Hallo zusammen,
und zwar beziehe ich Alg2 seit einem Jahr und gehe parallel auf 450,- Euro arbeiten. Vor wenigen Tagen habe ich eine Selbstständigkeit angemeldet, nur ein Nebengewerbe. Bei dem Nebengewerbe werde ich voraussichtlich von August bis Oktober arbeiten. Kann ich im Oktober eine Rechnung für die Auszahlung des Gehalts für den genannten Zeitraum ausstellen? Voraussichtlich würde das Gehalt dann Mitte Oktober eingehen. Mein Bewilligungszeitraum endet auch zu Mitte Oktober. Falls das Gehalt für den Zeitraum nachdem Bewilligungszeitraum eingeht, würde kein Zuflussprinzip angewendet werden, da ich beim Zeitpunkt des Geldeingang kein alg2 bezogen habe oder? Müsste ich was Zurückzahlen?
Vielen Dank