Deutscher Staatsangehöriger und Aufenthaltsgenehmigung Nicht EU-Bürger und Fragen ALG II

  • Guten Tag !

    Ich bin deutscher Staatsbürger und habe meine ausländische Frau (Nicht-EU) vor 10 Jahren im Ausland geheiratet. Wir haben 10 Jahre im Ausland gelebt und sind nun mit unseren Kindern nach Deutschland gezogen. Einreise mit Touristenvisum.

    Wir haben vor 2 Wochen die Aufenthaltserlaubnis meiner Frau beantragt und uns wurde von der Sachbearbeiterin gesagt, dass der Antrag geprüft werde, jedoch sie keine Probleme sehe. Wir mussten als Nachweis für die Sicherung des Lebensunterhaltes nur einen Kontoauszug vorweisen (ca. 10.000 Euro).

    Da unser Vermögen knapp unter dem Grundfreibetrag liegt möchte bis zu meinem Arbeitsbeginn im Oktober (noch nicht 100% sicher) Arbeitslosengeld 2 nach SGB II beantragen. Ich bin mir jedoch etwas unsicher, ob sich dieser Antrag in irgend einer Weise negativ auf unseren Visums-Antrag auswirken wird.

    Ich weiss, dass im Gegensatz zu Ausländern, bei Ehegatten von Deutschen nach § 28 Aufenthaltsgesetz keine Sicherung des Lebensunterhaltes nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 vorgewiesen werden muss und demnach auch Sozialleistungen kein Hindernis für die Erteilung darstellen. Man liest jedoch auch Gegenteiliges in manchen Foren. Da ich auch nach der Sicherung des Lebensunterhaltes auf dem Ausländeramt gefragt wurde, scheint der Punkt doch nicht so klar zu sein.

    Meine Fragen:

    1) Ist meine Annahme richtig, dass auch bei Bezug von Sozialleistungen, eine Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sicher bzw. rechtlich erzwingbar ist ?

    (alle anderen Voraussetzungen vorausgesetzt)

    2) Hat jemand Erfahrungen beim Thema "ALG 2, ausländischer Ehegatte und Aufenthaltserlaubnis" ?

    3) Wird beim Jobcenter nach der Aufenthaltserlaubnis meiner Frau gefragt und ist es problematisch wenn diese ,,beantragt, jedoch noch nicht vorhanden" ist (ich bin Antragsteller, sie ist Partner in Bedarfsgemeinschaft)?

    Danke !

  • Hallo,

    deine Fragen kann ich nur teilweise beantworten.

    zu 3. Ja--- im Rahmen der Antragstellung für Leistungen nach SGB II will das JC auf jeden Fall den Aufenthaltstitel deiner Frau und deiner Kinder sehen. Das 3-Monats-T-Visum genügt nicht. uU kann die ABH eine sog. Fiktionsbescheinigung ausstellen ( Verlängerung , meist weitere 3 Monate).

    Der §28 AufenthG geht mW vom Familiennachzug aus. Also zum Deutschen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D schon hat.

    Diese Situation liegt bei euch nicht vor.

    Die Visa deiner Familie sind keine FZF-Visa, sondern eben Touristen-Visa--- wahrscheinlich Multi-D---?

    Wollte die ABH keinen Nachweis des Wohnraums, keine Meldebestätigung des EMA, keinen Krankenversicherungs-Nachweis? Sind die Kinder im Visum deiner Frau aufgeführt? Wie viele Kinder und wie alt?

    Eine Antragstellung auf SGB II (Hartz 4) bedeutet nicht, dass dieser Antrag umgehend bewilligt wird. Diese Bearbeitung dauert mehrere Wochen. Bis dahin hat die ABH wahrscheinlich/hoffentlich den AT ausgestellt.

    Aber schädlich ist die Antragstellung auf Alg2 nicht.

    Knapp 10.000€ als Vermögens-Grundfreibetrag ? Wie kommst du darauf?

    ABH--- Ausländerbehörde

    AT---Aufenthaltstitel

    EMA--- Einwohnermeldeamt

    FZF-Visa--- Familienzusammenführungs-Visa

  • Hallo Ameise,

    vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

    Die Visa deiner Familie sind keine FZF-Visa, sondern eben Touristen-Visa--- wahrscheinlich Multi-D---?

    Meine Kinder haben einen deutschen Pass, da sie aufgrund meiner deutschen Staatsangehörigkeit von Geburt aus deutsch sind. Die Einbürgerung haben wir bereits im Ausland über die Botschaft vorgenommen. Meine Frau darf als Tourist ohne Visum für 3 Monate nach Deutschland einreisen. In dem Fall gibt es kein FZF-Visum, da der Aufenthaltstitel nur in Deutschland nach Einreise beantragt werden kann. Bei Ehegatten/Partner Deutscher, die von Grund auf keine Möglichkeit haben als Tourist ohne Visum nach Deutschland einzureisen, muss im Ausland ein FZV-Visum/Visum zur Eheschliessung/ Ehegattennachzug etc. beantragt werden. In unserem Fall war dies nicht nötig und laut Botschaft auch nicht möglich.

    Wollte die ABH keinen Nachweis des Wohnraums, keine Meldebestätigung des EMA, keinen Krankenversicherungs-Nachweis? Sind die Kinder im Visum deiner Frau aufgeführt? Wie viele Kinder und wie alt?

    a) Ich hatte den Mietvertrag dabei. Sehen wollte ihn niemand (im Erstgespräch mit einer anderen Sachbearbeiterin wurde uns jedoch gesagt, dass dieser mitgebracht werden soll).

    b) Die Unterlagen des EMA waren bereits bei der ABH. Meine Frau konnte sich damals auch ohne Visum anmelden. Daraufhin wurden ihre Unterlagen (Kopie von Pass, Heiratsurkunde etc.) automatisch an die ABH weitergeleitet.

    c) Wir haben einen Krankenversicherungsnachweis eingereicht (freiwillige GKV)

    d) Die Kinder haben einen deutschen Pass. Es musste nichts beantragt werden.

    Eine Antragstellung auf SGB II (Hartz 4) bedeutet nicht, dass dieser Antrag umgehend bewilligt wird. Diese Bearbeitung dauert mehrere Wochen. Bis dahin hat die ABH wahrscheinlich/hoffentlich den AT ausgestellt.

    Aber schädlich ist die Antragstellung auf Alg2 nicht.


    Ich bin nur besorgt, dass durch unseren ALG2-Antrag irgend etwas in Gang gebracht wird. Ich gehe mal davon aus, dass das Jobcenter unseren Antrag mit der ABH abgleicht bzw. meldet. Insbesondere da der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis noch läuft. Da der Punkt ,,Sicherung des Lebensunterhaltes" nicht 100% klar ist und anscheinend von ABH zu ABH (in unserem Fall sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter) unterschiedlich gehandhabt wird, bin ich geneigt den Antrag auf ALG2 vorerst nicht zu stellen.

    Rein finanziell gesehen wäre unser Lebensunterhalt mit ALG2 sicherer als ohne. Jedoch scheint die ABH bei einer ,,Zuwanderung ins Sozialsystem" viele Anträge genauer unter die Lupe zu nehmen. Ehrlich gesagt ist mir momentan auch nicht klar wie die ABH unseren Antrag ohne Arbeitsvertrag / Lohnabrechnungen so einfach angenommen hat und von ,,gar kein Problem" redet. Die Richtlinien zur Sicherung des Lebensunterhaltes erscheinen mir sehr schwammig.

    Knapp 10.000€ als Vermögens-Grundfreibetrag ? Wie kommst du darauf?

    150 Euro pro Lebensjahr für meine Frau und mich = über 10 Tausend Euro gesamt

    (3100 Euro pro Kind nicht berücksichtigt).

    Obwohl wir rechtlich einen Anspruch auf ALG2 haben, sind wir momentan nicht darauf angewiesen. Wir könnten z.B. unser (kleines) Vermögen bis Arbeitsbeginn aufbrauchen. Da wir lange im Ausland waren und praktisch ,,nichts ins System eingezahlt" haben, komme ich mir ehrlich gesagt auch ein bisschen komisch vor einen Antrag auf ALG2 zu stellen. Auf der anderen Seite denke dann wieder, dass ich mein Recht auch in Anspruch nehmen sollte. Falls ich den Antrag bis 31.08. nicht stelle, ,,verliere" ich effektiv ca. 2000 Euro für August. Ohne das Risiko, dass Probleme bei der Aufenthaltsgenehmigung auftreten könnte, würde vermutlich das ,,Gier-Gefühl" gewinnen.

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    Grace

    Einmal editiert, zuletzt von Tom444 (25. August 2018 um 10:27)

  • Danke für die Erklärungen.

    Das hätte in den Erstbeitrag gehört.;)

    Ich gehe mal davon aus, dass das Jobcenter unseren Antrag mit der ABH abgleicht bzw. meldet. Insbesondere da der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis noch läuft.

    Datenschutz? In D ein extrem wichtiges Wort.

    Deswegen rennt man in D selber zu jeder Behörde und beantragt wieder alles, um es der anderen Behörde nachzuweisen.

    Du erinnerst dich noch an Reinhard Mey ? An seinen Antragsformular-Song?

    Abgleichen untereinander darf mW in solchen Fällen nur die ABH mit der Meldestelle. Geschieht auch regelmäßig und automatisiert.

    Ich habe die Aussage von der ABH: Das wird nachts datenpaketweise rüber geschickt. Wenn Sie sich montags beim EMA mit Wohnsitz anmelden, wissen wir bei der ABH das dienstags früh. Montags würden wir Sie leider wieder wegschicken....weil: unser Computer sagt Nö, is nich gemeldet.

    Luftlinie: 800m

    Das JC verlangt nun mal die Vorlage eines entspr. AT. Ist der für deine Frau noch nicht vorhanden, wird aber schon für dich und die Kinder der gestellte Alg2- Antrag bearbeitet und sicher auch bewilligt.

    Deine Frau zählt zur Familie, zum Haushalt---aber (noch) ohne Leistungen.

    Liegt der AT für deine Frau vor, dann arbeitet das JC *nach*, erstellt einen Änderungsbescheid auf alle Personen, alle mit Leistungsanspruch.

    Ja, das Hickhack mit der Voraussetzung der Sicherstellung des Lebensunterhaltes kenne ich auch--- und auch sehr unterschiedliche Aussagen einer einzigen ABH. Sogar tagesformabhängig.

    Manchmal muss der (ausländische) Antragsteller erst einen deutschsprechenden Helfer finden, der das entspr. Gesetz und die Fachanweisungen sucht bzw. kennt--- dieses den Mitarbeitern höflich vorlegt---- und schon bewegt sich die Maschine in die richtige Richtung;-)

    Du bist Deutscher, du solltest dich noch erinnern----

    Ja, das Geldvermögen würde zunächst für dich und die dt. Kinder zählen. Das passt auch.

    Du brauchst dir gar nicht komisch vorkommen---- Hartz 4 ist eben ein System, dass Hilfebedürftigen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch ohne *vorherige Einzahlung* Leistungen gewährt.

    Es gibt auch überhaupt keine Verpflichtung, sein geringes eigenes Vermögen zuerst einzusetzen.

    Wenn du deinen Arbeitsvertrag ab Oktober unter Dach und Fach hast, und dein Einkommen den Familienbedarf deckt, entfällt die Leistungsberechtigung wieder. Da achtet das JC schon selber drauf.

    Die Mitteilung mit dem Einkommen braucht erst gemacht werden, wenn das Einkommen wirklich sicher fließt.

    Kennst du die Sozialleistungen für

    -Bildung und Teilhabe--- vom JC bzw. vom Landkreis/Soziales

    -evtl. Mehrbedarf für kostenintensive Ernährung---vom JC

    -Erstausstattung des Haushaltes---vom JC

    -persönlicher Schulbedarf für Schüler nach Vorlage der Schulbescheinigung---vom JC

    -Kindergeld ----von der Familienkasse der Arbeitsagentur

    Fazit:

    Stelle den Antrag für alle auf jeden Fall noch im August. Dazu genügt die fristwahrende Antragstellung mit den wichtigsten Formularen.

    Hauptantrag HA, dazu Anlagen KDU, EK, VM

    Findest du alles im Netz mit diesen Begriffen.

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