Hallo, ich habe vor kurzem mit meiner Arbeitsvermittlerin einen Termin abgemacht, für eine Weiterbildung. Diesen Termin habe ich wahrgenommen und der Träger gab mir eine Schriftliche bestätigung mit, dass ich für diese Weiterbildung geeignet bin. Meine Arbeitsvermittlerin meinte beim nächsten Termin, dass ich vorher eine "Vorschaltmaßnahme" absolvieren muss, damit das JC sicher gehen kann, dass ich die Weiterbildung ohne Fehlzeiten und mit genug Motivation absolviere. Dem habe ich erstmal zugestimmt und habe gefragt ob man in der EGV schriftlich festhalten kann, dass ich nach der erfolgreichen Absolvierung der "Vorschaltmaßnahme" einen Bildungsgutschein für die Weiterbildung erhalte.
Daraufhin meinte sie dass dies nicht der Standart ist, nicht möglich sei und sie so eine EGV nicht aushändigen wird, sondern dass ich auf ihr "Wort vertrauen" solle dass ich nach dieser Maßnahme einen Bildungsgutschein erhalte.
Nun meine Frage, ist die von mir beschriebene EGV wirklich nicht möglich? Ihre begründung war dass sie es nicht schriftlich bestätigen kann, weil das JC das Geld für den Bildungsgutschein ja zurückhalten müsse und man nicht sicher sagen kann ob ich die "vorschaltmaßnahme" auch sicher absolviere.
Dies ist meines erachtens nach doch völlig irrelevant da ich den Bildungsgutschein ja auch nur erhalte wenn ich die "Vorschaltmaßnahme" mit Erfolg absolviere.
Ich bin mir nun unsicher ob ich so eine EGV unterschreiben sollte , die mich in eine Maßnahme steckt , aber nicht die Weiterbildung abdeckt. Ich habe noch keine EGV erhalten dies soll beim nächsten Termin geschehen.