Genossenschaftsteile Übernahme Ablehnung - Mieter ist der Sohn und nicht die Mutter, die ALG II erhält

  • Hallo Ihr Lieben!

    Meine Mutter erhält seit Jahren ALG II und hat im April 2017 die Aufforderung erhalten, dass sie sich um eine neue Wohnung kümmern soll, weil die jetzige zu teuer ist. Wir wohnen zu Dritt in der aktuellen Wohnung, mit meinem Bruder, allerdings erhalte ich keine Leistungen, weil ich eigenes Einkommen habe. Die Bedarfsgemeinschaft wird nur durch meine Mutter und meinen Bruder gebildet. Ich bin nicht in den Leistungen drin, wohne aber trotzdem hier mit und zahle auch meinen Mietanteil selbst. Das weiß das Jobcenter auch.

    Nun haben wir eine Wohnung gefunden, die mehr als günstig ist und den Anforderungen des Jobcenters entspricht. Wir hatten uns vorher auch die Genehmigung des Jobcenters geholt. Jetzt kommt der Haken:

    Der neue Mietvertrag läuft bei der Genossenschaft auf meinen Namen, weil ich ein Einkommen habe. Die Leistungen laufen allerdings auf den Namen meiner Mutter. Nun hat unsere Sachbearbeiterin die Übernahme der Genossenschaftsanteile doch abgelehnt, weil der Mietvertrag auf meinen Namen läuft und nicht auf den meiner Mutter. Das Jobcenter wird die Genossenschaftsanteile in Höhe von 2.500 als Darlehen also nicht übernehmen.

    Was kann meine Mutter da machen? Wir ziehen ja zu Dritt in die Wohnung und wir sind der Aufforderung des Jobcenters nachgekommen, eine Wohnung zu finden, die günstig ist.

    Können wir da jetzt gar nichts tun? Können Sie nicht nur den Anteil der Genossenschaftsanteile für meinen Mutter und meinen Bruder übernehmen und ich zahle meinen Anteil selbst?

    Ich bitte um Rat! :(

    Danke!

  • Hallo,

    Was kann meine Mutter da machen?

    Sie kann sich bei der Wohnungsgenossenschaft mit in den Mietvertrag aufnehmen lassen. Deinen Bruder möglichst auch.

    Und ihr könnt bei der Wo-Genossenschaft versuchen, die Anteile zu teilen.

    Dann 2/3 für deine Mutter und deinen Bruder. Das wird das Darlehen.

    1/3 für dich. Zahlst du gleich selbst

    Du musst das bitte mit der Wohnungsgenossenschaft klären.

  • Hallo Ameise,

    ich hatte bereits mit der Wo-Genossenschaft bei der Vertragsunterzeichnung gesprochen und die meinten, dass nur ich in den Mietvertrag mit aufgenommen werden könne, weil ich Einkommen habe.

  • Das halte ich für eine sehr seltsame Aussage.

    *Nur wer eigenes Einkommen hat, kriegt einen Mietvertrag und zahlt die Anteile selber*.

    Ich habe zB viele Klienten, die ausschliesslich Alg 2 vom JC erhalten und trotzdem Mietverträge bei Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und auch bei Privatvermietern haben.

    Das JC zahlt regelmäßig (oft direkt) an die Vermieter. Das JC vergibt bei Neubezug die Kaution bzw Genossenschaftsanteile als Darlehen an die Vermieter.

    Wenn alle so wie diese Genossenschaft bei dir agieren würden, hätten Alg2-Bezieher überhaupt keine Wohnungen. Weil sie kein Einkommen haben und sehr oft keine Kaution zahlen können.

    Und wie ihr das nun regelt---- ich habe keine Ahnung.

  • Wie teuer ist die neue Wohnung?

    Ich halte Genossenschaftsanteile in Höhe von 2500,00 € für drei Personen zu hoch.

    Ihr könnt natürlich auch in der alten Wohnung wohnen bleiben, nur würde maximal die angemessene Miete gezahlt werden. Nebenkostennachzahlungen

    müsstet ihr dann selber tragen.

  • Die jetzige Wohnung kostet 970,00€ warm, die neue 549,00€ warm. Das ist schon eine gewaltige Entlastung für uns, sodass wir auf jeden Fall ausziehen werden. Verträge sind auch schon unterzeichnet.

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