Hallo,
das Arbeitsamt macht mir in letzter Zeit große sorgen. Ständig kommen irgendwelche Briefe. Zuletzt wollten Sie die Betriebskostenabrechnung von 2016 & 2017. ich habe sie bereits da auf die Urteile in Kiel hingewiesen und das Sie es nicht verrechnen dürfen. Am Wochenende haben Sie einen weiteren Brief geschickt und wollen auch noch die Abrechnung aus 2015. Haben wohl gemerkt da gibts was zu holen. Heute kam dann der Brief mit der ersten Forderung. Sie wollen für 2016 die komplette Rückzahlung verrechnen (knapp 500€) und für 2017 das gleiche (knapp 450€) und 2015 fordern Sie ja auch schon an.
Jetzt ein paar Daten zu mir. Unsere Bedarfsgemeinschaft besteht aus 2 erwachsenen und ein Kind. Ich habe in der Zeit 990€ verdient. Und habe 520€ alg2 als aufstocker bekommen. Seit April verdiene ich 1500 und erhalte 60 Euro.
Die Miete beträgt 300€ Kalt + 125€ Nebenkosten. Von den Nebenkosten hat das Amt 40€ übernommen.
Meiner Meinung nach dürfen die garnix berechnen, hätte aber auch damit leben können die 30% die sie gezahlt haben zurück zu geben. Hättet ihr vielleicht eine Idee wie ein guter wiederspruch aussehen könnte? Möchte es erstmal ohne Anwalt versuchen.