2 Namen am Briefkasten

  • Neulich war ein Außendienstmitarbeiter in meiner neuen Wohnung weil ich einen Erstantrag gemacht hatte. Er hat sich alles angeschaut und jetzt warte ich auf Bewilligung.

    Zwischenzeitlich habe ich eine "Aufforderung zur Mitwirkung" bekommen, warum bei mir an der Klingel 2 Namen stehen.

    Der Außendienstmitarbeiter hat gesehen, dass es nur 1 Frau Haushalt ist, der Grund für den 2. Namen ist der Auslandsaufenthalt eines Freundes.

    Er ist für ein paar Monate im Ausland und hat sich bei mir Angemeldet, dass ich mich um seine Post kümmere. Es wohnt offensichtlich keiner bei mir und mein aktuellen Mietvertrag hat ja

    das Jobcenter bereits. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das Probleme geben kann?

    Wenn mich jemand aufklären kann, wäre ich Dankbar.

    Beste Grüsse

  • Hallo,

    Neulich war ein Außendienstmitarbeiter in meiner neuen Wohnung weil ich einen Erstantrag gemacht hatte

    Das ist ein sehr unübliches Vorgehen. Hausbesuche macht das JC nur bei ungeklärten Sachverhalten, aber nicht bei Erstanträgen.

    Dass dort an der Klingel 2 Namen stehen, hat der Mitarbeiter offenbar erst beim Hausbesuch bemerkt. Deshalb will man jetzt von dir diese Erklärung im Rahmen der Mitwirkung.

    Du kannst es so erklären, wie du hier geschrieben hast.

    Darf ich fragen?

    Warum braucht man 2 Namen an der Klingel/Briefkasten?

    Nur für Postzustellung muss man sich nicht mit Wohnsitz anmelden.

    Lautet der Mietvertrag nur auf deinen Namen und die gesamte Wohnung?

  • Sorry, es war kein Erstantrag sondern ein Antrag auf Erstausstattung (Möbel, Bett ect.) deswegen kam der Außendienstmitarbeiter.

    Zu deinen Fragen:

    Der Mietvertrag läuft nur auf mich.

    Also wenn ich das jetzt korrekt verstanden habe, kann ich das genau so erklären.

    "Der Grund für den 2. Namen ist der Auslandsaufenthalt eines Freundes. Er ist für ein paar Monate im Ausland und hat sich bei mir Angemeldet,

    dass ich mich um seine Post kümmere."

    Einmal editiert, zuletzt von manilila (18. August 2018 um 19:58)

  • Hallo,

    ja, bei Anträgen auf Erstausstattung ist es eher verständlich, dass die JC auch mal Hausbesuche machen.

    Du kannst es dem JC so erklären.

    Ich denke aber , das JC wird damit nicht zufrieden sein.

  • Was meinst du mit *Sperre*?

    Was sollte das JC denn sperren?

    Du hast einen Mietvertrag auf deinen Namen, du willst eine Erstausstattung für diese neue Wohnung. Du beantragst alles für dich allein

    Nun stellt ein MA fest, dass dort außer dir noch jemand anders an Klingel und Briefkasten steht.

    Wohnt derjenige dort? Das will das JC erklärt haben.

    Ich verstehe allerdings auch nicht, warum der Freund sich bei dir ---anmelden-- musste, damit du dich um seine Post kümmerst.

    Wer sich an einer Adresse anmeldet, wohnt dort in aller Regel auch. So wird das JC vermuten.

  • Du weißt doch gar nicht ob er bei dir angemeldet ist. Immerhin warst du nicht bei der Anmeldung dabei.

    Du schreibst einfach, dass der Name eines Freundes am Briefkasten steht, da er im Ausland ist und du seine Post sammelst, die an deine Adresse geschickt wird. Du sagst, er wohnte nie bei dir und wohnt auch nicht bei dir. Jobcenter kann gern zum Hausbesuch vorbei kommen.

    Nicht mehr, nicht weniger.

  • Zur Anmeldung ist eine Bescheinigung des Wohnungsgebers erforderlich. Diese Bescheinigung muss manilila als Untervermieterin ausstellen.

    Hier sehe ich aber das Probleme, wer Untervermiete hat auch Mieteinnahmen.

    Du erklärst dem JC, dass es nur ein Gefallen für einen Freund ist, damit dieser eine Meldeadresse hat.

    Ist die Frage ob sie dir das glauben.

    Wenn sie dir es glauben, können sie dich wegen verstößt du gegen das Meldegesetz. Nach § 54 BMG kann dich das bis zu 50.000 Euro kosten.

    Also alles in allem keine gute Idee mit dem zweiten Namen.

  • Hallo!

    Zitat Casa und dabei bleibt es:

    Du weißt doch gar nicht ob er bei dir angemeldet ist. Immerhin warst du nicht bei der Anmeldung dabei.


    Du schreibst einfach, dass der Name eines Freundes am Briefkasten steht, da er im Ausland ist und du seine Post sammelst, die an deine Adresse geschickt wird. Du sagst, er wohnte nie bei dir und wohnt auch nicht bei dir. Jobcenter kann gern zum Hausbesuch vorbei kommen.


    Nicht mehr, nicht weniger.

    Gruß

  • Da niemand vermietet oder seine Wohnung zu Wohnzwecken hergibt, braucht es auch keine Wohnungsgeberbescheinigung. Auch hat der Threadersteller hier nichts zu befürchten, denn er hat sich nicht dort angemeldet hat, ohne dort zu wohnen.

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