Hallo.
Ich bin neu hier und habe ein Thema welches etwas länger werden könnte damit man die Situation etwas versteht.
Ich hoffe ich bin hier richtig, wenn nicht, dann bitte verschieben.
Also folgendes:
Ich wohne hier in meiner 3-Zimmer-Wohnung seit 2002 und bin damals noch mit meinem Sohn hier eingezogen, habe da noch keine Leistungen empfangen und war berufstätig.
Seit 2010 war ich arbeitssuchend und habe ALG2 bekommen.
2010 habe ich meinen Bekannten (ALG2-Empfänger) kennen gelernt der 600km von diesem Ort entfernt wohnt.
2011 ist mein Sohn hier ausgezogen und danach war mein Bekannter das erste Mal bei mir zu Besuch. 4-5 Besuche folgten in dem Jahr.
2012 entschieden wir uns dass er in dem Zimmer wohnen kann welches mein Sohn genutzt hatte.
Er hat sich hier angemeldet und auch beim Jobcenter haben wir gemeldet dass er sich hier in meiner Wohnung aufhält und ich ihm das Zimmer zur Verfügung stelle bis er hier eine Wohnung gefunden hat.
Ich selber suche seit ca. 2006 eine andere Wohnung (damals noch mit meinem Sohn) da dieser Vermieter hier nichts an dem Haus macht und die Wohnung eigentlich unbewohnbar ist.
2013 ging das Hick-Hack dann los: Man wollte uns eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, welche wir nicht sind. Jeder wirtschaftet für sich selber usw.
Es kam ein Außendienstmitarbeiter und hat sich die Räumlichkeiten hier angeschaut. War auch alles ok soweit.
Einige Monate später hat das Jobcenter mir, einfach so, nur die Hälfte der Miete überwiesen und meinem Bekannten die anderen 50% der Miete.
Er hat weder einen Mietvertrag hier noch einen Untermietvertrag!!!
Es verhält sich ja so, dass ich alleine Hauptmieter dieser Wohnung bin und auch damals schon unter dem Satz der "angemessenen KdU" lag, welche ich als auch als "alleinstehende" Person haben DARF!!! (Wobei ich mit DARF immer ein Problem habe seit ich erwachsen bin ;-))
Lange Rede, kurzer Sinn:
Wir sind dann zum Sozialgericht und ich habe Recht bekommen. Mir alleine steht die Höhe der KdU zu und nicht uns beiden.
Auch habe ich erklart dass sie doch froh sein sollen meinem Bekannten keine Miete zahlen zu müssen (für diese Wohnung).
Das spart dem Jobcenter jede Menge Geld, denn wenn er eine andere Wohnung findet müssten die auch seine KdU zusätzlich zahlen.
So, nun ist es so dass ich seit 2016 einen Job habe (zuerst musste ich mit 20 Std. noch aufstocken). Seit 2017 arbeite ich 30Std./Woche und habe mich vom Amt abgemeldet.
GOTT SEI DANK!
Nun suchen wir beide immer noch eine Wohnung (hier hält man es kaum noch aus).
Er hat Anspruch auf Wohnraum (Kdu) und ich möchte hier schon lange nicht mehr wohnen und kann mir die Höhe meiner Mietkosten selber bestimmen, was ich mir von meinem Lohn leisten kann oder eben nicht.
Aber das macht die Sache nicht besser: Es gibt kaum noch bezahlbaren Wohnraum!
Entweder finden wir was wo 2 separate Wohnungen in einem Haus sind (was insgesamt teurer wäre) oder wir mieten etwas zusammen, wobei er ja dann mein Untermieter ist.
Aber man glaubt nicht was es für eine HÜRDE ist wenn man schon vorab mitteilt dass einer von uns beiden ALG-2-Empfänger ist. Meistens ist man dann schon aus dem Beuteschema der potentiellen Vermieter verschwunden.
Wenn ich nur sage: "Ich bin berufstätig und mein Bekannter ist ALG2-Empfänger." dann kommt die Antwort: "Nein, SO ETWAS wollen wir nicht!" (Es ist so diskriminierend)!
Wenn es dann doch mal zu einem Besichtigungstermin kommt ist die nächste HÜRDE dass ich nicht entsprechend genug verdiene. Erst letztens noch gehabt: "Sie verdienen zu wenig, das passt ja nicht in ihr Budget"! Oh Oh. .... WER bitte darf bestimmen wie viel ich zum Leben brauche??? Anscheinend kann ich das nicht einmal selbst bestimmen
Ich meine: Hallo, ich arbeite in der Pflege ... da weiß doch jeder dass ich mir damit keine goldene Nase verdiene.
Hürden, Hürden, Hürden, .... was glauben die alle warum man kein "Eigenheim" hat und nur mieten möchte???
Die nächste Hürde wäre:
Ich müsste meinem Bekannten eine Mietbescheinigung ausstellen, wo die angemessenen KdU ersichtlich sind. Das muss man dem potentiellen Vermieter erst einmal klarmachen.
Fakt ist: (So stellen wir uns das vor)
- Ich bezahle sämtliche Umzugskosten selber (er hat ja hier keine eigenen Möbel).
- Kaution würde ich ebenfalls alleine aufbringen (er müsste die Kaution ja schliesslich dem Amt als Darlehen zurückzahlen).
- Er hat Anspruch auf Erstausstattung (Sofa, Kleiderschrank, Bett und Schreibtisch für sein Zimmer).
Muss ich ihm dann ZUERST eine sog. Mietbescheinigung ausstellen oder kann ich (falls der Vermieter mit unserer Konstellation einverstanden ist) auch DIREKT einen Untermietvertrag ausstellen
ohne das Amt vorher zu fragen?
Sry, dass es so lang geworden ist. Aber ich hoffe so versteht jeder was ich meine.