Hallo!
@Jumper , was hat die Rechtsberatung ergeben? Wir erinnern uns, ich
schrieb hier:
Beratungshilfegesetz Deutschland
Antrag auf Beratungshilfe
Hier erneut die Bitte an Jumper jetzt eine Rechtsberatung aufzusuchen.
Hinweis hier am Rande:
Des weiteren gilt es zu erwähnen, dass mein Vater sehr wenig Ahnung im Umgang mit Dokumenten im Allgemeinen hat
Im Grundsatz gilt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Ist in der Gesetzgebung so, denn jeder hat die Möglichkeit
sich zu informieren, Hilfe zu suchen, wenn er mit den Sachen
nicht klarkommt. Real Beratungsstellen, die genau für solche
Sachen da sind. Soll kein Vorwurf sein, sondern eine Feststellung.
Wie sieht es mit der Tatsache aus, dass ich so oder so ein Recht auf Alg 2 hatte und dies in Anspruch nehmen wollte?
Erklärungsbedürftig, was genau möchtest du? Einen Antrag
auf ALG II stellen? Ob Du einen ALG II Anspruch hättest, oder
auch nicht, würde dann die Bedürftigkeitsprüfung ergeben,
nachdem du den Antrag gestellt und alle Unterlagen eingereicht
hast.
Gruß