Untermietvertrag mit ALG2-Empfanger

  • Hallo.

    Ich bin neu hier und habe ein Thema welches etwas länger werden könnte damit man die Situation etwas versteht.

    Ich hoffe ich bin hier richtig, wenn nicht, dann bitte verschieben.

    Also folgendes:

    Ich wohne hier in meiner 3-Zimmer-Wohnung seit 2002 und bin damals noch mit meinem Sohn hier eingezogen, habe da noch keine Leistungen empfangen und war berufstätig.

    Seit 2010 war ich arbeitssuchend und habe ALG2 bekommen.

    2010 habe ich meinen Bekannten (ALG2-Empfänger) kennen gelernt der 600km von diesem Ort entfernt wohnt.

    2011 ist mein Sohn hier ausgezogen und danach war mein Bekannter das erste Mal bei mir zu Besuch. 4-5 Besuche folgten in dem Jahr.

    2012 entschieden wir uns dass er in dem Zimmer wohnen kann welches mein Sohn genutzt hatte.

    Er hat sich hier angemeldet und auch beim Jobcenter haben wir gemeldet dass er sich hier in meiner Wohnung aufhält und ich ihm das Zimmer zur Verfügung stelle bis er hier eine Wohnung gefunden hat.

    Ich selber suche seit ca. 2006 eine andere Wohnung (damals noch mit meinem Sohn) da dieser Vermieter hier nichts an dem Haus macht und die Wohnung eigentlich unbewohnbar ist.

    2013 ging das Hick-Hack dann los: Man wollte uns eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, welche wir nicht sind. Jeder wirtschaftet für sich selber usw.

    Es kam ein Außendienstmitarbeiter und hat sich die Räumlichkeiten hier angeschaut. War auch alles ok soweit.

    Einige Monate später hat das Jobcenter mir, einfach so, nur die Hälfte der Miete überwiesen und meinem Bekannten die anderen 50% der Miete.

    Er hat weder einen Mietvertrag hier noch einen Untermietvertrag!!!

    Es verhält sich ja so, dass ich alleine Hauptmieter dieser Wohnung bin und auch damals schon unter dem Satz der "angemessenen KdU" lag, welche ich als auch als "alleinstehende" Person haben DARF!!! (Wobei ich mit DARF immer ein Problem habe seit ich erwachsen bin ;-))

    Lange Rede, kurzer Sinn:

    Wir sind dann zum Sozialgericht und ich habe Recht bekommen. Mir alleine steht die Höhe der KdU zu und nicht uns beiden.

    Auch habe ich erklart dass sie doch froh sein sollen meinem Bekannten keine Miete zahlen zu müssen (für diese Wohnung).

    Das spart dem Jobcenter jede Menge Geld, denn wenn er eine andere Wohnung findet müssten die auch seine KdU zusätzlich zahlen.


    So, nun ist es so dass ich seit 2016 einen Job habe (zuerst musste ich mit 20 Std. noch aufstocken). Seit 2017 arbeite ich 30Std./Woche und habe mich vom Amt abgemeldet.

    GOTT SEI DANK!

    Nun suchen wir beide immer noch eine Wohnung (hier hält man es kaum noch aus).

    Er hat Anspruch auf Wohnraum (Kdu) und ich möchte hier schon lange nicht mehr wohnen und kann mir die Höhe meiner Mietkosten selber bestimmen, was ich mir von meinem Lohn leisten kann oder eben nicht.

    Aber das macht die Sache nicht besser: Es gibt kaum noch bezahlbaren Wohnraum!

    Entweder finden wir was wo 2 separate Wohnungen in einem Haus sind (was insgesamt teurer wäre) oder wir mieten etwas zusammen, wobei er ja dann mein Untermieter ist.

    Aber man glaubt nicht was es für eine HÜRDE ist wenn man schon vorab mitteilt dass einer von uns beiden ALG-2-Empfänger ist. Meistens ist man dann schon aus dem Beuteschema der potentiellen Vermieter verschwunden.

    Wenn ich nur sage: "Ich bin berufstätig und mein Bekannter ist ALG2-Empfänger." dann kommt die Antwort: "Nein, SO ETWAS wollen wir nicht!" (Es ist so diskriminierend)!

    Wenn es dann doch mal zu einem Besichtigungstermin kommt ist die nächste HÜRDE dass ich nicht entsprechend genug verdiene. Erst letztens noch gehabt: "Sie verdienen zu wenig, das passt ja nicht in ihr Budget"! Oh Oh. .... WER bitte darf bestimmen wie viel ich zum Leben brauche??? Anscheinend kann ich das nicht einmal selbst bestimmen :(

    Ich meine: Hallo, ich arbeite in der Pflege ... da weiß doch jeder dass ich mir damit keine goldene Nase verdiene.

    Hürden, Hürden, Hürden, .... was glauben die alle warum man kein "Eigenheim" hat und nur mieten möchte???

    Die nächste Hürde wäre:

    Ich müsste meinem Bekannten eine Mietbescheinigung ausstellen, wo die angemessenen KdU ersichtlich sind. Das muss man dem potentiellen Vermieter erst einmal klarmachen.

    Fakt ist: (So stellen wir uns das vor)

    - Ich bezahle sämtliche Umzugskosten selber (er hat ja hier keine eigenen Möbel).

    - Kaution würde ich ebenfalls alleine aufbringen (er müsste die Kaution ja schliesslich dem Amt als Darlehen zurückzahlen).

    - Er hat Anspruch auf Erstausstattung (Sofa, Kleiderschrank, Bett und Schreibtisch für sein Zimmer).

    Muss ich ihm dann ZUERST eine sog. Mietbescheinigung ausstellen oder kann ich (falls der Vermieter mit unserer Konstellation einverstanden ist) auch DIREKT einen Untermietvertrag ausstellen

    ohne das Amt vorher zu fragen?


    Sry, dass es so lang geworden ist. Aber ich hoffe so versteht jeder was ich meine.

  • Hallo

    welche ich als auch als "alleinstehende" Person haben DARF!!!

    Leider dein uraltes Missverständnis. Du darfst auch viel höhere Mietkosten haben, die Frage ist nur, ob das JC diese dann auch für dich zahlt.

    Außerdem hat es wirklich nichts mit *haben dürfen* zu tun. Das JC zahlt dir angemessene Wohnkosten. Das ist durchaus nicht immer das Maximale, was für einen Ort noch als *höchstens angemessen* gilt .

    Das Missverständnis scheint sehr weit verbreitet zu sein. Sogar hier im Forum....

    Allerdings warst du seit 2012 bzw. 2013 gar keine alleinstehende Person, denn dein Bekannter gehörte seit 2013 zu deiner BG, oder nicht?

    Mir alleine steht die Höhe der KdU zu und nicht uns beiden.

    Wahrscheinlich, weil du die alleinige Mieterin bist? Und weil dein Bekannter mit bei dir wohnt? Dann dürfte diese Entscheidung des SG verständlich sein. Ums Einsparen ging es nicht. Das JC hat sicher jedem 50% der Wohnkosten gezahlt. Dem SG gings auch nicht ums Sparen. Das Gericht musste das Recht durchsetzen.

    Aber dein Gedankengang ist durchaus verständlich.

    Und ihr beide habt dann jeweils den Partner-Regelsatz (90% für den Lebensunterhalt) erhalten? Und du die ganze Miete?

    Er hat Anspruch auf Wohnraum (Kdu)

    Hat er denn seit 2012 wirklich nichts gefunden? Wohnraum ist knapp und nicht wirklich günstig, aber in 6 Jahren findet er gar nichts in der Nähe deiner Wohnung?

    Wo hat er denn überall gesucht? Jetzt seit 2017 wollt ihr trotzdem zusammen bleiben?

    Muss ich ihm dann ZUERST eine sog. Mietbescheinigung ausstellen oder kann ich (falls der Vermieter mit unserer Konstellation einverstanden ist) auch DIREKT einen Untermietvertrag ausstellen

    ohne das Amt vorher zu fragen?

    Die Mietbescheinigung soll der Vermieter der Wohnung ausstellen. Also nicht du, du wärst ja dann nur die Hauptmieterin.

    Wenn ein Vermieter nichts gegen Untervermietung hat, dann kannst du einen Untermietvertrag mit deinem Bekannten machen.

    Ohne das JC zu fragen.

    Hinweis:

    Das JC wird euch trotzdem als 2er-BG einordnen. Ihr lebt doch seit mind. 6 Jahren zusammen. Er kann nicht plötzlich zum offiziellen Untermieter werden. Das nimmt das JC euch nicht ab.
    Du hast dann Einkommen und er vielleicht nicht? Weißt du, was das JC dann berechnet?-----> this;(

    1. Anderer Vorschlag:

    Du suchst zuerst nur für dich allein eine bezahlbare Wohnung.

    Dein alter Bekannter MUSS dann zwangsläufig (irgendwann) aus der bisherigen Wohnung ausziehen, weil zu groß und zu teuer für 1 Person.

    Ihr trennt euch also!

    Er sucht dann für 1 Person eine angemessene Wohnung in der Nähe. Solange er nichts findet, muss das JC die Miete zahlen. Er muss seine erfolglose Suche aber nachweisen. Er erhält dort den vollen Regelsatz für Singles, die KDU und auch die Erstausstattung. Denn du nimmst alles mit, was dir gehört (egal, ob er es genutzt hat). Das steht ihm dann wirklich zu. Er hat diesen Anspruch!

    Ob es Ärger mit dem Vermieter gibt, weiß man jetzt noch nicht. Der will offensichtlich nur Miete einstreichen--- kennt man zur Genüge.

    Aber : Du bist raus, hast für dich eine Wohnung nicht in Hartz-4-Niveau und bist eben immer noch eine gute alte Bekannte. Wie oft ihr euch besucht, hat keinen zu interessieren. Interessiert dann auch keinen.

    ---So würde ich dieses Problem nach erstem Überlegen angehen.---

  • Hallo,

    wahrscheinlich habe ich es nicht klar genug ausgedrückt oder es vergessen zu erwähnen:

    Wir SIND eine WG und keine BG, welche auch nach der Prüfung des Außendienstmitarbeiters vom Amt akzeptiert worden ist (bzw. seit dem Bescheid vom Sozialgericht werden musste).

    Ergo: Wir "dürften" ja rein theoretisch schon seit 2012 angemessene KdU haben die uns PRO KOPF zugestanden hätten, richtig?

    Leider haben wir damals so wie heute wirklich keine "toleranten" Vermieter gefunden was unsere Konstellation angeht, bzw. möchte ich auch nicht "irgend etwas" mieten nur damit man etwas neues hat. Noch haben wir ja ein Dach über dem Kopf und es regnet (noch) nicht rein. Trotzdem hat diese Wohnung Mängel genug!

    Was ich damit sagen möchte bzw. wie ich mir das vorstelle:

    Ich bezahle doch jetzt auch die komplette Miete, NK, Gas & Strom und Telefon alleine, Mein Bekannter wohnt hier quasi mietfrei seit 2012, was ja für mich überhaupt kein Problem darstellt da ich es ja auch alleine zahlen würde und auch könnte wenn ich hier alleine leben würde. Er bekommt ja nur seine Leistungen zum Lebensunterhalt (derzeit 416€).

    Was spricht dagegen wenn man sich nach etwas größerem umschaut und dann die Miete teilt? Mir ist es ehrlich gesagt egal ob ich die Miete zu 50/50 oder 60/40 oder sogar 70/30 teile. Solange das Amt dann für ihn die angemessenen KdU zahlt und ich mir selbst aussuchen kann ob ich 50-100€ mehr zahle für die Wohnung oder nicht.

    Aber ich finde das hat niemandem etwas anzugehen wieviel mir dann noch zum Leben bleibt. Ich kann doch selber entscheiden wie viel ich benötige zum Leben. Das macht mich eben etwas wütend!

    Auch ist es mit ein Grund nach etwas größerem zu suchen (1-2 Zimmer mehr) da ich inzwischen auch ein Enkelkind und 2 Stiefenkel habe die mich dann mal Besuchen könnten. Hier in der Wohnung waren die 3 Kids noch NIE! ... um nur einen Punkt zu nennen. Gründe für einen Umzug gäbe es mehrere.

    Zu Deinem "anderem Vorschlag":

    Klar müsste sich mein Bekannter etwas anderes suchen wenn ich diese Wohnung hier kündige.

    Zu teuer wäre diese Wohnung nicht, Sie liegt noch unter den angemessenen KdU für 1 Person. Aber wie gesagt: Kaum bewohnbar.

    Also Anspruch auf den Regelsatz, der Kosten der Unterkunft und ebenfalls auf eine Erstausstattung hat er doch wirklich, oder?

    Denn dann bräuchte ich ja auch nicht den Hick-Hack mit der Mietbescheinigung für ihn so wie ich das verstehe, sondern kann gleich einen Untermietvertrag ausstellen (in "angemessener Höhe" selbstverständlich. Den Rest zahle ich ja selbst. Und wie gesagt auch Umzugskosten & Kaution.

    Und natürlich frage ich ja vorher den potentiellen Vermieter ob ich untervermieten darf. Allerdings ist da ja meistens schon die Hürde, wenn man nur ALG-2 ERWÄHNT!

  • Wir SIND eine WG und keine BG

    Achso. Das konnte ich leider nicht herauslesen.

    Ergo: Wir "dürften" ja rein theoretisch schon seit 2012 angemessene KdU haben die uns PRO KOPF zugestanden hätten, richtig?

    Das ist heute aber Schnee von gestern. Das hättet ihr 2013 mit dem JC klären müssen. Dann hätte das JC beiden WG-Mitbewohnern je 50% KDU gezahlt. Weil nur 1 Mietvertrag existierte.

    Ich weiß vielleicht, worauf du hinauswillst. Jeder WG-Mitbewohner könnte auch die KDU für 1 Person in einer eigenen Wohnung beanspruchen?

    Anders gefragt: Was meinst du, hätte euch denn seit 2012 pro Kopf zugestanden?

    Ich verstehe nicht, was das mit den Mängeln der Wohnung zu tun hat.

    Ich bezahle doch jetzt auch die komplette Miete, NK, Gas & Strom und Telefon alleine, Mein Bekannter wohnt hier quasi mietfrei seit 2012, was ja für mich überhaupt kein Problem darstellt da ich es ja auch alleine zahlen würde und auch könnte wenn ich hier alleine leben würde. Er bekommt ja nur seine Leistungen zum Lebensunterhalt (derzeit 416€).

    Das verstehe ich erst recht nicht. Warum erhält er denn keine KDU? Er ist doch WG-Mitbewohner.

    Wenn das SG damals in 2013 eine WG festgestellt hat und das JC das auch so akzeptieren musste, dann hat dein WG-Mitbewohner dir einen Anteil Wohnkosten zu zahlen. Wird kein separater Mietvertrag gemacht, hat das JC pro Kopf zu Zahlen---- bei 2 Personen eben je 50%.

    Dein WG-Mitbewohner hätte dir dann die 50% KDU geben müssen, damit du die 100% an den Vermieter bezahlst. Denn von dir als Hauptmieterin will er punktlich und vollständig die monatliche Miete auf seinem Konto sehen.

    Ich habe keine Ahnung, wer da was seit 6 Jahren versäumt hat.

    Und warum man wegen einer fast unbewohnbaren Wohnung voller Mängel noch nicht längst Mietminderung angeleiert hat, verstehe ich auch nicht. Wie soll man manche Vermieter denn sonst dazu kriegen, grobe Mängel abzustellen?

    Was spricht dagegen wenn man sich nach etwas größerem umschaut

    Gar nichts spricht dagegen. Es geht auch niemanden etwas an. Aber mehr als 30% des Einkommens für Wohnkosten? Viele Vermieter fragen das durchaus ab---- und haben Angst vor Mietschuldnern.

    Und natürlich frage ich ja vorher den potentiellen Vermieter ob ich untervermieten darf.

    Bitte nicht! Nicht vorher und nicht den potentiellen Vermieter---dash

    Wenn man eine Wohnung sucht für sich--- ganz ohne Alg2---da fragt man doch nicht gleich noch, ob auch ein Alg2-Bezieher als Untermieter mit einziehen kann.

    Man macht erst einmal eine Wohnung für sich selber klar----

    ob und wann und wie dann eventuell vielleicht ein Untermieter erlaubt ist, fragt man dann. Später. Wenn man wohnt.

  • Das ist heute aber Schnee von gestern. Das hättet ihr 2013 mit dem JC klären müssen. Dann hätte das JC beiden WG-Mitbewohnern je 50% KDU gezahlt. Weil nur 1 Mietvertrag existierte.

    Das wurde ja auch 2013 geklärt, durch das Sozialgericht.

    Weil es vom JC (einfach so) veranlasst worden ist mir plötzlich nur 50% der Miete zu zahlen und ihm 50%- Wobei aber der Mietvertrag doch nur auf meinem Namen läuft und die Wohnung auch damals schon angemessen war für 1 Person. Und mein Bekannter HAT doch gar keinen Mietvetrag ...!

    Die Frage die mich schon damals beschäftigt hat war: "Wie kann das JC einfach jemandem Miete zahlen der nicht mal einen Mietvertrag/Untermietvertrag hat? So etwas habe ich noch NIE gehört.

    Das verstehe ich erst recht nicht. Warum erhält er denn keine KDU? Er ist doch WG-Mitbewohner.

    Er erhält keine KdU weil ich es damals nicht wollte. Ganz einfach, weil mir die KdU auch damals schon alleine zugestanden haben.

    Wenn das SG damals in 2013 eine WG festgestellt hat und das JC das auch so akzeptieren musste, dann hat dein WG-Mitbewohner dir einen Anteil Wohnkosten zu zahlen. Wird kein separater Mietvertrag gemacht, hat das JC pro Kopf zu Zahlen---- bei 2 Personen eben je 50%.

    Dein WG-Mitbewohner hätte dir dann die 50% KDU geben müssen, damit du die 100% an den Vermieter bezahlst. Denn von dir als Hauptmieterin will er punktlich und vollständig die monatliche Miete auf seinem Konto sehen.

    Ich habe keine Ahnung, wer da was seit 6 Jahren versäumt hat.

    Das hat ja auch das JC so gemacht, erstmal. Dann habe ich Widerspruch eingelegt und bin vor das Sozialgericht ... Seitdem wurde mir alleine die Miete in voller Höhe bewilligt, wie vorher eben auch.

    Und warum man wegen einer fast unbewohnbaren Wohnung voller Mängel noch nicht längst Mietminderung angeleiert hat, verstehe ich auch nicht. Wie soll man manche Vermieter denn sonst dazu kriegen, grobe Mängel abzustellen?

    Weil ich eh schon mit dem Vermieter seit 2002 auf Kriegsfuß stehe. Wozu noch mehr Stress? Den kann ich nicht gebrauchen.

    Das einzig gute ist, er hat seit 2002 die Kaltmiete nicht erhöht. Ca. 2006 die NK um 20-30€.

    Also ich habe jetzt immer noch eine Kaltmiete für die man in 2018 nicht mal ein 15m2-Zimmer in einer WG bekommt ... Was soll ich da noch kürzen?

    Wie gesagt: Dach über dem Kopf & es regnet nicht rein.

    Gar nichts spricht dagegen. Es geht auch niemanden etwas an. Aber mehr als 30% des Einkommens für Wohnkosten? Viele Vermieter fragen das durchaus ab---- und haben Angst vor Mietschuldnern.

    Ja sicher fragen die das ab.

    Mietschulden??? Kenne ich nur vom hören sagen. Das habe ich noch NIE gehabt. Egal ob im Job oder als ALG2-Empfänger!

    Meine Güte, ich habe auch eine Schufa-Auskunft die ich immer ruhigen Gewissens vorlegen könnte.

    Meine Meinung zu dem Thema ist:

    Von mir aus mag es auch Doppel-Verdiener geben die Mietschulden haben. Aber die werden ja anscheinend bevorzugt.

    Hauptsache es verdienen BEIDE ... und dann am besten auch noch mit super super Einkommen.

    Ob da die Fetzen fliegen oder des Nachts gehämmert und gebohrt wird und all das ... DAS wird natürlich bevorzugt, weil: Hohes Einkommen ;)

    Na super!!!


    Und warum sollte man NICHT VORHER den Vermieter fragen ob eine WG erwünscht ist? Das erspart doch viel Ärger im Nachhinein, oder etwa nicht?

    Ist doch dann auch logisch dass man sich die Miete pro Kopf teilt!

    Ich finde es ist auch völlig legitim bei den Mietpreisen heutzutage.

    Bin halt immer ehrlich.

    Außerdem finde ich dass nichts gegen eine WG spricht. Nur ist es halt schwierig einen toleranten Vermieter zu finden. Das ist ja das Problem!

    Einmal editiert, zuletzt von Kamali (20. August 2018 um 15:18)

  • Entschuldigung, aber hier geht doch etliches völlig durcheinander.

    1. 2012 ist dein Bekannter aus 600km Entfernung zu dir in deine kleine Wohnung gezogen. Es sollte zum Übergang sein, bis er selber was findet. OK

    2. Das hat nun 6 Jahre lang nicht geklappt und soll auch gar nicht mehr klappen. OK

    3. Nach spätestens 1 Jahr hat das JC euch als Partner in einer 2er-BG gesehen und auch so die Leistungen gewährt. Jeder 90% Regelbedarf und 50% der KDU. OK

    4. Das hat dir nicht gepasst. Du hast dagegen beim SG geklagt und das SG hat entschieden, ihr seid eine WG aus 2 Leistungsberechtigten. Nur 1 Person hat einen Mietvertrag. OK

    5. Dein Bekannter bekommt seit 2013 keine KDU-Anteilig vom JC? Weil du das so wolltest. Weil du die 100% bekommst. OK.

    6. Was genau hast du denn beim SG beklagt? Die 50/50-Regel der KDU? Oder was war Gegenstand deiner Klage?

    -------------------------------------------

    Alles andere: Dann ist das eben so. Deine Meinung.

    Und warum sollte man NICHT VORHER den Vermieter fragen ob eine WG erwünscht ist?

    Also jetzt suchst du eine Wohnung für 2.

    Für eine 2er-WG. Das ist doch ein ganz anderer Sachverhalt. Keine Untervermietung.

    Da fragt der potentielle Vermieter eben nach dem Einkommen der beiden WG-Leute.---Bittesehr-------------------------- Dann mach mal.

    Viel Glück!

  • Entweder finden wir was wo 2 separate Wohnungen in einem Haus sind (was insgesamt teurer wäre) oder wir mieten etwas zusammen, wobei er ja dann mein Untermieter ist.

    Sry, ich habe geglaubt all das steht in meinem 1. Posting.

    Und damit nichts durcheinander kommt:

    1.) Richtig

    2.) Nicht ganz richtig, es soll ja klappen (entweder getrennt in 2 Wohnungen wie ich erwähnt habe, oder eben etwas gemeinsam ... je nachdem was günstiger ist, da wir doch eh eine WG sind wäre das doch egal).

    3.) Das JC WOLLTE uns als BG sehen, was ja auch durch den Außendienstmitarbeiter geprüft wurde usw., so haben wir keine 90% Regelbedarf gehabt (da ja WG)! Von 90% habe ich auch nichts geschrieben. Es ging darum dass mir plötzlich nur 50% der Miete überwiesen wurden, deswegen SG.

    4.) Richtig

    5.) Richtig

    6.) Nur die 50/50-Regel, nichts anderes

    Und auch richtig ist dass wir eine 2-er WG sind.

    Mir ist nur bekannt dass man bei einer WG die Möglichkeit hat 2 Hauptmietverträge oder eben einen HAUPT- mit einem UNTERmietvetrag zu machen.

    Wieso dann bei letzter Option KEINE Untervermietung?

    Sry, aber das leuchtet mir jetzt nicht ein.

    Und ja, ich denke es ist besser dass man VORHER den potentiellen Vermieter nach einer dieser 2 Optionen fragt ob es überhaupt "erwünscht" ist.

    Bin jetzt selber etwas verwirrt, weil ich annahm dass ich alles, so gut es ging, ausführlich geschildert habe! Wenn nicht, dann tut es mir leid :(

  • Wieso dann bei letzter Option KEINE Untervermietung?

    Sry, aber das leuchtet mir jetzt nicht ein.

    Weil der Vermieter vielleicht keine Untervermietung erlaubt ? Also auch keine WG ? Egal mit welchem Vertrag?

    Alles das weißt du doch jetzt noch gar nicht. Es gibt noch gar keinen potentiellen Vermieter.

    2.) Nicht ganz richtig, es soll ja klappen (entweder getrennt in 2 Wohnungen wie ich erwähnt habe, oder eben etwas gemeinsam ... je nachdem was günstiger ist, da wir doch eh eine WG sind wäre das doch egal).

    Wenn 2 getrennte Wohnungen, dann seid ihr KEINE WG.

    Dann ist das auch nicht egal.dash

    Ob ein Vermieter sich eine WG *wünscht*? Das wäre mir völlig neu.

    Vielleicht hat einer nichts dagegen. Kommt halt drauf an, auf die Wohnung und erst recht auf den Vermieter.

    Aber glaubst du ernsthaft, das JC leistet nach einem gemeinsamen Umzug in eine 2er WG-Wohnung deinem Bekannten noch den Regelbedarf 416,-?

  • Das ist klar, wenn 2 Wohnungen dann keine WG.

    Und natürlich kommt es auf den Vermieter an ob er eine WG "duldet", das ist mir doch klar!

    Warum sollte er dann plötzlich keinen Regelbedarf (416€) mehr erhalten? Er hat doch weiterhin Anspruch darauf, oder nicht?

    Es ändert sich ja nichts an unserer Situation. Außer evtl. die Wohnung!

  • Irgendwas hast du nicht erwähnt. Oder das JC macht etwas total Unübliches.

    Ihr wohnt seit 6 Jahren in einer 3 Zimmer-Wohnung. In einem Haushalt. Ihr seid seit ca 5 Jahren eine gerichtl. gemeißelte WG. Die BG habt ihr erfolgreich bestritten. Dein WG-Mitbewohner erhält seitdem lediglich den Regelbedarf für Singles. Er wohnt seit ca. 5 Jahren mietfrei. Er wohnt umsonst in deinen Möbeln, er verbraucht auch deine Betriebs-und Heizkosten und deinen Strom. Schliesslich wirtschaftet ihr nicht gemeinsam. Du zahlst also diesen Mehrverbrauch der 2. Person bis 2016, immerhin ca. 3 Jahre, aus deiner Alg2-Leistung. Oder aus deinem Vermögen.

    Wer tut das für einen (nur)-WG-Mitbewohner, wenn beide Alg2 erhalten?

    Hat das JC in diesen 3 Jahren mal BK-Nachzahlungen für dich übernommen? Oder hattest du keine trotz doppelter Personenzahl, die nicht Partner sind? Oder hat du stillschweigend selbst nachgezahlt? In einem maroden Haus hat man mind. meist viel höhere Heizkosten.

    Seit 2016 beziehst du keine Alg2-Leistungen mehr, zahlst deinen Lebensunterhalt und die kompletten Wohnkosten incl. evtl. Nachzahlungen selbst. Dein WG-Mitbewohner erhält immer noch nur 416,- . Zahlt er dir davon Strom für Haushaltsenergie?

    Bitte überleg mal mit:

    Aus welchem Grund sollte das JC deinem Bekannten nun nach 6 Jahren glauben, dass er mit dir in eine andere Wohnung und wieder nur als WG-Mitbewohner mitzieht?

    JC dürfen und sollen vermuten, dass eine BG/VE besteht. Meinst du, hier wäre diese Vermutung so abwegig?

    Noch dazu, wo du die Umzugskosten und eine Kaution aus eigenem Einkommen und Vermögen zahlen wirst?

    Es wäre euch ja zu wünschen, aber ich denke, das JC wird das nicht so schlucken.

    Es wird ihm die WG dann nicht mehr abnehmen. Und es weiß, dass du jetzt schon unabhängig vom JC bist.

  • Zuerst: Vermögen habe ich keins!

    Die BK-Nachzahlungen musste ich selber zahlen soweit ich mich erinnere. Sobald ich Guthaben hatte hat das JC es einbehalten. Einmal blieb sogar der Vermieter darauf sitzen weil ich die Abrechnung erst nach dem 31/12 im Postkasten hatte. Da hat mich sogar das JC drauf Aufmerksam gemacht dass er dann keinen Anspruch hat.

    Stillschweigend habe ich gar nichts gemacht, da das JC ja jedes Jahr die NK-Abrechnung sehen wollte. Kein Problem!

    Ja, das ist ja das Dilemma mit den Heizkosten hier. Natürlich will das JC auch jedes Jahr die Stadtwerke-Abrechnungen haben. Die haben nur bis zum Höchstsatz gezahlt, den Rest musste ich selber zahlen.

    Und ja, auch alles richtig: Ich zahle ALLES selber, auch den Strom. Er hat, wie gesagt nur seine 416€.

    Und natürlich darf das JC von mir aus ALLES "vermuten" was sie wollen.

    Selbstverständlich ist mir auch klar dass das JC dann wieder die Räumlichkeiten sehen will die mein Bekannter nutzt, auch das dürfen sie gerne!

    Natürlich weiß das JC dass ich nicht mehr von denen abhängig bin. Schliesslich habe ich mich ja selbst (Seit ich die 30 Std. arbeite) vom JC abgemeldet.

    Nichts desto trotz SIND wir eine WG!!!!

  • Danke für's verschieben ;)

    Also meine eigentliche Fragestellung lautete:

    Falls wir "gemeinsamen" Wohnraum finden sollten und der potentielle Vermieter mit unserer Konstellation einverstanden ist MUSS ich dann erst eine sog. Mietbescheinigung ausstellen damit mein Bekannter damit zum JC gehen kann um erst "zu fragen" ob die KdU übernommen werden (natürlich in angemessener Höhe), oder kann ich ihm DIREKT einen Untermietvertrag ausstellen mit dem er dann zum JC geht?

    Und was die Kürzungen von seinem Regelsatz angeht, bin ich soweit informiert dass das JC ihm davon gar nichts abziehen "darf", da wir ja nur eine WG sind und er damit wie eine alleinstehende Person behandelt wird.

  • Antwort zu eigentlichen Frage:

    Bitte schau nach in Beitrag #3. Wurde dort schon beantwortet.

    Im Regelbedarf einer alleinstehenden Person, die dein Freund ja nun mal noch immer ist, sind ca.37,- € enthalten und zwar für Haushaltsenergie, Wohnen und Wohnungsinstandhaltung.

    Da du alles an Strom zahlst, schenkst du ihm auch noch ca. 37,- monatlich. Denn er wird seinen Wohnungsteil weder instandhalten noch renovieren, sondern eben nur Strom verbrauchen.

    Dein Mitbewohner hat es wirklich gut getroffen. beer

    Das JC wird nicht die neue Wohnung gar nicht sehen wollen. Wozu auch?

    Melde dich doch bitte, wenn der Umzug geglückt ist und dein Mitbewohner einen Bescheid erhalten hat, in dem er den vollen Regelbedarf und (je nach Inhalt des Mietvertrages) die KdU bewilligt bekommt.

  • Er ist nicht mein Freund, er ist ein Bekannter ... Wir sind kein Paar!

    Und ja, das habe ich mich 2013 auch schon gefragt wieso sie so krampfhaft versuchen jemandem Miete zu überweisen der nicht mal einen Mietvertrag hat.

    Fragen über Fragen ...!

    Also soweit ich informiert bin, muss der Vermieter gegenüber dem JC GARNICHTS ausstellen (Datenschutz) und ich muß dem Jobcenter ebenfalls nicht meine anteilige Miete als Hauptmieter dokumentieren (ebenfalls Datenschutz).

    Es geht mir nur um die Frage ob NUR der Untermietvertrag ausreicht oder erst "Mietbescheinigung" ausfüllen und nachfragen ob die KdU übernommen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Kamali (20. August 2018 um 20:06)

  • Entschuldigung,

    Ich hoffe, das JC sieht es auch so wie du. Das mit dem Paar bzw. Partner.

    muss der Vermieter gegenüber dem JC GARNICHTS ausstellen

    Das habe ich doch nicht geschrieben.

    ich muß dem Jobcenter ebenfalls nicht meine anteilige Miete als Hauptmieter dokumentieren .

    Das habe ich auch nicht geschrieben.

    ob NUR der Untermietvertrag ausreicht

    Ich denke, der reicht nicht aus.

    Eine Mietbescheinigung?

    Meinst du vielleicht ein Mietangebot eines potentiellen Vermieters?

    Und ja, ich würde das JC auf jeden Fall vorher *fragen*. Also das Mietangebot vorlegen und beim JC die Zusicherung der Übernahme der KDU schriftlich beantragen.

  • Ja, das meinte ich.

    Wollte halt nur sicher sein ob ich damit richtig liege, dass es dem Jobcenter nichts angeht wer MEIN Vermieter ist und wie hoch MEINE anteilige Miete ist.

    Ich denke es ist auch das vernünftigste vorher die Zusicherung der Übernahme der KdU zu bekommen.

    Vielen Dank für die Antwort

  • Ich bitte dich.

    Ich denke es ist auch das vernünftigste vorher die Zusicherung der Übernahme der KdU zu bekommen.

    Einen Antrag zu stellen bedeutet nicht automatisch, die Zusicherung auch zu bekommen.grumble

    Zuerst ist das Mietangebot eines freundlichen potentiellen Vermieters vorzulegen. Was würde denn dort drin stehen? Wer bekommt das Mietangebot? Du oder dein Bekannter?

    Bitte überleg mal.

    Und was würde dein Bekannter dann in den Antrag auf Zusicherung schreiben? Was/wieviel will er vom JC als KDU haben?

    Willst du eure Situation eigentlich nicht verstehen? Oder wo ist dein Problem?

    Es ändert sich rein gar nichts, außer dass eine bestehende WG zusammen umziehen will.

    1. Du als WG-Bewohner ohne Hartz 4 zahlst alles selber. So wie jetzt. Dann auch Umzugskosten, neue Kaution, evtl. Renovierung... für die neue, gesamte Wohnung. Denn du wirst Hauptmieter sein.

    2. Der WG-Mitbewohner erhält nur den Hartz-4- Regelbedarf 416,-. So wie jetzt.

    Warum sollte das JC die Zusicherung zur Übernahme KDU geben ? Jetzt zahlst du doch auch alles zu KDU und schenkst ihm sogar die Stromkosten.

    Warum sollte sich das in einer anderen Wohnung denn ändern?

    Ich kann keinen Grund erkennen, warum das JC das dann ändern müsste.

  • Einen Antrag zu stellen bedeutet nicht automatisch, die Zusicherung auch zu bekommen

    Das ist mir schon klar.

    Und was würde dein Bekannter dann in den Antrag auf Zusicherung schreiben? Was/wieviel will er vom JC als KDU haben?


    Willst du eure Situation eigentlich nicht verstehen? Oder wo ist dein Problem?

    Es ändert sich rein gar nichts, außer dass eine bestehende WG zusammen umziehen will.

    Also ich glaube dass ich unsere Situation am besten verstehe.

    Und auch denke ich dass sich dann bei Umzug die Höhe der Miete ändern wird!

    Da frage ich mich gerade wer hier was nicht versteht.

    Zu 1: Auch das ist mir klar!

    Zu 2: Das glaube ich eher weniger, denn er hat ja Anspruch auf KdU (So wie jeder der wohnt)!

    Warum sich das ändern sollte? Ich zahle MEINE KdU doch selber (für MEINE Person die mir doch auch zusteht wenn ich immer noch ALG2-Empfänger wäre.

    Ergo: Ich darf wohnen, er genauso.

    Ich kann keinen Grund erkennen, warum das JC das dann ändern müsste.

    Das JC MUSS gar nichts, ich weiß.

    Dennoch haben wir freie Wohnungswahl!

    Und auch hat mein Bekannter immer noch Anspruch auf KdU!!! WO er irgendwann wohnt ist doch egal. Dann wird es eher um "angemessene KdU" gehen.

    Das liegt ja wohl daran in welchem Ort er wohnt und wie groß die Räumlichkeiten dann sind, oder etwa nicht?

  • Es tut mir wirklich leid, aber offenbar schreiben wir vollkommen aneinander vorbei.

    Ich versuche es noch einmal und viel deutlicher:

    Wer seit mehreren Jahren mit einem Bekannten zusammenlebt, diesem das mietfreie Wohnen ermöglicht und dann nach einem gemeinsamen Umzug erwartet, das JC gewähre diesem Bekannten plötzlich X € KDU und vollen RS von 416,-, der hat von Hartz 4 seit 8 Jahren nichts verstanden.

    Ja, freilich habt ihr freie Wohnungswahl-----search bitte, dann wählt doch aus aus den vielen freien tollen Wohnungen mit Vermietern, die euch WG-taugliche Wohnungen zu angemessenen Preisen nur so hinterherwerfen. Miete doch selbst endlich so eine Wohnung---du bist doch seit ca 2 Jahren schon soooo frei! :thumbup:

    Richtig ist: Dein Bekannter hat Anspruch auf KDU, wenn er ein Mietangebot für eine Unterkunft vorlegen kann. Mit einem Mietangebot, was DIR ein Vermieter macht, kriegt dein Bekannter nix an KDU. Er hat damit auch keinen Mietvertrag.

    Was ist daran nicht verständlich?

    Falsch ist: Wer wohnt, hat auch automatisch Anspruch auf KDU vom JC.

    Richtig ist: Wenn ihr aus der ollen Hütte mit superbilliger Miete auszieht, wird sich die Miethöhe ändern. Nie wird jemand etwas anderes behaupten. Niemand hat sowas hier geschrieben.

    Was ist daran nicht verständlich?

    Richtig ist: Je nach Wohnort sind die angemessenen KDU für einen Leistungsbezieher unterschiedlich. München-Bogenhausen und Pasewalk/MV haben garantiert ziemlich unterschiedliche KDU-Angemessenheiten. Darum gehts hier überhaupt nicht.

    Was ist daran nicht verständlich?

    ------------------------------

    Versuchts doch---- fangt vorn an---- spielt das Thema theoretisch durch. Schrittweise. Schon erkennst du (hoffentlich) die Haken.

    1. Beschaffe DU erst einmal ein Mietangebot. Dein Bekannter braucht ja keins für 2 Personen.

    Für welche Wohnung? Wie groß und wie teuer darf sein Wohnungsanteil sein? Steht das schon im Mietangebot?---Nö.

    Aufgrund deines Mietangebotes für eine *große* Wohnung bekommt dein Bekannter keine KDU.

    Es müsste schon mit drin stehen, dass eine WG erlaubt ist, wieviel qm für den WG-Bewohner vorgesehen sind. Vollkommen unrealistisch, ein solches Mietangebot zu erhalten. Du hast doch Erfahrung.

    Schon in Punkt 1----Ende im Gelände.

    2. Großes Glück. Du bekommst ein Mietangebot. Du machst den Mietvertrag. Nur für dich. Du hast alle Freiheiten. Du rechnest aus, was der WG-Mitbewohner als Wohnfläche haben darf, was das kosten soll.

    Und? Mit diesem Mietvertrag geht dein Bekannter zum JC und beantragt die Zusicherung.

    Hat dein Bekannter etwa einen Mietvertrag?--- Nö.

    In Punkt 2----auch Ende im Gelände.

    Du hast einen Vertrag und er will auch wieder dort mit dir wohnen. Er braucht also einen Untermietvertrag---von dir.

    Und das JC akzeptiert das und zahlt ihm jetzt KDU und Regelbedarf?

    Probierts doch---egal, in welchem Ort.

    dann zu Punkt 3:

    Das JC wird eine VE (Verantwortungs-und Einstehensgemeinschaft) vermuten, dein Bekannter wird diese Vermutung nicht widerlegen können und du bist nicht verpflichtet, irgendwas nachzuweisen. Denn du bist raus aus dem System. Es geht nur um Leistungen für deinen Bekannten.

    Das JC wird dem Bekannten nach dem Umzug höchstwahrscheinlich nicht mal mehr 416,- Regelbedarf zahlen.

    Das JC wird vermuten/unterstellen, dass dein Bekannter von dir teilweise oder voll unterhalten wird. Denn bisher als Leistungsbezieherin und auch als Erwerbstätige ohne Aufstockung hast du es ca. 6 Jahre lang auch gemacht. Das JC wird den Bekannten zur Mitwirkung auffordern, will alle möglichen Nachweise sehen. Die kann er nicht bringen, weil du sie ihm nicht geben brauchst und nicht geben wirst. Mit deiner Miete hast du es ja auch so gemacht.

    p.s.

    Es gibt Tausende von ähnlichen Konstellationen.

    Also WG- Anerkennungen bzw. Untermieter dem JC gegenüber als Leistungsberechtigte durchzusetzen.

    Ich habe noch nicht von einem Erfolg gehört oder gelesen. Ich höre und lese schon lange darüber.

    Man muss Umleitungen gehen, die erlaubt sind, wenn man Erfolg haben will. Manchmal gibt es solche Umleitungen. Oft leider nicht.

  • Richtig ist: Dein Bekannter hat Anspruch auf KDU, wenn er ein Mietangebot für eine Unterkunft vorlegen kann. Mit einem Mietangebot, was DIR ein Vermieter macht, kriegt dein Bekannter nix an KDU. Er hat damit auch keinen Mietvertrag.

    Was ist daran nicht verständlich?

    Das weiß ich doch.

    Bin ICH (Hauptmieter) nicht dann sein Vermieter wenn ich ihm einen Untermietvertrag/Mietbescheinigung ausstelle?

    Verhält es sich nicht so bei WG's?

    Falsch ist: Wer wohnt, hat auch automatisch Anspruch auf KDU vom JC.

    Ok, das war mir neu

    Richtig ist: Wenn ihr aus der ollen Hütte mit superbilliger Miete auszieht, wird sich die Miethöhe ändern. Nie wird jemand etwas anderes behaupten. Niemand hat sowas hier geschrieben.

    Aber ich wurde gefragt was sich dann ändert. Darauf habe ich das mit der Miethöhe bezogen. Nicht, dass es jemand behauptet hat.


    Aufgrund deines Mietangebotes für eine *große* Wohnung bekommt dein Bekannter keine KDU

    Ist mir ebenfalls klar. Das habe ich ja auch so nicht geschrieben.


    Fakt ist doch: Man hat freie Wohnungswahl!

    (Dabei ist doch völlig irrelevant ob sich ein Vermieter nun auf WG's einlässt oder ob man etwas angemessenes findet).

    WOHIN dann ein ALG-2-Empfänger zieht (ob in eine schon vorhandene WG, eine neu aufgestellte, eine bereits bestehende WG oder sogar alleine in eine Wohnung ist m.M.n. völlig unerheblich!

    Warum sollte er dann plötzlich keine Leistungen mehr bekommen wie in Punkt 3 beschrieben?

    Denn bisher als Leistungsbezieherin und auch als Erwerbstätige ohne Aufstockung hast du es ca. 6 Jahre lang auch gemacht. Das JC wird den Bekannten zur Mitwirkung auffordern, will alle möglichen Nachweise sehen. Die kann er nicht bringen, weil du sie ihm nicht geben brauchst und nicht geben wirst. Mit deiner Miete hast du es ja auch so gemacht.

    Richtig, das habe ich als ALG2-Empfänger auch so gemacht. Das JC hatte ja meinen Mietvetrag von 2002 und kennt doch die Höhe der Kaltmiete + NK!

    Und damit weiß auch das Jobcenter wie die Höhe der KdU für 1 Person in 2013 waren! Und ich lag mit der Miete doch noch drunter.

    Warum sollte mann dann das noch aufteilen?

    Ich kann dazu nur ein Beispiel geben damit man versteht was ich meine:

    In Ort XYZ betragen die "angemessenen KdU" sagen wir mal 370,00€ und bis zu 50 qm für 1 alleinstehende Person.

    Ich zahle aber nur 320€ incl. NK. Schön und gut!

    Warum sollten dann plötzlich pro Person nur noch 160,00€ an KdU gezahlt werden?

    Als 2er -WG hat man dann Anspruch auf 740,00€ Miete incl. NK (insofern man etwas "passendes" findet als ALG2-Empfänger)

    Um nur bei dem Beispiel zu bleiben:

    Nun findet man eine Wohnung die um die 800.00€ inkl. NK kostet und die 110 m2 groß ist, mit 2 getrennten Schlafräumen, einer davon ist 10 m2 kleiner.

    Was spricht dann dagegen dass der Arbeitnehmer das kleinere Zimmer untervermietet an einen ALG-2-Empfänger?

    Das hat doch nichts mit einer "Umleitung" zu tun?!?!

  • Das weiß ich doch.

    Offenbar nicht. Sonst würdest du nicht Mietangebot, Mietbescheinigung und Untermietvertrag verwechseln.

    Ok, das war mir neu

    Dann wird es Zeit, das endlich zu begreifen. (Wenn ich bei meiner Oma oder einem Freund oder in einer WG mietfrei wohne, habe ich keinen Anspruch auf KDU. Denn jemand anders zahlt für mich.)---> Was ist daran neu oder unverständlich?

    Und damit weiß auch das Jobcenter wie die Höhe der KdU für 1 Person in 2013 waren! Und ich lag mit der Miete doch noch drunter. Warum sollte mann dann das noch aufteilen?

    Weil 2 Personen dort gewohnt haben. 2 Leistungsbezieher. Mehr als 1 Jahr. Die Miethöhe ist völlig Banane. Es geht nicht um *drunter*. Um Personenzahl gehts. Wenn die Miete 100,- ist, dann eben 50,- pro Person.

    WOHIN dann ein ALG-2-Empfänger zieht (ob in eine schon vorhandene WG, eine neu aufgestellte, eine bereits bestehende WG oder sogar alleine in eine Wohnung ist m.M.n. völlig unerheblich!

    In deinem Fall absolut nicht unerheblich. Er soll oder will aus der WG mit dir in eine andere WG mit dir umziehen. Warum kriegt er in der jetzigen WG mit dir keine KDU, obwohl er doch *wohnt*? Warum sollte er dann später KDU kriegen?

    Warum sollte er dann plötzlich keine Leistungen mehr bekommen wie in Punkt 3 beschrieben?

    Ich habe es erklärt. ---> VE- Vermutung. Unterhalts-Vermutung. Nachweis-Unmöglichkeit. Glaubhaftmachung der WG gelingt nicht. Wer nichts glaubhaft macht, bekommt keine Leistung.

    Ich kann dazu nur ein Beispiel geben damit man versteht was ich meine:

    Dein Beispiel hinkt. Es geht nicht um die Höhe irgendwelcher Wohnungsmieten, ob billig, angemessen oder teuer. Es geht um die Leistungen an den Bekannten, die das JC zahlen soll. Nicht um *pro Person*, sondern ob dann überhaupt Leistungsberechtigung für den Bekannten besteht.

    Das hat doch nichts mit einer "Umleitung" zu tun?!?!

    Nein, das nicht. Das ist auch nicht gemeint.

    Was spricht dann dagegen dass der Arbeitnehmer das kleinere Zimmer untervermietet an einen ALG-2-Empfänger?

    Nichts. Nur, dass du hier der AN bist, der schon jahrelang seinen Bekannten in einer anderen Mietwohnung mietfrei wohnen ließ.

    JC wissen sowas ----über kurz oder lang---überall.

    Nochmal der Hinweis:

    bitte lies Beitrag #3 zu deinem Aberglauben, dass man Anspruch auf max. angemessene Miete hätte.

    Warum sollten dann plötzlich pro Person nur noch 160,00€ an KdU gezahlt werden?

    Warum denn nicht? 2x 160,- sind 320,----> halbe/halbe, wenn der MV nichts anderes sagt.

  • Nichts. Nur, dass du hier der AN bist, der schon jahrelang seinen Bekannten in einer anderen Mietwohnung mietfrei wohnen ließ.

    JC wissen sowas ----über kurz oder lang---überall.

    Dürfen sie ja auch. Ich habe ja auch immer alles korrekt angegeben. Habe damit kein Problem ehrlich zu sein!

    Und was man irgendwann mal an Mietsache findet wird sich zeigen.

    Nun bin ich ja AN ... könnte rein theoretisch untervermieten an wen ich möchte.

    Auch war ich immer der Meinung dass ich bei mir mietfrei wohnen lassen kann wen ich will, ob mit oder ohne ALG2 (solange mein Vermieter kein Problem damit hat). Dementsprechend hat ja das SG damals auch entschieden.

    Warum sollte das nun anders sein? Klingt komisch.

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