Hallo,
kann mich das Jobcenter zu einer Werkstatt für Behinderte Menschen verpflichten? und eine Sanktion falls ich nicht zur Werkstatt für Behinderte gehen möchte?
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kann mich das Jobcenter zu einer Werkstatt für Behinderte Menschen verpflichten? und eine Sanktion falls ich nicht zur Werkstatt für Behinderte gehen möchte?
Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Ein Thema gelöscht, bestand nur aus: Ha!
Gruß
Hallo,
was schreibt dir das JC denn genau?
Wer hat denn festgestellt, dass du behindert bist?
Hallo,
ich habe seit 1999 einen Schwerbehinderten ausweiß und wurde durch einen Facharzt festgestellt.
Habe vom Jobcenter Angebote zur Maßnahmen erhalten: 1 € Jobs, dann ESF Programm zur Abbau von Langzeitarbeitslose, und dann ein Vorschlag zur Werkstatt für Behinderte.
es ging mir Allgemein darum ob mich das Jobcenter zu einer Werkstatt für Behinderte verpflichten kann?
da ich ja im sinne des SGB II Erwerbsfähig bin zwischen 3 - 5 Stunden Täglich.
das Jobcenter hat mir nur 3 Flyer der Verschiedene Maßnhamen zugesendet und ich sollte mich entscheiden zu welcher Maßnahme ich gehen möchte.
Achso.
Das JC hat dir 3 Angebote mit Flyern geschickt. Also will das JC dich nicht für eine Behinderten-Werkstatt verpflichten.
Du kannst wählen.
Wenn es nur Angebote sind, kann das JC dich auch nicht sanktionieren.
Das JC hat aber bestimmt nicht einfach nur die Flyer geschickt. Da ist doch immer noch ein Schreiben des Fallmanagers /SB dabei.
Da steht dann sicher auch, bis wann du dem JC zurückmelden sollst, was du machen willst (oder gar nichts davon)...
Hallo,
ja es war ein Schreiben dabei das ich mir die Flyer ansehen soll und sie mich auffordert das ich bis zum Termin ihr meine Entscheidung mitteilen soll.
ich habe die Connect Maßnahme des ESF Programm gewählt, ich finde das ist die einzige was sinn macht als ein 1 € Job in der Cafeteria, oder in Werkstatt für Behinderte.
Wenn ich aber keins der 3 Angebote annehmen würde, kann mich sehr wohl Sanktion machen.
wie findet ihr diese Maßnahme:
Datenschutz, gelöscht! Da Rückschluss
auf Wohnort möglich
Grace
Hallo,
bedenke bei Deiner Entscheidung, daß die Arbeit in der Behindertenwerkstatt u.U. eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Behinderten darstellt, die einen erhöhten Mehrbedarf begründen könnte. Das wären bei einem Alleinstehenden 145,60 € mehr ALG II.
Gruß!
ich habe die Connect Maßnahme des ESF Programm gewählt,
Deine Entscheidung.
Trotzdem wäre eine Sanktion nicht möglich, wenn du dich aufgrund der Flyer-Info nicht für 1 von 3 entscheidest.
Ich hatte extra gefragt, was GENAU das JC dir geschrieben hat.
Für eine Sanktion brauchts noch etwas mehr.
bedenke bei Deiner Entscheidung, daß die Arbeit in der Behindertenwerkstatt u.U. eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Behinderten darstellt, die einen erhöhten Mehrbedarf begründen könnte. Das wären bei einem Alleinstehenden 145,60 € mehr ALG II.
Hallo,
nur das es nicht sicher ist das ich bei einer Werkstatt für Behinderte weiterhin ALG II erhalte, sondern Sozialhilfe nach dem SGB XII beantragen muss, da es bei der Bundesagentur für Arbeit steht bei den Arbeitshilfen und Weisungen das wer in dem Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Behinderte ist gillt als Voll Erwerbsgemindert und wer im Arbeitsbereich ist gillt dauerhaft als Erwerbsgemindert, da würde sich dann beim Status ändern so das ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe wenn ich in eine WfbM gehen würde, und Sozialhilfe ist schlechte gestellt gegen über Hartz4.
und das möchte ich nicht, da ich auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt eine Arbeit möchte und zumal auch die Werkstatt die mir vorgeschlagen wurde ca. 45 Minuten von mir entfernt, und die Maßnahme Connect, ca. 5 Minuten von mir, und das der Arbeitsbeginn der Werkstatt von 08:00 - 16:00 Uhr ist und nur durch Bescheinigung vom Arzt Teilzeit möglich ist.
und das bei der WfbM die Maßnahme 27 Monate geht und bei der Maßnahme Connect vom ESF Programm erstmal 6 Monate und dann nochmal verlängert um 6 Monate.
und ich auch diesen Artikel im Internet gefunden habe:
UN kritisiert Werkstätten
Auch die Vereinten Nationen haben das deutsche Werkstattsystem in seiner heutigen Form gerügt. Sie kritisierten 2015, dass die Werkstätten Menschen mit Behinderungen absondern und keinen Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen würden. Die Vereinten Nationen empfehlen daher die schrittweise Abschaffung der Werkstätten.
Damit hat das Institut für Menschenrechte den Nagel auf den Kopf getroffen: Behindertenwerkstätten sind keine Inklusion – schon gar nicht, wenn da für einen Hungerlohn von wenigen Hundert Euro Zulieferarbeit für große Industriezweige geleistet wird. Neulich erzählte mir jemand, das ganze Wäschereigewerbe seiner Region sei in der Hand von großen Behinderteneinrichtungen. Es gebe in seinem Landkreis kein einziges Hotel, das nicht seine Wäsche in einer Behindertenwerkstatt reinigen lässt. Es ist also keineswegs so, dass in Behindertenwerkstätten nur sinnlose Arbeit getan wird, wie vielleicht mancher denken mag. Im Gegenteil: Manche Einrichtungen sind mittelständische Unternehmen, die gute Umsätze erzielen. Der Haken ist nur: Von diesem Geld sehen die behinderten Mitarbeiter wenig, sie können sich kaum weiterentwickeln, die Mindestlohnregelung gilt nicht, es gibt für sie keinen Betriebsrat, sie haben nicht die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer etc. Das durchschnittliche Monatsentgelt eines Werkstattbeschäftigten betrug 2014 rund 181 Euro.
Raus aus den Werkstätten
Nun ist mir klar, dass nicht jeder Mensch – auch nicht unter den besten Bedingungen und mit der besten Assistenz – etwas Produktives leisten kann. Natürlich brauchen auch Menschen eine Tagesstruktur, die das nicht können. Aber viele der 300.000 Menschen, die derzeit in Werkstätten arbeiten, könnten die gleiche Arbeit, die sie jetzt machen, mit Assistenz auch für den üblichen Lohn leisten. Nur müssten Arbeitgeber geeignete Bedingungen dafür schaffen.
Hinzu kommt, dass der Weg in die Werkstatt von den Jobcentern teilweise als Abschiebebahnhof benutzt wird. Neulich hat mich nach einem Vortrag jemand angesprochen, der Opfer eines Überfalls wurde und nach einem Schädelbasisbruch und anschließendem Schwerbehindertenstatus ohne Umwege in die Behindertenwerkstatt geschickt wurde, weil er „ja jetzt ein bisschen langsamer sei“.
Das ist natürlich für den Arbeitsvermittler einfacher, als einen Arbeitgeber davon zu überzeugen, bitte einen leicht behinderten Mann einzustellen, der noch mit den Folgen eines Verbrechens kämpft. Statistisch gesehen ist die Chance gering, dass dieser Mann jemals wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt landet. Einmal Werkstatt, immer Werkstatt.
Vorbild Schweden
Es gibt Länder, die haben sich vom Konzept der Behindertenwerkstätten verabschiedet. Ich war neulich auf Einladung des schwedischen Kulturinstituts in Schweden, wo man uns unter anderem das Unternehmen Samhall vorstellte. Samhall ist ein staatliches Unternehmen, das als Personaldienstleister für die schwedische Wirtschaft arbeitet und ausschließlich behinderte Menschen vermittelt. Früher hatte Samhall selbst Behindertenwerkstätten, jetzt arbeiten Samhall-Mitarbeiter beispielsweise bei IKEA oder anderen schwedischen Unternehmen, angestellt sind sie aber bei Samhall.
Insgesamt beschäftigt Samhall 23.000 behinderte Mitarbeiter. Alle bekommen Tariflohn, dieser ist teilweise sogar höher als der Lohn, der bezahlt würde, wenn sie direkt bei der Firma angestellt wären. Samhall wird allerdings finanziell massiv vom Staat unterstützt. Natürlich steht es Samhall-Mitarbeitern frei, direkt zum Auftraggeber zu wechseln, wenn beide Seiten das wollen. Viele Mitarbeiter bleiben allerdings lieber bei Samhall, weil dort teilweise besser gezahlt wird und sie nicht einfach auf die Straße gesetzt werden können. Die Durchlässigkeit, aus dem „Sondersystem“ rauszukommen, könnte also auch hier besser sein. Trotzdem arbeiten die Menschen innerhalb der Gesellschaft und nicht abgetrennt in Werkstätten, und sie bekommen einen angemessenen Lohn und nicht 180 Euro im Monat.
Auch Großbritannien hat vor Jahren schon seine Behindertenwerkstätten geschlossen. Aber die Regierung hat daraus eher ein Sparprogramm gemacht, statt gute Maßnahmen für den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu treffen – ein Holzweg. Insgesamt wird es sich langfristig aber lohnen, behinderte Menschen in unterstützendem Rahmen auf den ersten Arbeitsmarkt zu holen. Nur wer wirklich einen geschützten Raum braucht, sollte diesen auch bekommen. Wer jedoch als Verkäuferin in einer Behindertenwerkstatt Backwaren verkauft, kann das mit Unterstützung auch woanders und für viel mehr Lohn tun.
Die Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden. Außerdem muss dafür Geld in die Inklusion statt in die Ausgrenzung gesteckt werden. Dazu braucht man neue Konzepte und Wege und vor allem: Die Gesellschaft muss es wollen. Die Schweden wollten das.
Kann mir jemand sagen ob es noch eine andere Maßnahme gibt wo man den Mehrbedarf wegen Behinderung auch erhalten kann, nur keine Behinderte Werkstatt ?
Sind Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten und nicht stationär untergebracht sind, erwerbsfähig im Sinne des SGB II?
Bei Personen, die sich in einer WfbM befinden, ist - während der gesamten Tätigkeit - davon auszugehen, dass eine Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 8 SGB II nicht vorliegt.
Personen im Arbeitsbereich einer WfbM gelten als dauerhaft voll erwerbsgemindert. Behinderte Menschen, die sich im Eingangsverfahren befinden, gelten noch nicht als dauerhaft voll erwerbsgemindert, es ist jedoch von fehlender Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 8 SGB II auszugehen.
Stand: 19.01.2018
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Grace
Hallo!
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten. Es geht auch nicht schneller,
wenn du jetzt immer neue Beiträge schreibst.
Gruß
Ich meine, es bringt überhaupt nichts, sich nun irgendwelche tollen Aufsätze von oder über die Ansichten der UN durchzulesen. Und wie es in Schweden oder sonstwo in der Welt geht, kann für dich hier auch nicht hilfreich sein.
Du hast die ESF-Massnahme gewählt.
Ist doch jetzt gut.
Du hast bisher keine Zuweisung. Du solltest dir nur etwas nach den Flyern raussuchen.
Wenn du die ESF-Massnahme auch nicht gewählt hättest, könnte das JC dich trotzdem nicht sanktionieren.
Also braucht dich zunächst gar nichts interessieren, was mit einer Arbeit/Massnahme in der WFB zu tun hat.
Die Entscheidung, ob du ins SGB XII gehörst, weil du voll und duerhaft erwerbsgemindert bist---- die trifft einzig die Rentenversicherung.
Hallo,
doch weil es Ausnutzung ist und somit Unternehmen den Mindestlohn umgehen könenn, und auch das es bei der Werkstatt nicht in dem Allgemeinen Arbeitsmarkt führt.
Ich meine, es bringt überhaupt nichts, sich nun irgendwelche tollen Aufsätze von oder über die Ansichten der UN durchzulesen. Und wie es in Schweden oder sonstwo in der Welt geht, kann für dich hier auch nicht hilfreich sein.
Die Entscheidung, ob du ins SGB XII gehörst, weil du voll und duerhaft erwerbsgemindert bist---- die trifft einzig die Rentenversicherung.
Ja schon, aber man beeinflusst es weil alle die in der Werkstatt Arbeiten als Voll Erwerbsgemindert eingestuft dann sind und nicht mehr Erwerbsfähig.
Du hast bisher keine Zuweisung. Du solltest dir nur etwas nach den Flyern raussuchen.
Wenn du die ESF-Massnahme auch nicht gewählt hättest, könnte das JC dich trotzdem nicht sanktionieren.
Nein aber ich erhalte noch eine Eingliederungsvereinbarung.
Hallo!
Schon das Eingangsthema lässt unzählige Fragen offen:
kann mich das Jobcenter zu einer Werkstatt für Behinderte Menschen verpflichten? und eine Sanktion falls ich nicht zur Werkstatt für Behinderte gehen möchte?
Die weitere Erklärung beantwortet eigentlich auch nicht viel mehr:
ich habe seit 1999 einen Schwerbehinderten ausweiß und wurde durch einen Facharzt festgestellt.
Dann mal Fragenkatalog und wenn möglich konzentriert beantworten,
denn wir kommen hier so nicht weiter.
Der Schwerbehinderten-Ausweis wurde aufgrund welcher Erkrankung/Einschränkung
ausgestellt?
Hat welchen Grad der Behinderung?
War die Rentenversicherung mit im Boot und wurde je ein Antrag auf
Erwerbsminderungsrente gestellt?
Hat der ärztliche Dienst Gutachten erstellt für das Jobcenter?
Reden wir hier von einer Erwerbsunfähigkeit, oder nur von einer eingeschränkten
Erwerbsfähigkeit?
Die bisherige Angaben sind für die Hilfestellung ungenügend und bringen
uns nicht weiter. Das bringt dich dann letztendlich auch nicht weiter. Hier
werden klare Aussagen von dir benötigt.
Gruß
Nein aber ich erhalte noch eine Eingliederungsvereinbarung.
Ja, sicher.
Dort wird dann vereinbart, dass du diese ESF-Massnahme machst. Das ist ja nun deine Wahl gewesen.
Wenn du diese EGV dann unterschreibst und trotzdem die Massnahme nicht machst, DANN kann das JC dich sanktionieren.
weil alle die in der Werkstatt Arbeiten als Voll Erwerbsgemindert eingestuft dann sind und nicht mehr Erwerbsfähig.
Dann könntest du dort in der WfB doch gar nicht arbeiten. Sie würden dich dort gar nicht annehmen.
Denn du bist erwerbsfähig und beim JC und bekommst auch Leistungen nach SGB II.
Also hat man dir bei der WfB (nur) eine *Massnahme* über 27 Monate angeboten.---Das ist keine dauerhafte Arbeit als voll Erwerbsgeminderter mit SGB XII-Leistungen.
Dann mal Fragenkatalog und wenn möglich konzentriert beantworten,
denn wir kommen hier so nicht weiter.
Der Schwerbehinderten-Ausweis wurde aufgrund welcher Erkrankung/Einschränkung
ausgestellt?
aufgrund Hirnschädigung seit Geburt, wo dann eine Psychmotorsiche Entwicklungsstörung und Lernbehinderung wurde, wo ich dann 50 % Schwerbehindertenausweiß habe.
Hat welchen Grad der Behinderung? 50 %
War die Rentenversicherung mit im Boot und wurde je ein Antrag auf
Erwerbsminderungsrente gestellt?
Nein es wurde kein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, nur das Jobcenter hatte erst am anfang ein Gutachten über die Erwerbsfähigkeit beim Gesundheitsamt gemacht und dann später bei der Deutsche Rentenversicherung wo hervorgeht das ich zwischen 3 - 5 Stunden Erwerbsfähig bin.
Hat der ärztliche Dienst Gutachten erstellt für das Jobcenter?
Nein da ich nicht bei der Agentur für Arbeit bin sondern das Jobcenter ist eine Optionskommune, wo sie das Gutachten über die Deutsche Retneversicherung in auftrag gegeben haben.
Reden wir hier von einer Erwerbsunfähigkeit, oder nur von einer eingeschränkten
Erwerbsfähigkeit?
was meinst du damit ? also ich bin im Sinne des SGB II Erwerbsfähig ca. 3 - 5 Stunden Täglich je nach Arbeit, usw.
es hat mich verunsichert da es bei der Bundesagentur für Arbeit steht in den Weisungen und Arbeitshilfen das wer in einer Werkstatt für Behinderte ist im Berufsbildungsbereich gelten als Voll Erwerbsgemindert, zumindest vorübergehend, und wenn es in den Weisungen steht dann ist das doch so.
Die bisherige Angaben sind für die Hilfestellung ungenügend und bringen
uns nicht weiter. Das bringt dich dann letztendlich auch nicht weiter. Hier
werden klare Aussagen von dir benötigt.
Ich habe mich jetzt schon für die Maßnahme: Connect entschieden und gut ist, den es kann nicht mit Sicherheit gesagt werden das wenn ich im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für Behinderte bin das ich weiterhin ALG II erhalte, da es steht in den Weisung:
Behinderte Menschen, die sich im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer WfbM befinden, sind voll erwerbsge-mindert (§ 43 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Satz 1 Nr. 2a SGB VI).
Die volle Erwerbsminderung ist aber noch nicht als dauerhaft anzusehen. Ohne weitere Prüfung ist bei diesem Perso-nenkreis von einer fehlenden Erwerbsfähigkeit auf Zeit auszugehen.
(4) Bei behinderten Menschen, die im Arbeitsbereich einer Werk-statt für behinderte Menschen oder in nach dem Blindenwarenver-triebsgesetz anerkannten Blindenwerkstätten oder für diese Einrich-tungen in Heimarbeit beschäftigt sind, liegt eine dauerhafte, volle Erwerbsminderung (§ 43 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Satz 1 Nr. 2a SGB VI) und damit eine fehlende Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 8 vor.
Änderung vom 20.06.2018:
Erwerbsfähigkeit
liegt unter bestimmten Voraussetzungen auch vor wenn die in
der WfbM ausgeübte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar wäre
dies wäre mir trozdem zu ungenaue Auskunft, da dies nur vorliegt eine Erwerbsfähigkeit in der WfbM wenn:
wenn der Rentenversicherungsträger ein Restleitungsvermögen im Umfang von mindestens 3 Stunden täglich feststellt (z. B. bei einer Entscheidung über einen Erwerbsminderungsrentenantrag) oder die Tätigkeit in einer WfbM durch Aufnahme einer Beschäftigung im Umfang von mindestens 3 Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes außerhalb der WfbM beendet ist.
Danke an Grace für die konkreten Fragen zur konkreten Person.
Danke an anonym82 für die konkreten Antworten.
Wir halten fest:
-Du bist erwerbsfähig mit Einschränkungen.
-Du bist vermittelbar für 3-5 Stunden tgl. Arbeitszeit. Evtl. noch weitere Einschränkungen.
-Du erhältst deshalb Leistungen nach SGB II.
-Du hast einen GdB 50
-die Verunsicherung aus dem, was du gelesen hast, ist aufgelöst. Denn dir ist (nur) eine Massnahme in der WfB angeboten worden.
Du befindest dich weder im Eingangsverfahren noch im Berufsbildungsbereich der WfB.
Du hast zur Zeit damit absolut gar nichts zu tun.
Du wirst die ESF-Massnahme machen.
Hallo,
habe eine Eingliederungsvereinbarung per Post erhalten, hatte ein Gespräch davor wo mir die FM mir 3 Flyer zu verschiedenen Maßnahmen angeboten hat und ich habe mich für die ESF Programm: Con nect, Förderung in Arbeit, Ausbildung, Umschulung entschschieden.
bei der Eingliederungsvereinbarung steht das auch Praktika während der 6 Monate Maßnahme durchzuführen ist.
nun meine Frage: wäre es gut die Eingliedererungsvereinbarung zu unterschreiben und das Praktika druchzustreichen?
oder auf die VA zu warten?
es geht um diese Maßnahme:
hier anbei die Eingliederungsvereinbarung und Zuweisung:
Unzureichende Anonymisierung, gelöscht
Grace
bei der Eingliederungsvereinbarung steht das auch Praktika während der 6 Monate Maßnahme durchzuführen ist.
nun meine Frage: wäre es gut die Eingliedererungsvereinbarung zu unterschreiben und das Praktika druchzustreichen?
Was spricht denn gegen ein Praktikum?
Hallo!
ich habe mich für die ESF Programm: Con nect, Förderung in Arbeit, Ausbildung, Umschulung entschschieden.
Dann spricht auch nichts gegen die Eingliederungsvereinbarung.
bei der Eingliederungsvereinbarung steht das auch Praktika während der 6 Monate Maßnahme durchzuführen ist.
nun meine Frage: wäre es gut die Eingliedererungsvereinbarung zu unterschreiben und das Praktika druchzustreichen?
Ein Praktikum während einer Maßnahme dient dazu das Erlernte praktisch
umzusetzen. @bass386 hatte auch eine Frage dazu und es wäre gut,
wenn anonym82 sie beantworten würde:
Was spricht denn gegen ein Praktikum?
Gruß
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