ALG II Anspruch in Bedarfsgemeinschft - U25 - Was steht mir zu?

  • Hallo,

    Meine Eltern sind dabei ALG ll zu beantragen und ich hatte heute ein Gespräch mit einer Frau vom Jobcenter.

    Sie meinte mir würde auch "Geld zu stehen" und ich habe nicht ganz verstanden, wie sie das gemeint hat.

    Ich wohne bei meinen Eltern, also in der Bedarfsgemeinschaft und werde in 2 Monaten 18 und gehe noch bis nächstes Jahr zur Schule.

    Mich würde jetzt interessieren ob meine Eltern für mich Geld bekommen für Unterhalt etc oder ob mir selber tatsächlich auch eigenes Geld zu steht.

    Ich bin relativ neu in dem Thema und meine Eltern wollten mir nicht weiter helfen, da sie meinten ich hätte keine Ahnung und mir steht kein eigenes Geld zu.

    Schon mal danke für eure Hilfe :)

  • Hallo,

    du wirst natürlich in der Leistungsberechnung berücksichtigt.

    Bis zu 18. Lebensjahr erhälst du monatlich 316,00 € monatlich, ab dem 18. Lebensjahr 332,00 €.

    Zudem würden Miete, Betriebskosten und Heizkosten gewährt. Diese sind aber an den Vermieter abzuführen bzw. werden direkt an den Vermieter gezahlt, sofern deine Eltern dies wünschen.

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