ALG II Erstantrag nach mehrjaehrigem Auslandsaufenthalt

  • Guten Morgen Forum,

    Es ist ein wenig Kompliziert, aber ich werde versuchen es so gut als moeglich zu erklaeren.

    Ich bin 52j. alt und am 11.07.18, nach ueber 7 Jahren, aus dem Ausland zurueck nach Deutschland gekommen. In diesen 7 Jahren hatte ich erst mein Erspartes aufgebraucht und wurde dann die letzten 3 Jahre Finanziell von meiner Mutter (83j.) unterstuetzt.

    Ich wohne zur Zeit bei meiner Mutter ( Untermietvertrag ueber 220 Euro inkl. NK beim Jobcenter eingereicht ). Um dem Jobcenter Kosten zu sparen, weil ich in Kuerze evtl. in der Schweiz eine Anstellung bekommen kann. Bevor dies nicht klar ist, wollte ich mir keine eigene Wohnung nehmen.

    Meinen Antrag auf Alg II habe ich am 13.07. gestellt.

    Da ich in Deutschland abgemeldet war ( 12,07. wieder angemeldet) habe ich auch keine Krankenversicherung mehr. Die AOK, wo ich vorher versichert war, will mich erst als Mitglied aufnehmen wenn die Leistungsbestaetigung vom Jobcenter kommt. Ergo, ich bin nicht versichert!

    Aufgrund , dass ich im Haushalt meiner Mutter mit einem Untermietvertrag wohne, habe ich einen Brief vom JC bekommen , in dem nach

    -Paragraph 9 Abs 5 SGB II die Unterhaltsvermutung zu pruefen ist!!

    Jetzt will das JC

    -alle Einnahmen ( Rente, Mieteinnahmen usw ) und

    -alle Ausgaben ( Betriebskosten, Strom, Heizkosten, Saemtl. Vers., Medikamente usw.).

    Nun zu meinen Fragen:

    1) Meine Mutter weigert sich , diese Unterlagen heraus zu geben und will mich auch nicht mehr Finanziell unterstuetzen (verstehe ich auch). Ist Sie dazu verpflichtet?

    2) Ist meine Mutter evtl wirklich Unterhaltspflichtig weil ich bei Ihr wohne?

    3) Oder ist Sie auch dann Unterhaltspflichtig wenn ich nicht bei ihr wohne? Sie hat eine kleine Rente aber hohe Mieteinnahmen.

    4) Ich brauche dringend Medikamente ( fuer mein Restless Legs Syndrom ) wie kann ich diese ohne Vers. bekommen?

    5) Mein Finanziellen Mittel sind nun komplett aufgebraucht, kann ich einen Vorschuss beantragen?

    Fragen ueber Fragen.

    Ich wuerde mich ueber eine schnelle Hilfe sehr freuen

    MfG

    Hoermy

  • Hallo,

    offensichtlich wird vermutet, daß Deine Mutter Dir Unterhalt gibt - was ja offensichtlich schon seit 3 Jahren den Fall ist. Die Regelvermutung basiert dann auch auf das Einkommen und Vermögen Deiner Mutter, weswegen das Amt entsprechende Unterlagen haben will. Die nun plötzliche Unterhaltsverweigerung bei gleichzeitigem Antrag auf ALG II scheint in diesem Zusammenhang nicht unbedingt plausibel. Im übrigen hat die Regelvermutung nichts mit einer Unterhaltspflicht zu tun.

    Das einfachste wäre hier tatsächlich eine eigene Wohnung. Aber das nur nebenbei. Ansonsten müßtest Du schon konkret nachweisen, daß Du und Deine Mutter nicht zusammen wirtschaftet. Das könnte angesichts der Tatsache, daß Du die letzten 3 Jahre von Deiner Mutter gelebt hast, schwierig werden.

    In Sachen KV: Du kannst offensichtlich selbst derzeit keine KK-Beiträge leisten. Daher fordert die KK einen Nachweis vom Jobcenter, daß dieses die KK-Beiträge übernimmt. Das beduet aber nicht: daß Du keine Leistungen von der KK erhälst. In Notfällen mußt Du bei der KK einen entsprechenden Antrag auf Übernahme einer Notbehandlung (zu denen auch dringend benötigte Medikamente gehören) stellen.

    Für einen Vorschuß sehe ich kaum Chancen, da bisher offensichtlich nicht der grundsätzliche Anspruch auf ALG II festgestellt wurde (weil eben die Unterhaltsfrage nicht geklärt ist).

    Gruß!

  • Danke fuer die schnelle Antwort,

    das heisst also, ich muss mir schnellstens eine eigene Wohnung suchen und dann ist meine Mutter raus?

    Oder besteht dann immer noch die moeglichkeit das sie Unterhalt fuer mich bezahlen muss??

  • Hallo,

    unterschiedliche Meinungen...

    ganz allgemein:

    Jedes JC darf bzw. muss vermuten, dass Verwandte im Haushalt einen Antragsteller finanziell unterstützen. Nachzulesen in § 9 (Absatz 5) SGB II

    Das JC vermutet das jetzt also schon und du als Antragsteller kannst diese Vermutung aber widerlegen.

    Je länger man zwischen Verwandten wegen solcher Dinge diskutiert, und diese Vermutung nicht deutlich und schriftlich widerlegt, umso später kommt der *Bewilligungsbescheid*.

    -----------------------------------

    1) Deine Mutter braucht ihre Unterlagen nicht herausgeben. Deine Mutter kann kurz schriftlich erklären, dass sie dir keine finanziellen Leistungen erbringt.

    Sie ist dir nicht verpflichtet.

    2) Nein, aber das JC soll das durchaus vermuten, der Gesetzgeber hat es so gewollt.

    3) Nein, dann auch nicht.

    4) Das weiß ich nicht. Vielleicht kaufen?

    5) Kannst du machen, aber bevor du keinen schriftlichen *Bewilligungsbescheid* vom JC hast, bekommst du nichts. Du wirst wohl deine Mutter um einen Vorschuss bitten müssen.

    AOK--- Du bist schon *Pflicht-*krankenversichert, kannst es nur noch nicht *beweisen*. Sobald du diesen Bewilligungsbescheid vom JC hast, kannst du damit zur AOK. 1 biometrisches Foto mitnehmen (für die spätere Chipkarte)

    Dann bist du auch krankenversichert ab Juli 2018----du bekommst von der AOK solch eine vorläufige Bestätigung der Mitgliedschaft.

    Darf ich fragen, aus welchem Grund du nun auch Wohnkosten /KDU beim JC beantragt hast?

    Ist deine Mutter denn nicht bereit, dich für eine kurze Zeit als Gast/Besucher kostenlos bei dir wohnen zu lassen??

    Dann sollte sie das auch genau SO in das kleine Schreiben zur Widerlegung der Vermutung mit aufnehmen.

    (Eigentlich ganz einfach---)

    3 Jahre Unterstützung im Ausland---- Hast du das denn im Antrag irgendwo angegeben?

    Das ist keine Vermutung nach § 9(5) SGB II (bei Verwandten im gemeinsamen Haushalt.)

    Schnell eine eigene Wohnung suchen--- ohne Geld und sonstige *Punkte*?---für eine kurze Zeit bis zum Umzug in anderen Ort??

    Das halte ich hier in diesem Fall für die schwierigere Lösung.

    3 Mal editiert, zuletzt von Ameise (8. August 2018 um 09:42)

  • 3 Jahre Unterstützung im Ausland---- Hast du das denn im Antrag irgendwo angegeben?


    ja, das habe ich im Antrag angegeben.Zwar nicht die 3 Jahre, aber das Sie mich unterstutezt hat.

    Schnell eine eigene Wohnung suchen--- ohne Geld und sonstige *Punkte*?---für eine kurze Zeit bis zum Umzug in anderen Ort??

    Das halte ich hier in diesem Fall für die schwierigere Lösung.

    Es haengt ja in den Sternen das oder ob ich in der Schweiz einen Job bekomme.

  • Ähhm

    ja, das habe ich im Antrag angegeben.Zwar nicht die 3 Jahre, aber das Sie mich unterstutezt hat.

    Wo bitte wird das denn im Antrag gefragt?

    Aber dann ist es erst recht klar, dass das JC jetzt vermutet, dass sie das weiterhin tut... das kann sie auch ohne jede Unterhaltsverpflichtung machen.

    Sie kann mit Unterstützung doch auch jederzeit aufhören--- weil es eben nichts mit *Unterhalt* zu tun hat. Es geht hier absolut nicht um Unterhaltsrecht.

    Oben klang es so, dass du dir extra keine eigene Wohnung nimmst, weil es ja nur ---kurz--- ist.---

    weil ich in Kuerze evtl. in der Schweiz eine Anstellung bekommen kann.

    Nun hängts in den Sternen----Es kann also auch lange dauern...

    ...in einem Hilfe-Forum sollte man seine Fragen schon so stellen, dass Helfer auch entspr. Hilfestellung geben können und sich nicht das meiste zusammenreimen müssen---was dann nicht zutrifft.:rolleyes:

  • Oben klang es so, dass du dir extra keine eigene Wohnung nimmst, weil es ja nur ---kurz--- ist.---

    Nun hängts in den Sternen----Es kann also auch lange dauern...

    ...in einem Hilfe-Forum sollte man seine Fragen schon so stellen, dass Helfer auch entspr. Hilfestellung geben können und sich nicht das meiste zusammenreimen müssen---was dann nicht zutrifft.:rolleyes:

    Warum gleich auf die Palme gehen?? Es gibt halt auch Leute wie mich, die nicht taeglich in Foren schreiben. Ich habe versucht es so klar zu Formulieren , dass es gut zu verstehen ist. Sorry, wenn es mir nicht gelungen ist.

    Ich habe geschrieben "weil ich in Kuerze evtl. in der Schweiz eine Anstellung bekommen kann. Bevor dies nicht klar ist, wollte ich mir keine eigene Wohnung nehmen.". Das evtl. haben Sie vielleicht ueberlesen!! In Kuerze heisst, in den naechsten 2 Wochen.

    In Sachen KV: Du kannst offensichtlich selbst derzeit keine KK-Beiträge leisten. Daher fordert die KK einen Nachweis vom Jobcenter, daß dieses die KK-Beiträge übernimmt. Das beduet aber nicht: daß Du keine Leistungen von der KK erhälst. In Notfällen mußt Du bei der KK einen entsprechenden Antrag auf Übernahme einer Notbehandlung (zu denen auch dringend benötigte Medikamente gehören) stellen.

    Ich komme gerade von der AOK. Ich bin nicht versichert und bekomme auch keine Notfallbehandlung oder sonstige Leistungen, weil die Kk keinen Bewilligungsbescheid des JC hat.

    Bin dann zum "Amt fuer Soziales". Die sind auch nicht zustaendig und haben mich wieder an das JC verwiesen.

    Da es schon nach 12 Uhr war, werde ich dort Morgen noch einmal vorsprechen.

  • Hallo!

    :!:Aufforderung, bitte im Thema auf die sachliche Basis des

    Austausch zurückkehren.

    Gegenseitiges Verständnis und Geduld sind unbedingt erforderlich,
    um die jeweilige Problematik zu lösen.

    Gruß

  • Warum gleich auf die Palme gehen??

    Ich sitze unten drunter---;)

    Und ich drücke dir die Daumen, dass es in Kürze mit dem Job was wird.

    Aber du merkst selbst, wie wichtig die richtige Fragestellung ist?

    Ich bin nicht versichert

    Da hat die AOK das auch falsch und missverständlich ausgedrückt----Du hast evtl. Beitragsschulden bei der AOK--- die haben aber viele, denen es aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möglich ist oder war, die Monatsbeiträge zu zahlen. Trotzdem wird im Notfall kein Arzt wegen der fehlenden Karte oder wegen der Beitragsschulden eine Behandlung versagen.

    Du bist also freiwillig gesetzlich krankenversichert. Diese Freiwilligkeit ist jedoch gleichzeitig eine Pflicht. Die AOK erhält zur Zeit nur noch keine Beiträge vom JC.

    Du brauchst also ganz wichtig auch einen ersten Arzt= Hausarzt. In etlichen D-Regionen herrscht geradezu Hausarzt-Knappheit bis -Mangel. Viele nehmen keine neuen Patienten mehr an.

    Stimmt. Das Sozialamt ist tatsächlich nicht zuständig.

    Zurück zur wichtigsten Frage auf dem Weg zum Bewilligungsbescheid vom JC:

    Deine Mutter hat dir gegenüber KEINE Unterhaltspflicht. Sie ist auch nicht verpflichtet, dich in ihrem Haushalt finanziell zu unterstützen.

    Und wenn sie das tatsächlich nicht will, sollte sie das als kleine deutliche Stellungnahme schreiben und unterschreiben.

    Diese Stellungnahme zeitnah dem JC vorlegen.---Dann bearbeitet das JC weiter.

    Diese Vermutung der Unterstützung von Verwandten im Haushalt sollte dann widerlegt sein.

    Ich verstehe trotzdem nicht, in welchem Antrag du erklärt hast, dass deine Mutter dich im Ausland finanziell unterstützt hat.

    Und wenn schon----das war doch alles VOR deiner Antragstellung.

    Erst jetzt ab Juli (Tag der Einreise bzw. Wohnsitzanmeldung) willst du Leistungen vom JC.

    Und ich verstehe auch noch nicht, warum es für die kurze Zeit ein Untermietvertrag sein musste.

    popcorn

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