Probleme Berechnung Kosten der Unterkunft in einer Wohnung - Nachweis Mietzahlungen der WG Mitglieder

  • Liebes Forum,

    ich bin seit dem 1.7.2018 Arbeitslos und bekomme ALGI + Aufstockung durch ALGII. Leider gestaltet sich die Berechnung des KDU Bedarfs schwierig, zuerst ist die Sachbearbeiterin von einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen und hat die Gesamtmiete durch 4 geteilt. Da wir aber eine WG mit unterschiedlich großen Zimmern sind zahlt jeder auch unterschiedlich viel. Letztendlich hat mit das Jobcenter einen KDU Bedarf von 293,65 ausgerechnet, obwohl mein tatsächlicher Bedarf 444,34 ohne Strom ist.

    Ich habe dem Jobcenter mitgeteilt, dass ihnen bei der Berechnung des KDU Bedarfs ein Fehler unterlaufen ist und Mitgeteilt wie hoch mein Tatsächlicher Bedarf ist, dieser ist auch über Nachweise von Mietzahlung Nebenkosten und Betriebskosten belegt.

    Jetzt habe ich als Antwort vom Jobcenter bekommen, dass sie meinen KDU Bedarf nur berechnen können wenn ich einen Nachweis über die Mietzahlung der anderen WG Mitglieder einreiche. Hier bin ich hellhörig geworden, denn meine WG Mitglieder sind ja nicht Leistungsberechtigt und somit auch nicht verpflichtet dem Jobcenter irgendwelche Nachweise über Ihre Mietzahlung zu erbringen, zumal eine Mitbewohnerin seit 3 Monaten verreist ist, es mir schlichtweg unmöglich ist einen Nachweis über Ihre Mietzahlung zu erbringen.

    Außerdem steht in der KDU Fachanweisung zu §22 SGB II das bei Wohngemeinschaften die Vorgaben für 1 Personenhaushalte maßgeblich sind, somit muss ich doch keine Nachweise ü ber die Mietzahlungen der anderen WG Mitglieder einreichen oder täusche ich mich da?

    Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen ?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,

    Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen ?

    Ich würde in der Frist von 1 Monat nach Zugang des letzten Schreibens (ist das ein Verwaltungsakt/ VA ?) einen schriftlichen Widerspruch erheben.

    Und zwar Widerspruch gegen die Bewilligung der KdU.

    Wenn dein Mietvertrag in der WG ein Einzelmietvertrag ist, dann kann für das JC nicht die kopfteilige Berechnung der Wohnkosten gelten.

    Oder war es eine Aufforderung zur Mitwirkung?

    Von dir kann nicht verlangt werden, die Mietverträge anderer Mieter einzusehen, geschweige denn dem JC vorzulegen.

    Aber: Hast du deinen Mietvertrag dem JC vorgelegt?

    Hast du die Fachanweisung/FA zu § 22 SGB II ---für deinen Wohnort? Steht das dort genauso drin?

    obwohl mein tatsächlicher Bedarf 444,34 ohne Strom ist.

    Unabhängig von der Aufteilung der Zimmer in dieser WG--- sind denn 444,34 für eine Person in deinem Wohnort angemessen?

  • Hallo Ameise,

    -die Angemessenheitsgrenze an meinem Wohnort xxxxxxxx liegt bei 373,50 kalt, ich bin bei 358,59.

    -Die KDU Fachanweisung mit Stand vom 1.1.2018 lautet so:

    Bei Wohngemeinschaften sind für deren Mitglieder jeweils die Vorgaben für 1-Personen-Haushalte

    maßgeblich. Eine Wohngemeinschaft ist anzunehmen, wenn zwar eine Wohnung gemeinsam genutzt

    wird, die Mitglieder jedoch weder eine Bedarfs- noch eine Haushaltsgemeinschaft bilden.

    -Bei dem Schreiben handelt es sich um eine Aufforderung zur Mitwirkung.

    Wohnort gelöscht! Datenschutz

    Grace

  • Es wäre interessant, wie deine Sachbearbeiterin auf diese Summe gekommen ist. Diese soll sie dir mal zuschicken.

    Ich kenne Regionen, dort werden Wg Zimmer anders behandelt wie einzelne Wohnungen. Dort bekommt man je nach Zimmergröße und Mietvertrag oftmals nur einen Bruchtteil der tatsächlichen KdU. Hintergrund ist, dass einige Personen das ganze zum Geschäftsmodell entwickelt haben. Ich miete eine Wohnung mit 5 Zimmern für z.B. 800,00 € und vermiete an 4 Personen weiter, für je 350,00 €. Schon habe ich Gewinn.

  • Bei dem Schreiben handelt es sich um eine Aufforderung zur Mitwirkung.

    Dann bringt ein Widerspruch nichts.

    ich bin bei 358,59.

    Was sind das für Kosten?

    Oben lese ich, dein tatsächlicher Bedarf ist 444,34 €. Was soll das denn für ein Bedarf sein ? Wohnkosten?

    Die KDU Fachanweisung mit Stand vom 1.1.2018 lautet so:

    Da müsste noch mehr stehen.

    Bei uns ist die Anweisung ähnlich, wegen der Rechtsprechung, aber dazu noch:

    ....Ohne Vorlage des Mietvertrages sind die KDU ...kopfanteilig entspr. der Gesamtzahl der Bewohner zu zu berücksichtigen.


    Deshalb fragte ich:

    Hast du deinen Mietvertrag dem JC vorgelegt?

    Was genau steht in deinem Mietvertrag?

    Sind dort die Kosten aufgeteilt in Kaltmiete+Betriebskosten+Heizkosten?

  • Hallo Ameise,

    die Kosten teilen sich wie folgt auf:

    358,59 Kaltmiete

    28,75 Betriebskosten

    19,50 Wasserkosten

    37,50 Gas/Heizung

    Bezüglich Mietvertrag:

    Ja ich habe den Mietvertrag dem JC vorgelegt. Im Mietvertrag steht nichts von der Kostenaufteilung wir sind als 4 Mieter der Wohnung alle im Hauptmietvertrg und gesamtschuldnerisch haftbar.

  • Hallo!

    Hier jetzt Klartext!

    Im Mietvertrag steht nichts von der Kostenaufteilung wir sind als 4 Mieter der Wohnung alle im Hauptmietvertrg und gesamtschuldnerisch haftbar.

    Vier Mieter im Hauptmietvertrag eingetragen, dann teilt sich die

    Gesamtmiete durch vier Mieter und du bekommst nur deinen

    Anteil an der Miete.

    Was steht im Mietvertrag? Bitte anonymisiert als PDF über Dateianhänge

    des Forum hochladen, wenn möglich.

    Die KDU Fachanweisung mit Stand vom 1.1.2018 lautet so:


    Bei Wohngemeinschaften sind für deren Mitglieder jeweils die Vorgaben für 1-Personen-Haushalte

    Bei einem Hauptmieter ja, aber nicht bei vier Hauptmietern.

    Dann gibt es nur die anteiligen KDU an der Gesamtmiete.

    denn meine WG Mitglieder sind ja nicht Leistungsberechtigt und somit auch nicht verpflichtet dem Jobcenter irgendwelche Nachweise über Ihre Mietzahlung zu erbringen,

    Hauptmietvertrag reicht und der teilt sich durch vier. Bei vier Hauptmietern

    kann das JC deinen Anteil ausrechnen.

    Da hier die Gesamtmiete nicht bekannt, kann nicht überprüft

    werden, ob das JC Fehler gemacht hat.

    Gruß

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