Hallo,
ich habe zum 1.8. Hartz 4 zum ersten Mal beantragt.
Da es laut Sachbearbeiter hieß, dies würde 2 bis 3 Wochen dauern, schrieb ich einen brief hin indem ich zum Einen um einen Vorschuss bat damit ich eben miete und Co. pünktlich zum 1.8. bezahlen kann sowie Bitte um ein Darlehen, um bestehende Mietschulden auszugleichen.
hier steht schon eine fristlose Kündigung im Raum, also wurde angedroht, insofern wäre dies echt wichtig,
habe hier bis auf den Cent genau die erforderlichen beträge aufgelistet mit Begründung und Allem.
Nun war ich zwischendurch, da ich noch Unterlagen vorbeibringen musste, nochmal da und fragte nebenbei ob er das Schreiben hinsichtlich Vorschuss gekriegt hat.
Habe er gekrieg aber ein Vorschuss wäre, allein schon vom rechtlichen her, gar nicht möglich.
Hinsichtlich des Darlehens für Mietschulden äusserte er sich nicht.
Nun habe ich noch einmal gegoogelt und bin dabei auch über paragraphen wie $42 sgb 1 gestoßen, die explizit sagen dass vorschuss gezahlt werden muss wenn man dies beantragt und grundsätzlich hartz4 anspruch besteht.
also wieso sollte das rechtlich nicht gehen, so wie er sagt?
Der SB ist, soweit ich mitgekriegt habe, noch relativ neu dort. vielleicht kennt er sich einfach nur noch nicht aus?
oder liegt es daran dass ich hartz 4 voraussichtlich als Darlehen erhalten werde?
(habe noch eine größere Forderungen gegen eine Firma, wo es kurz vorm Klageverfahren steht.
Geld steht mir zwar zu, aber die Firma zahlt partout nicht aus)
Wie ist hier die Rechtslage?
Würde es vielleicht sinn machen, noch einmal ganz allgemein ans Jobcenter einen brief mit bitte um Darlehen und co. zu schicken?
(Den brief vorher hatte ich direkt an den Sachbearbeiter gefaxt.)
achja, Unterlagen wären laut Sachbearbeiter übrigens alle da und er hätte das Ganze weiter in die Bearbeitungsabteilung gegeben.
Also an fehlenden Unterlagen kanns nicht liegen.
Was sollte ich da am Besten tun?