Wohngemeinschaft - EU Ausländer - Hochzeit und Fragen ALG II

  • Hallo,

    ich wohne in einer 3er WG in Berlin. Das Jobcenter übernimmt ein Drittel meines Mietanteils. Meine Mitbewohnerin hat einen Albaner kennengelernt und sie wollen jetzt heiraten, das heißt unsere Miete wird sich dann durch 4 teilen.

    Muss ich das den Amt mitteilen? Sobald sie geheiratet haben ist er ja mit unserer Adresse gemeldet. Gibt es ne Möglichkeit dem Jobcenter mitzuteilen, das er kein deutsch kann und auch so keinen legalen Job finden wird und sich unsere Miete deshalb nicht durch 4 teilt?

  • Hallo,

    das er kein deutsch kann und auch so keinen legalen Job finden wird und sich unsere Miete deshalb nicht durch 4 teilt?

    äh - und was hat das mit der Sprache und dem Job nun mit der Miete zu tun?

    Offensichtlich wird die Miete bei Euch kopfteilig berechnet. Dementsprechend ändert sich Dein Mietanteil, wenn ein weitere Mitbewohner einzieht. Ist die Gesamtmeiete meinetwegen bisher 600 €, wäre die bisherige Miete für Dich ein Drittel, also 200 €. Dieser Mietanteil reduziert sich mit einem 4. Bewohner auf 150 €. Und ja, Du mußt solche Änderungen dem Jobcenter melden.

    Gruß!

  • danke für die schnelle Antwort.

    Na zurzeit wohnt er in einen Asylanten Heim und darf noch 3 Monate in Deutschland bleiben. Wenn die Beiden heiraten ist er hier gemeldet und darf in Deutschland bleiben, aber er ist erst seit einem Jahr in Deutschland und kann kein bisschen Deutsch, nur gebrochenes Englisch.

    Er könnte dann die Miete nicht bezahlen.. es sei denn er geht schwarz arbeiten. Oder findet irgendwie was wo viel englisch/albanisch gesprochen wird.

    Ich dachte man könnte das den Jobcenter irgendwie klarmachen.

  • Hallo,

    Ich dachte man könnte das den Jobcenter irgendwie klarmachen.

    das ist alles ohne Interesse für das Jobcenter. Du hast für Dich einen Antrag auf ALG II gestellt, also interessierst nur Du. Und bei Dir ändert sich nun mal die Miete. Das Jobcenter wird nicht indirekt für jemanden die Miete übernehmen, der keinen Anspruch auf ALG II hat.

    Gruß!

  • Erstmal kommt es aber darauf an, was in deinem Mietvertrag steht.

    Wenn die beiden in einem Zimmer leben, tangiert das erst einmal nur den Mietanteil der Dame und nicht deinen, denn du bewohnst immer noch das gleiche Zimmer und verbrauchst genau so viel Wasser und Strom.

    Die Mitbewohnerin muss also zusehen, wie die dann höheren Nebenkosten gezahlt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!