Bedarfsgemeinschaft Rückzahlung

  • Hallo!

    @Jumper , was hat die Rechtsberatung ergeben? Wir erinnern uns, ich

    schrieb hier:

    Beratungshilfegesetz Deutschland

    Antrag auf Beratungshilfe

    Hier erneut die Bitte an Jumper jetzt eine Rechtsberatung aufzusuchen.

    Hinweis hier am Rande:

    Des weiteren gilt es zu erwähnen, dass mein Vater sehr wenig Ahnung im Umgang mit Dokumenten im Allgemeinen hat

    Im Grundsatz gilt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

    Ist in der Gesetzgebung so, denn jeder hat die Möglichkeit

    sich zu informieren, Hilfe zu suchen, wenn er mit den Sachen

    nicht klarkommt. Real Beratungsstellen, die genau für solche

    Sachen da sind. Soll kein Vorwurf sein, sondern eine Feststellung.

    Wie sieht es mit der Tatsache aus, dass ich so oder so ein Recht auf Alg 2 hatte und dies in Anspruch nehmen wollte?

    Erklärungsbedürftig, was genau möchtest du? Einen Antrag

    auf ALG II stellen? Ob Du einen ALG II Anspruch hättest, oder

    auch nicht, würde dann die Bedürftigkeitsprüfung ergeben,

    nachdem du den Antrag gestellt und alle Unterlagen eingereicht

    hast.

    Gruß

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