja gar keine Probleme mehr geben.

  • die Beratungsstelle meinte auch er wäre nicht aus dem Bezug raus.

    Das wird leider ganz oft falsch ausgedrückt oder falsch verstanden.

    Er ist aus dem Leistungsbezug raus---selbstverständlich. Er bekommt keine Leistungen mehr.

    Er gehört aber in eure 2er-Gemeinschaft /2er-Haushalt/2er-Wohnung---auch richtig. Aber eben ohne Geld/Leistung vom JC.

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