Guten Tag !
Ich bin deutscher Staatsbürger und habe meine ausländische Frau (Nicht-EU) vor 10 Jahren im Ausland geheiratet. Wir haben 10 Jahre im Ausland gelebt und sind nun mit unseren Kindern nach Deutschland gezogen. Einreise mit Touristenvisum.
Wir haben vor 2 Wochen die Aufenthaltserlaubnis meiner Frau beantragt und uns wurde von der Sachbearbeiterin gesagt, dass der Antrag geprüft werde, jedoch sie keine Probleme sehe. Wir mussten als Nachweis für die Sicherung des Lebensunterhaltes nur einen Kontoauszug vorweisen (ca. 10.000 Euro).
Da unser Vermögen knapp unter dem Grundfreibetrag liegt möchte bis zu meinem Arbeitsbeginn im Oktober (noch nicht 100% sicher) Arbeitslosengeld 2 nach SGB II beantragen. Ich bin mir jedoch etwas unsicher, ob sich dieser Antrag in irgend einer Weise negativ auf unseren Visums-Antrag auswirken wird.
Ich weiss, dass im Gegensatz zu Ausländern, bei Ehegatten von Deutschen nach § 28 Aufenthaltsgesetz keine Sicherung des Lebensunterhaltes nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 vorgewiesen werden muss und demnach auch Sozialleistungen kein Hindernis für die Erteilung darstellen. Man liest jedoch auch Gegenteiliges in manchen Foren. Da ich auch nach der Sicherung des Lebensunterhaltes auf dem Ausländeramt gefragt wurde, scheint der Punkt doch nicht so klar zu sein.
Meine Fragen:
1) Ist meine Annahme richtig, dass auch bei Bezug von Sozialleistungen, eine Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sicher bzw. rechtlich erzwingbar ist ?
(alle anderen Voraussetzungen vorausgesetzt)
2) Hat jemand Erfahrungen beim Thema "ALG 2, ausländischer Ehegatte und Aufenthaltserlaubnis" ?
3) Wird beim Jobcenter nach der Aufenthaltserlaubnis meiner Frau gefragt und ist es problematisch wenn diese ,,beantragt, jedoch noch nicht vorhanden" ist (ich bin Antragsteller, sie ist Partner in Bedarfsgemeinschaft)?
Danke !