Beratungshilfe
Alles anzeigenÜber den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet grundsätzlich
das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich der Wohnsitz der Antragstellerin
/des Antragstellers befindet. Beratungshilfe wird nur für die Wahrnehmung von
Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt. Das Amtsgericht
prüft, ob die Antragstellerin/der Antragsteller finanziell nicht in der Lage ist, die
Mittel für eine Rechtsberatung selbst aufzubringen (Bedürftigkeit). Sofern die
Rechtssuchende/der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach ihren/seinen
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, wird ihr/ihm
Beratungshilfe bewilligt. Ihr/ihm wird ein Beratungshilfeschein ausgehändigt, mit
dem sie/er dann eine Beratungsperson ihrer/seiner Wahl (Rechtsanwälte,
verkammerte Rechtsbeistände, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rentenberater)
aufsuchen kann, die die rechtliche Beratung durchführt. Alternativ ist es ggf. auch
möglich, direkt eine Beratungsperson aufzusuchen und den Antrag auf Beratungshilfe
im Anschluss zu stellen. Sollte eine außergerichtliche Vertretung gegenüber der
gegnerischen Partei oder einer Behörde nötig sein, wird auch das durch den
Beratungshilfeschein abgedeckt. In Strafsachen findet lediglich eine Beratung,
jedoch keine Vertretung statt.
Die Antragstellerin/der Antragsteller muss mit Kosten in Höhe von 15 Euro rechnen,
die sie/er gegenüber der Beratungsperson zu zahlen hat. Die Rechtsanwältin/der
Rechtsanwalt oder die sonstige Beratungsperson, die die Beratung oder Vertretung
durchgeführt hat, rechnet ihre/seine weiteren Kosten für die Beratungshilfe gegenüber
dem Amtsgericht ab und erhält ihre/seine Vergütung aus der Landeskasse. Zur Prüfung
der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind dem Amtsgericht aktuelle
Einkommensbelege (z.B. Lohnbescheinigung, Arbeitslosengeld- oder -hilfebescheinigung etc.)
sowie Belege über die monatlichen finanziellen Belastungen vorzulegen. Ein Vordruck
für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe ist bei den Rechtsantragstellen der
Amtsgerichte und im Internet beispielsweise auf der Homepage des Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz erhältlich. Hier finden Sie eine Übersicht zur
bundesweiten Beratungshilfe.