Hallo,
ich stecke in folgender Situation fest. Krankheitsbedingt (seelisch) muss ich mein Studium unterbrechen. Dieses steht vor dem letzten Semester, aber es geht einfach nicht mehr oops
Daher habe ich mich bereits für das kommende Semester (ab 01.10.) beurlauben lassen.
Habe aus der Zeit vor dem Studium noch 1 Monat Alg 1 Restanspruch und diesen jetzt beantragt. Da ich bei der Datenaufnahme was von Erkrankung erzählt habe, bekam ich gleich den Gesundheitsfragebogen mit (war vlt etwas verfrüht). Erst später habe ich dann erfahren, dass mir das Alg 1 bei arbeitsunfähigkeit gar nicht erst gewährt werden kann. Ich bin derzeit nicht krankgeschrieben und habe auch nur einen ambulanten Psychologen.
Ich weiß nicht wie ich nun weiter vorgehen soll. Ende August habe ich den ersten Termin beim Sachbearbeiter/in. Ich würde den Monat Alg 1 in jedem Fall mitnehmen wollen, da ich erst im November 25 werde und bei drohendem Alg2 Bezug auch noch meine Mutter zur Verantwortung gezogen wird (zu der ich nicht das beste Verhältnis habe).
Ich weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll. Unterlagen ausfüllen und zum ärztlichen Dienst schicken und eine Ablehnung des Alg1 riskieren? Oder der Sachbearbeiterin die Wahrheit sagen und auf Kulanz hoffen? Oder alles verschweigen? Spätestens beim Umstieg auf Alg2 würde es dann doch auffallen.
Bin über Hilfe von eurer Seite sehr dankbar.
Liebe Grüße cookie