Hitzewelle Stromkosten Schwerbehinderung

  • Hallo,

    ich habe eine Frage: Ich bin schwerbehindert und komme nicht oder nur sehr schwer aus meiner Wohnung heraus. Draussen ist es ohnehin für Kranke unerträglich. Zwischenzeitlich ist die Wohnung trotz Lüften durch die Nacht hindurch durch die mittlerweile bedrohliche und nicht aufhörende Hitzewelle derart aufgeheizt das die Innentemperatur unaufhörlich steigt und mittlerweile über die 30 Grad Marke geht. Dieser Zustand ist für mich nicht mehr hinnehmbar. Seit etwa 14 Tagen läuft nunein bewegliches Klimagerät dass die Temperatur etwa bei 28 Grad halten kann. Ohne dieses Gerät ist die Wohnung seit mehreren Tagen nicht mehr bewohnbar weil von morgends bis abends die Sonne draufknallt. Das Gerät verbraucht 2,5 Kilowatt die Stunde, das sind etwa 72 Cent in der Stunde Stromverbrauch, der Kilowattpreis beträgt 28 Cent. Für einen Hilfeempfänger ist das nicht finanzierbar.

    Nun meine Frage: Da sich die Situation als aussergewöhnlich darstellt und zwischenzeitlich regelrecht lebensfeindliche Formen annimmt stellt sich die Frage ob das Amt nicht diese unvorhergesehenen aber zwingend notwendig gewordenen Zusatzkosten übernehmen muss?! Da kommt eine Unmenge an Stromkosten zusammen.

    Gibt es jemand der dazu eine Meinung hat?

    Grüsse

    Calimero

  • Hallo,

    ich meine auch, dass diese Kosten nicht vom Amt erstattet werden. Dagegen sprechen mehrere Argumente. Leider.

    Wenn dein Klimagerät nur 2 ° runterkühlt, kannst du es auch abschalten.

    Wenn es draußen mehr als 30° hat, sollte man dort bleiben, wo es unter 30° sind.

    Das hat mit Schwerbehinderung nichts zu tun.

    Auch Gesunden und Nichtleistungsbeziehern macht die Hitze zu schaffen.

  • Die Sache ist eher ein mietrechtliches Problem. Der Vermieter wäre aufzufordern, durch geeignete Maßnahmen, den vertragsgemäßen bewohnbaren Zustand der Wohnung herzustellen. Der dürfte nämlich bei 30 Grad nicht mehr gegeben.

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Nun weis ja jeder das der vom Gesetzgeber hingemurkste Stromanteil im Regelsatz bereits vorne und hinten nicht reicht. Derzeit haben wir bezüglich Wetter ja eine Ausnahmesituation die, laut Wetterbericht, sich mindestens bis kommenden Mittwoch extrem verschärft. Mir ist auch klar das die Zusatzkosten an Strom für ein Klimagerät nicht im Regelsatz enthalten sind. Und da liegt das Problem. Die Wettersituation ist nicht die Regel, das ich hier aber deswegen Mehrkosten habe ist auch nicht die Regel bzw war noch nie vorher da. Klar leiden Gesunde ebenso unter der Hitze, nur, die können z.B. ins Freibad gehen und sich abkühlen usw., was ich nicht kann.

    Ich möchte nicht ganz einsehen das der Gesetzgeber der ohnehin bei den Stromkosten zu Lasten der HE schummelt hier einfach sagen kann: Pech gehabt.

    Zumal ein Aspekt ja dazu kommt. Was kommt nächstes Jahr? Eine noch größere Hitzewelle etwa? Wieder Pech gehabt? Oder wie soll das weitergehen?

    Ich bin der Ansicht das es sich hier um aussergewöhnliche Umstände handelt die Mehrkosten verursachen die eben gerade nicht vom Regelsatz abgedeckt werden bzw. darin enthalten sind.

    Grüsse

    Calimero

  • Man könnte hier eine endlos laufende Diskussion beginnen über *nicht im Regelsatz* enthaltende Ausgaben , die dauernd oder manchmal anfallen. Für viele oder für wenige oder zu wenig im Regelsatz oder reicht gerade so.

    Das zumindest bringt dir leider nichts.

    Ich bin der Ansicht das es sich hier um aussergewöhnliche Umstände handelt

    Wann müsstest du diese Mehrkosten denn bezahlen?

    Es steht dir doch frei, dann einen entsprechenden Antrag bei deinem Leistungsträger Jobcenter zu stellen. Du brauchst nicht einmal einen § aus dem SGB II.

    Der Gesetzgeber hat geschummelt beim Strom? Er hat doch dann auch geschummelt bei Bildung, oder? Er schreibt zumindest keinem LB vor, wieviel der für was ausgeben darf. Die einzelnen Anteile sind nur statistische Werte. Der Gesetzgeber hat deshalb sogar geschrieben:

    ...Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.

    Ich vermute, genau das wird man dir nächstes Jahr auch in die Ablehnung zu deinem Antrag schreiben. Aber versuchs halt.

    Er will also, dass man von der Leistung monatlich etwas zurückhält----für genau solche unregelmäßig anfallende Kosten wie deine Stromkosten. Er hält den Hartz-4-Pauschalbetrag sogar für *Ansparungen* noch für ausreichend.

    Du solltest also jetzt noch bis zur Strom-Jahresabrechnung, die erst in 2019 kommt, monatlich einen geringen Betrag beiseite legen.

    Zumindest in meiner Region hat sich die Temperatur deutlich verringert (ca 10° runter, es weht sogar ein kräftiger Wind). Man kann gut lüften. In der Wochenprognose sind hier max. 28° zu erwarten und auch Gewitter mit Niederschlag.

    Wie sollte der Gesetzgeber denn *Wetter* beim Regelsatz-Anteil für Strom* berücksichtigen? Vor und zu Weihnachten dann vielleicht wegen *Backofen-Mehr-Benutzung*?

    Dein Klimagerät, falls es eins ist, funktioniert offenbar nicht richtig. Bei 2,5 Kwh müsste es schneller und um viel mehr als nur 2° runter kühlen.

    28Cent ist auch nicht gerade preiswert. Warum zahlst du denn soviel?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!