Antrag nach Auslandsaufenthalt

  • Hallo,,

    ich wollte mich erkundigen worauf ich achten muss wenn ich hartz beantrage nach längerem Auslandsaufenthalt und Rückkehr nach Deutschland. Wohnung ist noch keine angemietet und Schlafplatz derzeit bei Freunden. Es sind ein paar Kernpunkte wo ich Nachhilfe brauche:

    1 Als erstes anmelden bei Adresse von Freunden?

    2. Offsore Gesellschaft angeben oder nicht? Kapital so oder so unter 10.000 EUR

    3. Nachträgliche Krankenversicherungsbeiträge für vergangene nicht in DE gemeldete Jahre werden von Arge übernommen?

    4. Kontoauszug von deutschem Konto wird verlangt für welche Dauer?

    5. Wohnungssuche u. Erstaustattung wie am besten vorgehen, da keine Liquidität vorhanden

    6. EGV unterschreiben ja oder nein?

    7. Ab wann ist mit der ersten Zahlung zu rechnen?

    Würde mich freuen wenn ihr helfen könntet. Vieles erklärt sich von alleine, aber es gibt bestimmt auch Fallgruben die ich im Vorhinein aufspüren möchte. Danke.

  • Danke euch. Zu 3: mit welcher Nachzahlung ist zu rechnen ca. pro Jahr? Wie wird das i.d.R. finanziert von Leuten in meiner Situation die über keine Liquidität verfügen?

  • 150 - 180 € je Monat und Krankenkasse.

    hallo Corinna,

    ich werde daraus nicht schlau weil ich gerade mit mehreren Krankenkassen telefoniert habe, und die sagen mir dass für die Zeit in der man nicht in DE gemeldet war gar keine Kosten seitens von Krankenkassen gefordert werden.

  • Hallo,

    1 Als erstes anmelden bei Adresse von Freunden?

    Da musst du die Freunde fragen, ob sie das machen (dürfen), zB Untermietvertrag.

    Für die Anmeldung beim Jobcenter (Arge gibts schon viele Jahre nicht mehr) brauchst du eine Meldeadresse und eine KV-Mitgliedsbescheinigung. Meldeadresse gibts beim Einwohnermeldemat (mit Untermietvertrag).

    2. Offsore Gesellschaft angeben oder nicht? Kapital so oder so unter 10.000 EUR

    Ja. Das war dein letzter Arbeitgeber. Da warst du auch krankenversichert.

    Hat mit Kapital nichts zu tun. Du meinst dein Geld-Vermögen---ja?

    3. ---> Nein. Du warst in Deutschland --abgemeldet--.

    4. Kontoauszug von deutschem Konto wird verlangt für welche Dauer?

    Meist für 3 Monate, bei Besonderheiten auch sehr viel länger. Auch von ausländischen Konten (da du ja im Ausland warst).

    5. Wohnungssuche u. Erstaustattung wie am besten vorgehen, da keine Liquidität vorhanden

    Keine Liqidität? Warum schreibst du unter 10.000€? Diese Summe ist völlig uninteressant.

    Deine Freunde könnten bei der Wohnungssuche helfen.

    Das Wohnungsamt der Stadt hat einen Bereich---*Wohnungsnothilfe*--- für Personen, die Unterkunft suchen. Dort kannst du dich melden/anmelden als Wohnungsloser.

    Erstausstattung? Vielleicht später und je nachdem, welche Unterkunft du gefunden hast. Manchmal braucht man viel, manchmal wenig vom Jobcenter.

    6. EGV unterschreiben ja oder nein?

    Erst mal lesen, dann entscheiden.

    7. Ab wann ist mit der ersten Zahlung zu rechnen?

    Nach Vorliegen aller erforderlichen/verlangten Unterlagen und Nachweise dauert es hier bei uns 3-4 Wochen. Das ist regional und kommunal sehr unterschiedlich.

    Fehlt dem JC irgendwas, schreibt das JC an die angegebene Adresse, verlangt Mitwirkung und noch den Nachweis von ...xyz...

    Erst, wenn alles vorliegt, können sie prüfen-bearbeiten-bewilligen.

    Dann gibt es Geld ab dem Tag, der in der Meldebestätigung steht.

    Hinweis:

    Es gibt hier in diesem Forum mindestens 2 ähnliche Themen, wo die gleichen Fragen gestellt und beantwortet wurden.

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