ALG II - Schwerbehinderung und Kindergeld

  • Moin,

    bin neu hier und benötige Rat. Also, meine volljährige 26. jährige Enkelin, mit GdB 50, lebt bei mir im Haushalt und bezieht seit einem Jahr ALGII. Sie musste aufgrund einer Verhaltenstherapie ihre Ausbildung im BBW unterbrechen und es wird wohl jetzt im August weitergehen. Nun meine Frage: Das Kindergeld erhalte ich auf mein Konto und ihr wird es beim ALGII abgezogen, ist das rechtens? Sie erhält es doch nicht und dadurch ist ihr Lebensunterhalt sehr knapp bemessen. Allerdings nehme ich das Geld für Einkäufe und für Dinge die sie benötigt etc.

    Meine zweite Frage lautet: Kann sie aufgrund einer Eignungsprüfung im BBW (Maßnahme der Agentur für Arbeit? den Mehrbedarf von 35% beantragen? Die Maßnahme läuft drei Monate, danach wird sich entscheiden ob sie in die neue Ausbildung gehen kann. Würde mich über Antworten sehr freuen.

    Grüße

    Maria

  • Hallo,

    deine Enkelin ist 26. Damit ist sie eine 1-Personen-BG für das JC. Ist ihr Regelbedarf 416,-?

    Falls sie ab August eine Ausbildungsvergütung bekommt (die aber evtl. gering ist), kann sie auch Leistungen weiterhin vom JC bekommen. Das ändert das Problem mit dem Kindergeld leider nicht.

    Das Kindergeld (von der Familienkasse) steht dir als Kindergeldberechtigte zu.

    Ihr lebt zusammen in einem Haushalt und wirtschaftet auch gemeinsam.

    Du leistest aus diesem Kindergeld für deine Enkelin--- das ist erlaubt und so sieht es der Gesetzgeber und auch die Rechtsprechung.

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