Guten Tag zusammen,
bin 30 Jahre alt und lebe seit Mai 2017 in einem sogenannten "Sabbatjahr" und habe keinerlei staatliche Zuwendungen beansprucht.
Bald muss ich mich jedoch arbeitslos melden und Hartz 4 beantragen.
Ich beabsichtige als quasi Untermieter zu meinem Vater zu ziehen. Dieser ist Rentner und erhält die Grundsicherung.
Meine Frage:
Laut Gesetz handelt es sich ja um eine Haushaltsgemeinschaft/Wirtschaftsgemeinschaft, da ich bereits über 25 bin. Sind Leistungskürzungen bei mir oder meinem Vater zu befürchten, obwohl wir dann beide Leistungsempfänger wären? Das es für mich kein zusätzliches Wohngeld gibt, ist legitim. Aber erwartet der Staat, nur weil wir verwandt sind, daß wir beide mit weniger Geld gemeinsam wirtschaften?
Vielleicht hat der ein oder andere mit einer solchen Situation Erfahrungen gesammelt.