Hallo
Ich bin mit meinen zwei Kindern in einer Temporären Bedarfsgemeinschaft und durfte auch vom Jobcenter aus in eine grössere Wohnung umziehen, da die alte Wohnung zu klein war für alle. Da sie auch sehr oft bei mir sind, auch über Nacht. Ich bin vom Vater meiner Kinder geschieden und gehe in Schichten arbeiten. Aller Dinge geringverdiener und bekomme daher aufstocken Hartz 4. Nun zu meiner Frage. Kann ich für die zwei einen Kleiderschrank und nen Schreibtisch als erstausstattung beantragen? Da mein Exmann dies alles mitgenommen hat, nach der Trennung. Die Kids leben bei ihm offiziell, durch meine Schichten. Er allerdings hat bei seinem Job so genannte " elterndienste". Vielen Dank im Vorraus für eure antworten