Bundessozialgericht - Vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente mit Abschlägen unbillig - B 14 AS 1/18 R
Alles anzeigenGrundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen
- Pflicht zur Beantragung vorzeitiger Altersrente mit Rentenabschlägen
- Unbilligkeit bei bevorstehender abschlagsfreier Altersrente für besonders
langjährig Versicherte in 4 Monaten
Bundessozialgericht: Rentenkürzung unzulässig
Die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente mit Abschlägen sei unbillig,
weil der Kläger im Sinne von § 3 Unbilligkeitsverordnung "in nächster Zukunft"
eine abschlagsfreie Altersrente beziehen könne.
Kurzfassung:
Liegt zwischen der abschlagsbehafteten und der abschlagsfreien Altersrente
ein Abstand von vier Monaten, ist der Verweis auf die Inanspruchnahme der
geminderten Altersrente nach § 3 Unbilligkeitsverordnung unbillig, weil in
diesem Sinne die Möglichkeit der abschlagsfreien Altersrente "in nächster
Zukunft" besteht.
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)