Obdachlos nach Auslandsaufenthalt und ALG II Antrag

  • hi Erst mal danke, dass es diese hilfreiche Seite gibt.

    Meine Hintergründe sind kompliziert, aber ich beschränke mich mal aufs Wesentliche.

    Nächste Woche fliege ich zurück nach Deutschland und werde weder Wohnung noch Geld haben.

    Die Entscheidung fiel notgedrungen von Heute auf Morgen, daher bin ich nicht so gut vorbereitet.

    Ich war 2 Jahre weg (EU), und habe damals schon mal Hartz 4 bezogen. Jedoch in einer anderen Stadt.

    Die erste Anlaufstelle, die ich habe, ist eine Notunterkunft für Frauen.

    Die dortige Adresse darf man als Postadresse nutzen. Nicht als Meldeadresse.

    Ob und für wie lange ich dort nächtigen kann, weiß ich nicht.

    ○ Reicht diese Postadresse, um einen Antrag beim zuständigen Jobcenter zu stellen?

    ○ Bekomme ich Probleme, weil ich Leistungen in einer anderen Stadt bezogen habe?

    ○ Kann sich die Bearbeitung meines Antrags dadurch länger hinauszögern?

    Ich habe gelesen, dass Obdachlose Menschen ihre Leistungen täglich selbst holen müssen.

    ○ Liegt es daran, dass die meisten Obdachlosen kein Konto haben? Gibt es da Regelungen?

    ○ Mit einem "Basis Konto" sollte ich doch den vollen Leistungsbetrag erhalten können, oder?

    Falls noch jemand Tipps für meine Situation hat, nehme ich diese natürlich auch gerne an.

    MfG Mila

  • Die Postadresse der Notunterkunft sollte ausreichen, um einen Antrag zu stellen. Eventuell wird der Aufhebungsbescheid des vorherigen Jobcenters verlangt. Wielange die Bearbeitung des Erstantrags dauert ist schwer zu sagen und kann je nach Region völlig unterschiedlich sein.

    Wichtig ist, dass du den Erstantrag vollständig ausfüllst und alle angeforderten Unterlagen zusammensuchst und mit abgibst.

    Bitte beachte, dass du dir vor Anmietung einer Wohnung die Zustimmung des Jobcenters holst.

  • Das mit dem Antrag auf Mietkostenübernahme ist mir bekannt.

    Aber so einen Aufhebungsbescheid habe ich gar nicht. fie

    Damals war ein Weiterbewillungsantrag fällig, den ich dann einfach nicht mehr gestellt habe.

    Dann sollte ich den Bescheid am Besten direkt anfordern, damit es daran nicht scheitern kann?

    Ein Konto für Auszüge habe ich auch nicht. Muss erst ein Neues eröffnen.

    Meine Sorge ist ja, dass ich da erst mal Wochen lang ohne Geld sitze und betteln gehen muss...

    Gibt es da Sonderregelungen für Notfälle?

  • Hallo,

    ich ergänze aus meiner Sicht:

    Eine Meldeadresse ist die Obdachlosenunterkunft/OLUK der Kommune.

    Dann ist das auch für sämtliche Behörden die Postadresse.

    Das zuständige Einwohnermeldeamt EMA akzeptiert die *richtige offizielle* OLUK-Adresse.

    Neuankömmlinge ohne Wohnung sollen sich beim örtlichen Wohnungsamt/Wohnungslosenhilfe melden.

    Das wird dir die Mitarbeiterin in der Notunterkunft für Frauen auch erklären oder es evtl. mit dir zusammen machen.

    Für die Anmeldung beim JC benötigst du auch den Nachweis der Krankenversicherung.

    Da du länger als 6 Monate ohne Hartz 4 warst, musst du immer einen neuen Antrag stellen. Es verzögert sich dadurch nichts.

    ---Heißt --Hauptantrag/HA--- dazu noch einige Anlagen.

    Wenn du den Antrag noch im Monat August beim JC stellst, werden dir die Leistungen ab dem Tag der Anmeldung beim EMA gewährt.

    Ich meine, es wird kein alter Aufhebungsbescheid von vor 2 Jahren verlangt.

    Geld vom JC wird sehr häufig wöchentlich per Barscheck/Postbank ausgezahlt, wenn man noch kein Konto hat. Aber es soll möglichst bargeldlos auf ein Konto überwiesen werden.

    Täglich nur, wenn Personen täglich weiterziehen...

    ABER:

    Geld gibt es erst, wenn der Antrag bewilligt ist--- hier dauert es zwischen 3-5 Wochen.

    Ein Basis-Konto kannst du eröffnen, die Sparkassen und Banken sind inzwischen verpflichtet, auch Wohnungslosen ein Konto einzurichten. Bist du unter 25, gibt es bei der Sparkasse ein gebührenfreies Jugendkonto.

  • Also die Unterkunft ist eigentlich "richtig offiziell". Es gibt eine für Männer und eine für Frauen.

    Auf der Homepage wird deutlich geschrieben, dass man es nicht als Meldeadresse nehmen darf.

    Krankenversichert war ich nicht mehr, seit ich Deutschland verlassen habe.

    Gesundheit ist der Hauptgrund meiner Rückkehr. Meine alte Karte habe ich noch.

    Sobald ich da bin, werde ich mich um die Eröffnung eines Basiskontos kümmern. Hab da einen günstigen Anbieter im Blick.

    Wöchentliche Geldausgabe klingt auf jeden Fall besser, als tägliches Abholen. Für den Fall, dass mit dem Konto was schief läuft.

    Danke euch allen für eure Antworten. Hoffentlich bekomme ich das alles irgendwie auf die Reihe pardon

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