Studium krankheitsbedingt unterbrechen - ALG I Anspruch - ALG II Anspruch während Beurlaubung

  • Hallo,

    ich stecke in folgender Situation fest. Krankheitsbedingt (seelisch) muss ich mein Studium unterbrechen. Dieses steht vor dem letzten Semester, aber es geht einfach nicht mehr oops

    Daher habe ich mich bereits für das kommende Semester (ab 01.10.) beurlauben lassen.

    Habe aus der Zeit vor dem Studium noch 1 Monat Alg 1 Restanspruch und diesen jetzt beantragt. Da ich bei der Datenaufnahme was von Erkrankung erzählt habe, bekam ich gleich den Gesundheitsfragebogen mit (war vlt etwas verfrüht). Erst später habe ich dann erfahren, dass mir das Alg 1 bei arbeitsunfähigkeit gar nicht erst gewährt werden kann. Ich bin derzeit nicht krankgeschrieben und habe auch nur einen ambulanten Psychologen.

    Ich weiß nicht wie ich nun weiter vorgehen soll. Ende August habe ich den ersten Termin beim Sachbearbeiter/in. Ich würde den Monat Alg 1 in jedem Fall mitnehmen wollen, da ich erst im November 25 werde und bei drohendem Alg2 Bezug auch noch meine Mutter zur Verantwortung gezogen wird (zu der ich nicht das beste Verhältnis habe).

    Ich weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll. Unterlagen ausfüllen und zum ärztlichen Dienst schicken und eine Ablehnung des Alg1 riskieren? Oder der Sachbearbeiterin die Wahrheit sagen und auf Kulanz hoffen? Oder alles verschweigen? Spätestens beim Umstieg auf Alg2 würde es dann doch auffallen.

    Bin über Hilfe von eurer Seite sehr dankbar.

    Liebe Grüße cookie

  • Hallo,

    Habe aus der Zeit vor dem Studium noch 1 Monat Alg 1 Restanspruch und diesen jetzt beantragt.

    Die SGB III-Regeln sagen übersetzt eindeutig: Wer nicht mind. 3 Std. tgl. erwerbstätig sein kann--- hat keinen ALG-1-Anspruch. Kulanz ist nicht vorgesehn.

    Da du aber nicht *arbeitsunfähig* geschrieben bist, solltest du das beim 1. Termin mit dem Vermittler/in auch klarstellen (nix verschweigen). Dann stehst du der Vermittlung eben zur Verfügung.

    Für einen Monat wird die Arbeitsagentur sowieso gar nicht viel mit dir anfangen. Eben irgendwann den Restmonat ALG1 auszahlen.

    Nichts zum Ärztlichen Dienst schicken!

    Grundsätzlich:

    Wenn du dann den Antrag auf Alg2 beim JC stellst, wird die gleiche Frage gestellt: Kannst du mind. 3 Std. tgl. erwerbstätig sein?

    Bitte mit JA beantworten.

    Da kannst du dann trotzdem arbeitsunfähig mit Krankenschein sein.

    Die Betonung liegt hier auf: grundsätzlich und überhaupt der Vermittlung zur Verfügung stehen.

    Wohnst du bei deiner Mutter?

    Die AfA und auch das JC wollen die Bescheinigungen vom Studium sehen.

    Aber:

    Für ein Urlaubssemester bleibst du doch immatrikuliert. hmm

    Was sagt die Studis online-Seite??

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Was soll ich also der Vermittlerin sagen? Da es bis zum 01.10. noch ein Monat Zeit ist, könnte sie mich doch zum ärztlichen Dienst mit Sanktionsandrohung schicken oder nicht?

    Nein ich wohne seit 6 Jahren alleine. Aber wie gesagt, bis Anfang November bin ich noch 25. Trotzdem habe ich gelesen, dass sie dann immernoch pflichtig ist. stopping

    Ja richtig ich bleibe immatrikuliert, aber da ich keine Prüfungen ablegen kann laut Prüfungsordnung, sollte Alg2 hier in meiner Stadt bewilligt werden. (habe ich auch schon von anderen gehört, nur hatten die keinen Alg1 Anspruch vorher).

  • könnte sie mich doch zum ärztlichen Dienst mit Sanktionsandrohung schicken oder nicht?

    Halt.

    Ende August hast du den 1. Termin bei der Vermittlerin der Arbeitsagentur.

    Wenn du diesen G-Fragebogen NICHT ausfüllst und also auch NICHTS zum ÄD schickst, sondern im Termin erklärst, dass du nicht so krank bist, sondern eben im Moment----

    es kann auch ein Missverständnis bei der Dateneingabe gewesen sein.

    Halt.

    Sanktionsandrohung? Sowas gibts bei ALG 1 von der Arbeitsagentur noch nicht.

    Es gäbe uU *Sperrzeiten*--- aber das trifft bei dir nicht zu.

    Du hast doch noch gar keinen Bewilligungsbescheid.

    Und noch hat man gar keine Pflichten mit dir vereinbart, du du evtl. verletzen könntest. EGV---Eingliederungsvereinbarung würde Ende August auf der Agenda stehen...

    Wer zahlt denn jetzt für deinen Unterhalt? Hast du Bafög? Oder zahlt deine Mutter dir Unterhalt?

    OK. Wenn du als Urlauber vom Studium Anspruch auf Alg2 hast, ist das vorherige oder parallele ALG1 nicht schädlich.

  • Halt.

    Ende August hast du den 1. Termin bei der Vermittlerin der Arbeitsagentur.

    Wenn du diesen G-Fragebogen NICHT ausfüllst und also auch NICHTS zum ÄD schickst, sondern im Termin erklärst, dass du nicht so krank bist, sondern eben im Moment----

    Wofür stehen die Striche?

    Und noch hat man gar keine Pflichten mit dir vereinbart, du du evtl. verletzen könntest. EGV---Eingliederungsvereinbarung würde Ende August auf der Agenda stehen...

    Wahrscheinlich. Die Frage ist, was dann dort drinsteht. Darf ich gar nicht erwähnen, dass ich in Therapie bin? Sie wird ja nach dem Grund des Urlaubssemesters fragen und da würde ich schon ehrlich sein wollen.

    Was passiert denn, wenn ich im Oktober einen Termin zum ÄD bekomme und dieser mich für die 6 Monate AU erklärt? Wird dann das ALG 1 für Oktober rückwirkend aufgehoben?

    Wer zahlt denn jetzt für deinen Unterhalt? Hast du Bafög? Oder zahlt deine Mutter dir Unterhalt?

    Ja korrekt. 350€ Bafög und 550€ (inklusive Kindergeld) von meiner Mutter. Und die 550€ (oder sogar mehr) würde im Alg2 Bezug wahrscheinlich auch als Unterhalt von ihr gefordert werden laut Düsseldorfer Tabelle.

    OK. Wenn du als Urlauber vom Studium Anspruch auf Alg2 hast, ist das vorherige oder parallele ALG1 nicht schädlich.

    Was meinst du damit genau?

  • Das Beste wäre wohl echt gewesen, mich erst Ende September beurlauben zu lassen und dann den Antrag auf ALG 1 zu stellen. Dann hätte ich frühestens im Oktober den ersten Termin bekommen und die Einladung zum äD wohl erst in der Alg2 Zeit.

  • Natürlich wäre es möglich dass du einen Termin beim ärztlichen Dienst bekommst, aber

    #1 kann es teils mehrere Monate dauern

    #2 wenn du mit offenen Karten spielst und sagst, dass du in 6 Monaten wieder anfangen möchtest zu studieren, wirst du garantiert nicht zum ärztlichen Dienst müssen

    Der letzte Post von Ameise wurde aufgrund von nicht angemessenem Verhalten deaktiviert.

  • Hallo,

    ich kann keinen Grund erkennen, warum du den Gesundheitsfragebogen ausfüllen und zum ÄD schicken solltest.

    Denn nur dann könnte überhaupt die vage Möglichkeit zu sehen sein, dass du zu einer amtsärztlichen Untersuchung eingeladen wirst.

    Für 1 Monat ALG1-Anspruch ergibt ein solcher Aufwand keinen Sinn.

    Wenn du prinzipiell und grundsätzlich in der Lage bist, mind. 15 Wochenstunden bzw. mind. 3Std. tgl. erwerbstätig zu sein, dann hast du auch Anspruch.

    Und wenn die anderen Voraussetzungen für ALG1 erfüllt sind.

  • Hallo!

    dieser mich für die 6 Monate AU erklärt? Wird dann das ALG 1 für Oktober rückwirkend aufgehoben?

    Kleiner Hinweis am Rande auf Folgendes:

    Wer während des Bezugs von Arbeitslosengeld infolge Krankheit unverschuldet arbeitsunfähig oder während des Bezugs von Arbeitslosengeld auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt wird, verliert dadurch nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen (Leistungsfortzahlung).


    Die Betonung liegt auf "während". Eine Leistungsfortzahlung erfolgt demnach

    nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit schon vorher vorgelegen hat. Kein ALG I,

    wenn vor dem Bezug Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

    Gruß

  • Danke Grace

    :thumbup:

    Und noch ergänzend:

    Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur schreibt nicht -AU-. Vom ÄD würde uU ein Gutachten über deine Leistungsfähigkeit erstellt. Ob du mind. 3 Stunden tgl. erwerbstätig sein könntest, ob du evtl. andere Einschränkungen hättest---etwa beim Heben, Sitzen, Laufen--- was dann der Vermittler bei der Jobsuche für dich berücksichtigen müsste.

    Aber eben nicht, wenn du nur für 1 Monat ALG 1 bekommen würdest.

    ---> bitte beachte den Konjunktiv!

    Und übrigens würde dich auch kein anderer Arzt 6 Monate am Stück -AU- schreiben .

    Wer eine Therapie besucht, ist in aller Regel nicht -AU-, sondern hat zu bestimmten Zeiten Therapiesitzungen.

    Deshalb kann man trotzdem der Vermittlung für mind. 3 Std. tgl grundsätzlich zur Verfügung stehen--- und hat Anspruch auf ALG1.

  • Ich bin aktuell aber nicht mehr als 3 Stunden fähig. Sonst hätte ich auch keine Auszeit vom Studium genommen. Ich denke ein Psychiater kann solange krankschreiben, aber ich habe leider noch keinen.

    D.h. die Frage ob man mich dann mit Beginn von Alg2 ab November vermitteln will, wenn ich zum Jobcenter wechsel. Und spätestens dann muss ich es ja erwähnen.

    Alles in Allem geht es doch darum, dass ich mein Studium zuende bringen kann und dafür brauche ich erstmal Ruhe und Verständnis.

  • Sorry, ich versuche nochmal zusammenzufassen:

    Es wird dir kein Vermittler für 1 Monat Restanspruch ALG1 Oktober irgendwelche krassen Massnahmen oder gar einen (Vollzeit)job anbieten.

    Wer aber schon vor Oktober -AU- geschrieben ist und dann ALG1 will---- der kriegt erst gar keins.

    Grace hats doch auch schon gut erklärt.

    Wieviel ALG 1 würdest du denn für Oktober bekommen? Reicht dir die Summe?

    Sorry nochmal, ich fürchte, du verstehst nicht ganz, was bei der Arbeitsagentur für 1 Monat passiert.

    Wenn du dann im November zum JC wechselst, kannst du gern krankgeschrieben werden. Dadurch verlierst du keinen Alg2-Anspruch.

    Eine lange Krankschreibung hat nichts mit *mind. 3 Stunden erwerbstätig sein können* zu tun.

    Wer krankgeschrieben ist (die Krankheit muss man NICHT erwähnen), wird nicht vermittelt. Während der Krankschreibung wird man auch keiner Massnahme zugewiesen. Evtl. soll man sich mal bewerben...eventuell...

    Und spätestens dann muss ich es ja erwähnen.

    Frage: ---> Was musst du dann *erwähnen*?

    Frage: ---> Zu was bist du derzeit oder ab Oktober nicht fähig?

    Du hast doch jetzt Semesterferien? Kannst du dich jetzt nicht auch ein bisschen erholen ?

    Wenn du einen Psychiater gefunden hast und wenn der dich 6 Monate am Stück--AU-- schreibt, wird das Semester *Pause* schon zu Ende sein.

    Dann wirst du hoffentlich weiter studieren.

    Jetzt hast du einen ambulanten Psychologen. Hat der dir eigentlich in der Therapie empfohlen, das Studium zu unterbrechen?

    und dafür brauche ich erstmal Ruhe und Verständnis.

    Noch einmal Sorry.

    Weder die Arbeitsagentur noch das JC sind die passenden Behörden, wenn man monatelang Ruhe und Verständnis braucht und dazu noch das nötige GELD.

    Vor allem wegen Geld hast du hier gefragt. Und da gibt es keine besseren Antworten.

  • Da es hier anonym ist kann ich die Situation ja im Detail schildern.

    Ich bin chronisch depressiv (sogenannte Dysthymie). Vor 5 Jahren war ich Student bei der Bundeswehr. Dort war ich annähernd 2 Jahre krankgeschrieben bei vollen Bezügen und mehreren Klinikaufenthalten. Am Ende wurde ich dienstunfähig entlassen. Diese Zeit hat mich aber stabilisiert, sodass es mir wirklich besser ging. Danach war ich 5 Monate arbeitslos, ALGI (vor 3 Jahren), dort habe ich mich nach einem neuen Studium umgesehen, wurde aber mit Vermittlungen komplett in Ruhe gelassen.

    Ich hatte all das hinter mir gelassen und in meinem neuen Studium (Informatik) lief es bis vor 1-1,5 Jahren leistungsmäßig alles gut, bis es aufgrund einer Verkettung von unglücklichen Umständen alles wieder anfing. Ich habe trotzdem weitergemacht. Ewig lange auf ambulante Psychologen gewartet und auch gewechselt, weil es nicht die Richtigen waren. Mittlerweile hat sich mein Zustand sehr verschlimmert. Seit Mai war ich nicht mehr in der Uni und mir fehlen deshalb auch einige Fächer dieses Semester. Ich habs in ner Tagesklinik versucht, aber dort konnte man mir diesbezüglich auch nicht helfen. Ich habe inzwischen jegliches Vertrauen in irgendwelche Therapien verloren, ich habe genug mitgemacht. Meinem Hausarzt ist das alles egal, der hat (durch die Blume gesagt) keine Lust auf Depressive und stellt nur höchstens Bescheinigungen aus. Alles in Allem bin ich komplett alleine mit allem. Von meiner Familie kommt bis auf finanzielle Unterstützung seitens meiner Mutter gar nichts.

    Das Studium war das Einzige woran ich mich festgehalten habe, aber auch das geht nun nicht mehr. Ich bin zu nichts mehr in der Lage. Und über das anstehende Vollzeitpraktikum und Abschlussarbeit brauche ich aktuell gar nicht nachzudenken.

    Aus der Tagesklinik weiß ich, dass die Meisten dort entweder Krankengeld beziehen oder ALG2 mit bereits jahrelanger Krankschreibung, teilweile direkt 1 Jahr vom äD. Da hat es keiner soweit geschafft mit nem Studium und deshalb hatte man auch keinen Rat an mich.

    So und dies soll ich nun dem Arbeitsamt verschweigen und sagen, ich schau mal was in dem halben Jahr jetzt passiert, nachdem es mir bereits über 1 Jahr wieder schlecht geht? Mein letzter Minijob war für die Uni von Zuhause am Rechner aus, vielleicht 3 Stunden die Woche und selbst das war schon anstrengend, sich länger als 1 h zu konzentrieren.

    Und je länger ich vom Studium weg bin desto schwerer wird es dort wieder einzusteigen. 2 Fächer fehlen noch und wie gesagt Praktikum, Abschlussarbeit. Und mein Psychologe empfiehlt dazu gar nichts. Der macht nur seine Therapie und erzählt mit mir. Er hat auch sonst keine Studenten, sondern Erwerbstätige als Patienten. Für EU Rente fehlen mir 1,5 Jahre Wartezeit. Ich habe aufgegeben :(

  • Das tut mir leid.

    Ja, hier ist natürlich alles anonym.

    Doch dann sind die Antworten hier aufgrund deiner ersten Fragen leider nicht hilfreich oder zielführend.

    Ich kann dir leider nichts anderes empfehlen.

    Vielleicht noch dieser Hinweis:

    Auch jemand, der keinen Anspruch auf EU-Rente /EMR/Erwerbsminderungsrente hat, und wohl gar nicht *erwerbsfähig* ist, kann Sozialleistungen bekommen. Das sind dann Leistungen nach SGB XII--- vom Sozialamt---bei voller und dauerhafter Erwerbsminderung.

    Personen mit einer EM-Rente und Ergänzung vom Sozialamt.

    Personen ohne EM-Rente und voller Leistung vom Sozialamt.

    Die Feststellungen laufen auch über den ÄD und letztlich als Entscheidung über die DRV (auch, wenn man nichts an Rente von dort bekommt).

    Es ist aber ein langer und langwieriger Prozess, bis diese Erwerbsminderung festgestellt wird.

    Nun verstehe ich aber, warum du immerzu auf den ÄD abstellst. Ich nahm an, du bist etwas schwer von Begriff wegen der Begrifflichkeiten.

    Sorry.

    Da du trotzdem Geld fürs Leben benötigst:

    Es wird dir nichts anderes bleiben, als 1 Monat ALG1 und dann Alg2 vom JC zu beantragen. Dort beim JC dann reinen Wein einzuschenken.

    Dann wird der ÄD beauftragt, ein entspr. Gutachten zu erstellen. usw.usf.

    Beschleunigend für eine Entscheidung könnte dann mM höchstens deine gesamte bisherige Krankheitsgeschichte sein.

    Ich wünsch dir viel Kraft und noch mehr Glück.

  • Ich wünsch dir viel Kraft und noch mehr Glück.

    Danke erstmal.

    Die Frage ist einfach an welcher Stelle der reine Wein eingeschenkt wird. Wenn es jetzt bei der Vermittlerin geschieht und sie auf ein Gutachten besteht, wird ALG1 vermutlich abgelehnt. Ich möchte ja nur den einen Monat ALG2 U25 vermeiden, da man dort ja soviel von meiner Mutter verlangen wird. (sie verdient relativ viel). Die Klärung der finanziellen Lage würde zumindest meine psych. Verfassung etwas stabilisieren.

  • Dort beim JC dann reinen Wein einzuschenken.

    Das ist auch jetzt noch meine Meinung.

    Da ich bei der Datenaufnahme was von Erkrankung erzählt habe, bekam ich gleich den Gesundheitsfragebogen mit (war vlt etwas verfrüht).

    Ja, das war sehr verfrüht.

    Da du aber erst Ende August den 1. Termin bei der Vermittlerin hast, wirst du den G-Fragebogen einfach mal vergessen. Das kann ein Missverständnis gewesen sein. Und die Erkrankung ist nicht gravierend ( schliesslich warst du bis eben noch Student). Und -AU- geschrieben bist du auch nicht und wirst das auch nicht, bevor du ALG1 bewilligt bekommen hast.

    Bitte dazu Beitrag #10 lesen und beachten.

    Sie wird nicht auf ein Gutachten bestehen, allein schon, weil du nach 1 Monat gleich wieder rausfällst aus deren *Kartei* und damit Statistik.

  • Da liegt die Angst doch begründet. Kommunizieren nicht AfA und Jobcenter miteinander? D.h. beim Jobcenter sage ich dann auf einmal die Wahrheit? Da werden die doch fragen wieso ich das nicht von Anfang an schon bei der Agentur gesagt habe, wenn ich doch vorher schon wusste wie es mir geht. Quasi dann kommt die Lüge raus vom Alg1 Antrag und mir wird rückwirkend ein Strick draus gedreht.

  • Da liegt die Angst doch begründet. Kommunizieren nicht AfA und Jobcenter miteinander?

    Es gibt eine Kommunikation zwischen dem Jobcenter und der AfA, aber die beschränkt sich aufs wesentliche und ist stark verbesserungsfähig.

  • Hallo,

    das Forum hier ist keine Anlaufstelle bei Erkrankungen egal welcher Art. Bei solchen Problemen kann und wird hier niemand ernsthaft antworten können. Was wir leisten können, sind Fragen im Zusammenhang mit Sozialleistungen zu beantworten. Das wurde im konkreten Thread sehr ausgiebig auch gemacht. Damit sollte es auch genug sein. Wir können und werden keine Einzelfallberatung durchführen. Du hast alle wesentlichen Infos im Zusammenhang mit einem evtl. Antrag auf ALG II in Deiner Situation erhalten, womit es auch reicht.

    Thema geschlossen.

    Gruß!

  • Hallo ich bin es nochmal this

    Ich hatte vor ein paar Wochen zum Thema eines krankheitsbedingten Urlaubssemester und ALG 1 und 2 Bezug einen Beitrag verfasst.

    Kurzfassung: Habe ab Oktober Alg 1 beantrag, bin nicht AU geschrieben, aber trotzdem nicht arbeitsfähig.

    Vorgestern war ich beim Termin meiner Sachbearbeiterin. Diese konnte zu der Thematik nicht viel zu sagen, da sie relativ neu dort ist. Sie empfahl mir, mich der Vermittlung zur Verfügung zu stellen und dann krankschreiben zu lassen ab Anfang Oktober, damit ich trotzdem das Alg 1 bekomme.

    Würde ich nach Ablauf des letzten Monats Alg (also Oktober) dann in dem Falle sogar Krankengeld bekommen?

    Bei 6 Monaten Krankschreibung (vorausgesetzt der Arzt macht mit) wird doch sicher der MdK nachforschen, so wie ich das öfter gelesen habe? Dieser würde dann ja sehen, dass ich vor Bezug des Alg bereits ambulant in Behandlung war, jedoch nicht AU geschrieben.

    Deshalb die Frage, kommt es für den Bezug von Alg 1 rechtlich nur darauf an ob man vorher AU geschrieben war, oder subjektiv nach eigenem Empfinden krank?

    Ich will um alles in der Welt den Alg2 Bezug unter 25 vermeiden. (aus diversen schwerwiegenden Gründen)

    Ansonsten werde ich mich wohl an einen Anwalt jetzt wenden müssen. Das Thema ist für meine Gesundheit existenziell wichtig.

    Liebe Grüße :)

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