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BGH Urteil vom 2. August 2018 – III ZR 466/16
Anforderungen an Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei erkennbarem
Beratungsbedarf in wichtiger rentenversicherungsrechtlicher Frage
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich heute in einer Entscheidung mit der
Frage befasst, welche Anforderungen an die Beratungspflicht des Trägers der Sozialhilfe
gemäß § 14 Satz 1 SGB I zu stellen sind, wenn bei Beantragung von laufenden Leistungen
der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung (§§ 41 ff SGB XII) ein dringender
rentenversicherungsrechtlicher Beratungsbedarf erkennbar ist. ............
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)
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