Hallo,
ich bin vor zwei Monaten in eine andere Stadt, in eine neue Wohnung umgezogen. Vor ca. 1,5 Monaten habe die Betriebskostenabbrechnung für das vergangenene Jahr für die alte Wohnung bekommen. Dort muss ich einen Betrag von circa 70 Euro nachzahlen, was ich auch bezahlt habe. ich habe die Betriebskostenabrechnnung an das Jobcenter der bisherigen Stadt geschickt und es aufgefordert, mir den Betrag für die Nachzahlung zu überweisen, schließlich ist es ja für die Kosten der Unterkunft für den Zeitraum als ich dort gelebt habe, zuständig.
Dies hat es aber abgelehnt, weil es meint, aufgrund des Fälligkeitsdatums der Betriebskostennachzahlung nicht mehr für mich zuständig ist, weil ich ja in eine andere Stadt gezogen bin. Die Betriebskostenabbrechnung umfasst aber nur den Zeitraum, als ich in dieser alten Stadt gelebt habe und während ich bei diesem Jobcenter in Bezug war. Ich bin also der Meinung das das alte Jobcenter die Betriebskostennachzahlung bezahlen muss. Oder verstehe ich da etwas falsch und das neue Jobcenter (in einem anderen Bundesland) muss die Betriebskostennachzahlung der alten Wohnung übernehmen?
Ich möchte jetzt jedenfalls einen Widerspruch formulieren, und würde mich über ein paar Tipps freuen, wie ich es formuliere.