Hallo !
Folgendes,meine Tochter bekommt ALG1 und für die Miete Hartz4
Seit dem 01.08.2018 wohnt sie beim Vater(ich) und wir haben einen untermietvertrag gemacht und sind damit zum Jobcenter gegangen.. Die Dame sagte meine Tochter könne nichts beantragen weil sie keine 25 ist..Und ich müsste die Leistung beantragen damit ich Geld vom Mietvertrag bekomme.
Ich selbst bin nicht mehr unterhaltspflichtig für meine Tochter da sie eine abgeschlosse Ausbildung hat.
Ich verstehe nicht warum ich für diesen Vertrag einen Antrag darauf stellen soll ?ist das überhaupt so richtig..
Dann Frage ich mich was hat dieses zu bedeuten was ich im netz gefunden habe..
Gerade jüngere Personen, die ALG 2 erhalten, sehen sich dazu gezwungen, wieder bei ihren Eltern oder anderen Verwandten einzuziehen, um Kosten zu sparen. Nehmen die Eltern Miete für ein Zimmer oder eine Einliegerwohnung, haben Leistungsbezieher einen Anspruch auf Übernahme der Wohnkosten (BSG, Az.: B 14 AS 31/07 R).
Da das Jobcenter einen Beleg über die Zahlungen benötigt, sollten Hartz-4-Empfänger einen Untermietvertrag mit den Eltern aufsetzen. Aus diesem müssen sämtliche Informationen – beispielsweise die Höhe der Miete, Größe des Zimmers und Anzahl der Gemeinschaftsräume – hervorgehen.
Vielleicht kann mir jemand eine korrekte Hilfe geben..
LG
Link entfernt. Corinna