Hallo, ich werde zeitnah ALG2 beziehen müssen, meine Partnerin (GDB50) arbeitet und wir wohnen zusammen in einer Wohnung.
Da wir sowieso als Bedarfsgemeinschaft gelten dürften stellt sich für mich die Frage, oder es dann nicht besser wäre verheiratet zu sei, was sowieso geplant ist.
Macht es Sinn dies vor Beantragung ALG2 zu erledigen, nachher, oder ist es schlicht egal?
Vielen Dank.
Gruß
D.D.