Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Wenn ich meine Betriebskostenabrechnung, mit Guthaben, in einem Monat bekomme, in dem ich in Arbeit bin, muss ich das Guthaben dann zurückzahlen - da ich dieses ja theoretisch über das Jahr zu viel bekommen habe?hmm
01.07.2017 - 01.01.2018 Leistungsbezug
01.01.2018 - 01.03.2018 in Arbeit
01.03.2018 - 01.09.2018 Leistungsbezug
01.09.2018 - 01.11.2018 in Arbeit
§22 SGB II gibt darüber nicht wirklich Auskunft und ich bin der Meinung, dass das Guthaben ja nur angerechnet wird, wenn man im Leistungbezug ist!?
mfg