Verheiratet mit Student BAföG bald ende - Fragen zu ALG II

  • Hallo liebe Community,

    ich hoffe ich bin hier richtig und wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir sinnvolle Antworten oder Ratschläge geben könntet.

    Ich habe euch meine Leistungsberechnung hochgeladen. Ich erwarte natürlich von niemanden eine detaillierte Einsicht

    Ganz kurze Situationsschilderung: Ich wohne zusammen mit meinem Mann und 3 leiblichen Kindern zur Miete. Meine Kinder und ich haben einen Anspruch auf

    Alg 2. Mein Mann allerdings nicht, er ist Student und erhält noch bis Feb. 2019 BAföG.

    2 Fragen dazu:

    Fall 1: Mein Mann hat spontan ein Minijob gefunden an seiner Uni mntl. 197€. Beginnen tut er erst am 01.09.18. Da wir das selbst so kurzfristig erfahren haben,

    müssen wir das schleunigst dem JC melden. Die Frage hierzu ist, wenn der Arbeitgeber es nicht schafft vor dem 01.09.18 die Anlage Einkommensbescheinigung auszufüllen und ich das dann verspätet abgebe, würden die uns dann was kürzen?

    Fall 2:

    Sein Bafög endet im Februar 2019. Dann hat er den Höchstförderungsanspruch erreicht und wir werden kein Bafög mehr erhalten aber er muss noch 2 Semester studieren.

    Was uns jetzt sehr Sorgen macht ist, und auch Frage zu diesem Fall ist; Können wir aufjedefall davon ausgehen, dass mein Leistungsanspruch eher steigen oder sinken wird? Auch wenn das merkwürdig klingt, ich habe da echt keine Ahnung von.

    Wir haben zusammen mit meinem Mann versucht den Berechnungsbogen durchzugehen aber aber am Ende genau so schlau wie am Anfang.

    Aktuell wird nämlich sein Bafög auf unser Einkommen verteilt. Und wir haben jetzt etwas Angst und glauben, dass wir nach Ende des BAföGs viel weniger haben werden

    Ich möchte mich ganz herzlich bedanken, dass ihr euch die Zeit genommen habt. Und wenn ich etwas unnötiges geschrieben habe oder etwas fehl am Platz ist, dann entschuldige ich mich dafür.

    LG


    Bilder gelöscht! Dokumente bitte über Dateianhänge des

    Forum als PDF hochladen

    Grace

  • Sein Bafög endet im Februar 2019. Dann hat er den Höchstförderungsanspruch erreicht und wir werden kein Bafög mehr erhalten aber er muss noch 2 Semester studieren.

    Was uns jetzt sehr Sorgen macht ist, und auch Frage zu diesem Fall ist; Können wir aufjedefall davon ausgehen, dass mein Leistungsanspruch eher steigen oder sinken wird? Auch wenn das merkwürdig klingt, ich habe da echt keine Ahnung von.

    Dein Anspruch bleibt gleich. Allerdings fehlt das Geld, dass dein Mann erhält. Ihr habt also nicht mehr und nicht weniger bezüglich des ALG2, als ohne das BAföG deines Mannes.

    Wenn dein Mann das Studium in absehbarer Zeit beendet, so kann er ALG2 vom Jobcenter erhalten, § 27 III SGB II. Dabei sind maximal 2 Semester Förderung möglich.

  • Hallo,

    Fall 1: Mein Mann hat spontan ein Minijob gefunden an seiner Uni mntl. 197€.

    Das kann dein Mann oder du jetzt schon dem JC kurz schriftlich mitteilen. Auch ohne die Einkommensbescheinigung. Die wird später nachgereicht. Unis brauchen dafür seeehr lange.

    Dein Mann hat sicher einen Arbeitsvertrag über geringfügige Beschäftigung? Wichtig ist, dass das JC die 197,- ins System aufnimmt.

    Wenn die Einkommensbescheinigung nicht zeitnah vorliegt, kann das JC nichts kürzen.

    Wenn sein Verdienst mit 197,- monatlich gleichbleibt, ist das eine weniger bürokratische Angelegenheit.

    Dein Mann gehört zwar nicht zur BG, sein Einkommen wird aber auf die Leistungen angerechnet.

    Dabei gibt es Freibeträge.

    Erwerbseinkommen haben 100,- Grundfreibetrag.

    Dazu 20% Freibetrag vom *Rest*. Hier also 20% von 97,-.

    Gesamtfreibetrag für den Minijob: 119,40----

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