Hallo Forum!
Folgende Frage:
Ich bewohne eine Wohnung deren Kaltmiete erheblich über dem zulässigen Betrag liegt.
Soweit mir bekannt, übernimmt das Amt die Miete dennoch für sechs Monate und bittet mich dann umzuziehen oder die Differenz von meinem Regelsatz zu begleichen.
Mein Mietvertrag enthält aber eine Klausel, dass eine Kündigung für einen gewissen Zeitraum ausgeschlossen ist.
Die Klausel ist rechtssicher formuliert. Das heißt ich habe die nächsten drei Jahre keine Chance meinen Mietvertrag ohne die Zustimmung des Vermieters zu kündigen.
Wie verhält es sich in diesem Fall?
Zwingt mich das Amt Mietschulden zu machen, oder übernehmen sie in dem Fall die Kosten auch über die 6 Monate hinaus?
(Die Miete ist so hoch, dass eine Zahlung der Differenz mit dem Regelsatz nicht möglich ist).
Danke für Antworten und eure Hilfe!