Alle Warnungen, die du hier liest, sind wichtig. Und du hast auch gerade deswegen im Internet gestöbert. Alles richtig.
Und auf keinen Fall wird immer und bei jedem Antragsteller jahrelang rückwärts *ausgespäht* und keinesfalls ist es so, dass auch jedesmal bei jeder Leistungsbewilligung irgendwann der Kostenersatz gefordert wird.
Aber es gehört zu den Möglichkeiten, die das SGB II hergibt.
Ob du vorher Steuern gezahlt hast, interessiert hierbei absolut nicht.
Also ordne die Hinweise bitte richtig ein und zieh nicht solche pauschalen Schlüsse. Damit schadest du dir nur selbst.