Untermietvertrag von meiner Tochter beim Vater

  • Hallo !

    Folgendes,meine Tochter bekommt ALG1 und für die Miete Hartz4

    Seit dem 01.08.2018 wohnt sie beim Vater(ich) und wir haben einen untermietvertrag gemacht und sind damit zum Jobcenter gegangen.. Die Dame sagte meine Tochter könne nichts beantragen weil sie keine 25 ist..Und ich müsste die Leistung beantragen damit ich Geld vom Mietvertrag bekomme.

    Ich selbst bin nicht mehr unterhaltspflichtig für meine Tochter da sie eine abgeschlosse Ausbildung hat.

    Ich verstehe nicht warum ich für diesen Vertrag einen Antrag darauf stellen soll ?ist das überhaupt so richtig..

    Dann Frage ich mich was hat dieses zu bedeuten was ich im netz gefunden habe..

    Gerade jüngere Personen, die ALG 2 erhalten, sehen sich dazu gezwungen, wieder bei ihren Eltern oder anderen Verwandten einzuziehen, um Kosten zu sparen. Nehmen die Eltern Miete für ein Zimmer oder eine Einliegerwohnung, haben Leistungsbezieher einen Anspruch auf Übernahme der Wohnkosten (BSG, Az.: B 14 AS 31/07 R).

    Da das Jobcenter einen Beleg über die Zahlungen benötigt, sollten Hartz-4-Empfänger einen Untermietvertrag mit den Eltern aufsetzen. Aus diesem müssen sämtliche Informationen – beispielsweise die Höhe der Miete, Größe des Zimmers und Anzahl der Gemeinschaftsräume – hervorgehen.

    Vielleicht kann mir jemand eine korrekte Hilfe geben..

    LG

    Link entfernt. Corinna

  • Hallo,

    Ich selbst bin nicht mehr unterhaltspflichtig für meine Tochter da sie eine abgeschlosse Ausbildung hat.

    Du bist Deiner Tochter nicht mehr ausbildungsrechtlich unterhaltspflichtig, was aber nichts mit der sozialrechtlichen Unterhaltspflicht zu tun hat. Von daher ist Deine Aussage nicht richtig.

    wohnt sie beim Vater(ich) und wir haben einen untermietvertrag gemacht

    Ein Untermietsvertrag zwischen Vater und Tochter hat nun wirklich wenig mit der Plausibiltät eines Antrages zu tun. Du bist gegenüber deinem Kind auch weiterhin unterhaltspflichtig und kannst diese Pflicht nicht durch einen fingierten Untermietsvertrag aushebeln.

    haben Leistungsbezieher einen Anspruch auf Übernahme der Wohnkosten (BSG, Az.: B 14 AS 31/07 R).

    Was sollte ein Urteil, welches auf der Gesetzeslage von 2009 (!) basiert, mit der aktuellen Rechtssprechung und den seit 2009 vielfach geänderten Gesetzen zu tun haben?

    Gruß!

  • Seit dem 01.08.2018 wohnt sie beim Vater(ich) und wir haben einen untermietvertrag gemacht und sind damit zum Jobcenter gegangen..

    Hallo,

    Warum habt ihr denn einen Untermietvertrag gemacht?

    Warum ist deine Tochter nicht einfach zum 1.8. bei dir eingezogen?

    Die Dame sagte meine Tochter könne nichts beantragen weil sie keine 25 ist

    Quatsch.

    Wie alt ist deine Tochter? Ist sie jünger als 25? Wo hat sie vorher gewohnt? Hat sie dort schon ALG1 und ergänzendes Hartz 4 (für die Miete) bekommen?

    Soll ich raten? Du hast das 1. Kapitel der Geschichte nicht erzählt.

    Deine Tochter ist ohne Zustimmung des (alten) JC ausgezogen und zu dir gezogen.

    Richtig?

    Und was wolltet ihr denn beim JC? Ihre Mietkosten ?

    Hast du das Urteil gelesen? Ganz?

  • meine Tochter hat nach ihrer Ausbildung ihre Wohnung gekündigt in einem anderen Ort..Da hat sie neben der Ausbildung noch Ausbildungsbeihilfe bekommen.Nach Beendigung hat sie alg1 und einen Zuschuss vom Jobcenter bekommen um ihre Wohnung zu bezahlen..Und nun wohnt sie eben hier und wo ist das Problem wenn ich dafür einen untermietvertrag mache für 2 Monate..weil sie dann umzieht in einer anderen Stadt

    Ja mietkosten möchte ich für 1,5 Zimmer

    Einmal editiert, zuletzt von Olli1971 (2. August 2018 um 20:03)

  • Also die Dame am Empfang meinte ich müsste einen Antrag stellen damit ich für meine Tochter(24) einen mietzuschuss bekomme..

    MONTAG UM 8.00 UHR haben wir ein Termin bei einer Sachbearbeiterin.

    Ich glaube sie hat noch etwas von Bedarfsgemeinschaft gemeint..Ich kenne mich da nicht so aus weil ich noch nie vom Jobcenter Geld bekommen habe.

  • wo ist das Problem wenn ich dafür einen untermietvertrag mache für 2 Monate

    Kein Problem.

    Allerdings wird man beim Amt nicht verstehen, warum enge Verwandte untervermieten.

    Und man wird auch fragen, ob du deine Tochter nicht selbst finanziell noch weiter unterstützten kannst--- schließlich kommst du ohne Geld vom Amt aus.

    Sehr schön, wenn ein Vater für 2 Monate seiner Tochter für einen kurzen Übergang 1,5 Zimmer zur Verfügung stellt.

    Aber muss denn wirklich dafür noch Miete gezahlt werden und noch dazu vom Amt?

    Hast du das so nötig? Bisher bezahlst du doch deine Mietkosten auch selbst.

    Ja, ich weiß, was die Dame am Montag will. Deine Tochter,24, wohnt bei dir. Ihr beide seid eine Bedarfsgemeinschaft, und eben auch nicht einfach Mieter und Untermieter.

    Dein Einkommen und dein Vermögen musst du in langen Formularen darlegen--- dann irgendwann schreibt das JC dir was...

    Meine Empfehlung:

    Lasst den Termin sausen.

    Lass deine Tochter für die kurze Zeit kostenlos bei dir wohnen.

    Habt eine nette Zeit miteinander.

    Vergesst das Amt. Das Amt ist für Hilfebedürftige zuständig.

  • Ach 🤔weil es mir gut geht soll ich es nicht tun? Das sehe ich aber anders,wieviel bescheissen das Amt ? Und wenn mein Kind Anspruch hat auf etwas dann kann man es auch beantragen.

    Hier geht es nicht um mich☝🏻 Deutschland hat genug unehrliche Sozialschmarotzer wozu meine Tochter nicht gehört.

  • Hallo,

    Ach 🤔weil es mir gut geht soll ich es nicht tun? Das sehe ich aber anders,wieviel bescheissen das Amt ? Und wenn mein Kind Anspruch hat auf etwas dann kann man es auch beantragen.

    Hier geht es nicht um mich☝🏻 Deutschland hat genug unehrliche Sozialschmarotzer wozu meine Tochter nicht gehört.

    hier werden sachliche Antworten bevorzugt und nicht irgendwelche pauschalen Behauptungen. Also bitte mäßige Deine Ausdrucksweise.

    Gruß!

  • Na gut, wie du meinst. Dann geht am Montag zum Termin.

    -Dein Kind bekommt etwas, wenn es Anspruch hat. Natürlich. Soll man beantragen. Richtig. :thumbup:

    Und wenn mein Kind Anspruch hat auf etwas dann kann man es auch beantragen.

    Aber DU willst doch was--- du willst doch Miete für 2 Monate und 1,5 Zimmer. Oder wer will die? Du bezahlst bis jetzt auch allein deine Miete. Und warum überhaupt braucht sie 1,5 Zimmer?

    Und die JC-Dame hat was von *Bedarfsgemeinschaft* gesagt. Deine Tochter ist 24. Die Dame hat alles richtig gesagt.

    Und weil du keine Ahnung von Gesetzen hast, fragst du hier. Richtig.

    Aber weil dir die Antworten nicht gefallen, holst du die Keule mit den Sozialschmarotzern raus. Falsch. Ganz falsche Adresse.

    Wenn es dir gut geht und du vom Amt trotzdem für 2 Monate Miete willst--- dann kann ich dir sagen, wer hier was ist.dash

    Ich und sowieso auch ganz viele andere Helfer haben die Gesetze nicht gemacht. Aber wir können oft erklären, was sie bedeuten, was man tun kann und was man nicht tun sollte. Auf was man wann Anspruch hat und auf was nicht.

    Viel Vergnügen am Montag.

    Man wundert sich, dass es immer noch Leute gibt, die so *superschlau* sind und trotzdem seit 2005 nicht wissen, wie der Hartz-4-Hase läuft. Das ist doch inzwischen Allgemeinwissen. Oder welche Bildungsquelle nutzt du?

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