Umzug bei gleichbleibender Miete - Kaution? - ALG II Fragen zum Umzug

  • Hallo, ich bin ganz neu hier und brauche nun auch mal Rat. hi

    Ich lebe mit meinem minderjährigen Sohn zusammen in einer Mietwohnung von einer großen Wohnungsgesellschaft.

    Die Miete ist angemessen und für die Kaution wurde damals mit einer Kautionsbürgschaft vom Jobcenter gebürgt.

    Nun möchten wir umziehen - die neue Wohnung ist von der gleichen Wohnungsgesellschaft.

    Außerdem sind Miete, Nebenkosten usw. genauso hoch wie in unserer aktuellen Wohnung - die neue Wohnung ist sogar 3€ günstiger.

    Wir haben keinen "Umzugsgrund", ich möchte allerdings vom Jobcenter auch keine Umzugskosten erstattet haben.

    Eine Kautionsbürgschaft für die neue Wohnung (Kaution genauso hoch wie in der alten Wohnung) wird somit auch nicht ausgestellt, da es ohne Umzugsgrund eben keine Zustimmung gibt.

    Auch die Kaution würde ich notfalls also selbst aufbringen - allerdings möchte die Wohnungsgesellschaft schriftlich haben, dass die Miete weiterhin vom Jobcenter bezahlt wird, ansonsten kann ich die neue Wohnung nicht anmieten.

    Das JC möchte mir so eine Bestätigung nicht ausstellen - ist das richtig so?

    Wer vermietet denn an jemanden, ohne irgendwas in der Hand zu haben...

    Dann muss ich leider auf die neue Wohnung verzichten, obwohl sie wie gesagt sogar ein paar Euro günstiger ist als die alte...

    Liebe Grüße und im Voraus schon vielen Dank für eure Antworten!

  • Hallo,

    meine Empfehlung ist diese:

    Lass dir zunächst vom Vermieter eine *Mietangebot* für diese neue Wohnung geben. Nur ein Angebot!

    Damit gehst du zum JC und beantragst die Zusicherung der Kostenübernahme für diese Wohnung.

    Man wird dir schreiben, dass man den Umzug für nicht erforderlich hält, dass man deswegen keine Umzugskosten und auch keine Mietkaution gewähren wird.

    Aber die Zahlung neuen KDU wird man zusichern. Diese Zusicherung will der Vermieter sehen.

    Aus meiner Erfahrung wird beim Umzug innerhalb der gleichen Wohnungsgesellschaft die Kaution nur *umgeschrieben*, d.h. eine neue Kaution wird nicht fällig.

  • Danke Ameise, für deine Antwort.

    Das mit der Kaution "umschreiben" scheint nicht so einfach zu funktionieren - ich hatte für meine aktuelle Wohnung ja keine Kaution bezahlt, sondern diese Bürgschaft des Jobcenters eingereicht. Da stehen natürlich die Daten meiner aktuellen Wohnung drauf, für die neue Wohnung bräuchte ich einen neuen "Wisch", den gibt's aber ohne Zustimmung des JC nicht, auch wenn die Summe unverändert bleibt.... also müsste ich die Kaution eben zahlen.

    Danke auch für deinen Vorschlag mit dem Wohnungsangebot zum JC zu gehen.

    Das war auch meine Idee - Aussage vom JC dazu: Natürlich könne ich einfach umziehen und natürlich würden die Mietkosten getragen werden, da sie sich ja nicht erhöhen .... einen neuen Bewilligungsbescheid wo dies erkenntlich wäre gäbe es allerdings natürlich erst nach Anmietung der Wohnung.

    Ein anderes Formular, wo nur erkenntlich ist, dass die KDU weiterhin getragen werden, gäbe es nicht -

    Nur die Zustimmung zum Umzug oder eben nicht. So habe ich für die Wohnungsgesellschaft natürlich überhaupt gar nichts in der Hand.

    Das ist eben das Problem und meiner Meinung nach so unnötig... ich möchte ja gar nichts von denen, nur die Wohnung zum gleichen Preis wechseln. 😖

  • Hallo,

    Du gehst ohne Umzugsgenehmigung ein erhebliches Risiko ein, da dann eventuelle Nachforderungen des Vermieters aus den Betriebskosten nicht mehr übernommen werden. Von daher würde ich mir das ganze sehr gut überlegen, zumal Du bisher auch nicht einen einzigen Grund genannt hast, was der Umzug eigentlich bringen sollte.

    Gruß!

  • für die neue Wohnung bräuchte ich einen neuen "Wisch", den gibt's aber ohne Zustimmung des JC nicht,

    Der neue *Wisch* wäre zunächst nur das Mietangebot des Vermieters. Er bietet ja offenbar eine freie günstige Wohnung an.

    Dieses Mietangebot kannst du dem JC schicken---per Post--- und eben so wie oben geschrieben, darin um Zusicherung bitten.

    Ich hatte geschrieben, geh zum JC.

    Ich meinte aber, mach es schriftlich und schicke oder bringe es hin.

    Mit Aussagen auf Nachfragen kann man gar nichts anfangen.

    Bitte mach es schriftlich.

    Wenn das JC das gleiche bleibt und wenn der Vermieter der gleiche bleibt, wandert die Kautions-Bürgschaft eben mit.

    Etwas anderes fällt mir nicht ein. Ob das Risiko hoch ist, und das JC Nachzahlungen für BK evtl. nicht übernimmt, weißt du selbst am besten.

    Viel Glück!

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