Hallo Liebe Community,
Ich habe folgendes Problem.
Ich bin seit ende Mai fertig mit der Ausbildung und seitdem bekomme ich Aufstockendes ALG 2 + ALG 1 (zumindest wäre es so wenn ALG 1 endlich mal bearbeitet wäre.....)
Nun habe ich "GOTTT SEID DANK" wieder eine Beschäftigung ab dem 01.09.2018
Heute bekam ich einen tollen Brief vom Jobcenter,
...
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr xxx,
Sie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch SGB 2 beantragt.
Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
Zur Beschäftigun bei xxxxx: (Ausbildung):
* Einkommensbescheinigung, lag ihrem Schreiben vom 13.08. nicht bei (ist nun dabei)
*Arbeitsbescheinigung
*ALGI Bescheid nach Erhalt, (liegt auch mit bei)
Zu ihrer neuen Beschäftigung:
*Arbeitsvertrag
*Einkommensbescheinigung
*Anlage EK
*Lohnabrechnung nach Erhalt
*Nachweis des Lohnzuflusses (Kontoauszüge)
Beachten sie bitte folgendes:
Ab 09/2018 nehmen Sie eine Beschäftigung auf.
Jetzt kommt es
Um Überzahlung zu vermeiden bleiben die Leistungen ab 01.09.2018 vorläufig eingestellt.
Nach Vorlage der geforderten Unterlagen werden wir ihre Leistungen neu berechnen
Bitte reichen Sie diese bis 08.09.2018 ein.
Nun habe ich folgende fragen.
1. Was zum teufel stimmt mit denen nicht? Ich bin knapp 3 Monate Arbeitssuchend und habe mehr Papierkram als in 3 Jahren Ausbildungszeit gehabt.
2. Aus welchem Grund wollen die auf einmal die ganzen Sachen von meinem neuen Arbeitgeber ? (Vollzeit 40 Stunden ), ich will denen das nicht geben. ich bekomme ja nichts mehr von denen also. sehe ich keinen Grund deren Spinnerei noch Gehör zu schenken ich fühle mich von denen sowas von durchleuchtet (Kontoauszüge hier, Verträge da usw.) ist das die neue Stasi ???
3. Was ich seltsam finde ist. Die fehlende Arbeitsbescheinigung liegt der Agentur bereits vor. Warum holen die sich das nicht von dort, das ich einen job habe ab 01.09 wissen die schließlich auch von der Agentur weil ich das bisher nur denen gesagt habe! Ich habe schonmal einen Widerspruch verfasst.
ZitatAlles anzeigenWiderspruch gegen vorläufige Einstellung der Leistungen ab dem 01.09.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
In ihrem Schreiben vom 22.08.2018 Kündigen sie eine vorläufige Einstellung der Leistung an, mit der Begründung einer Arbeitsaufnahme am dem 01.09.2018.
Dagegen lege ich hiermit einen Widerspruch ein.
Begründung:
Da ich erst Arbeite und dann Geld erhalte so wie es in Deutschland üblich ist kann ich frühestens im Oktober mit der 1. Lohnzahlung rechnen. Die kann ich auch gerne mit Kontoauszügen im Oktober belegen.
Laut dem Zufluss Prinzip wird es so geregelt, dass mir für den Monat September noch die kompletten Leistungen zustehen.
Ich erwarte das die Leistungen pünktlich auf meinem Konto für den Monat 09/2018 Überwiesen werden. Ich bitte um eine Schriftliche Bestätigung das die Zahlung auf dem weg ist.
Ich bin bereit
* Einkommensbescheinigung, lag ihrem Schreiben vom 13.08. nicht bei (ist nun dabei)
* ALGI Bescheid nach Erhalt, (liegt auch mit bei)
* Widerspruch
das dem Jobcenter zu schicken.
Danke im voraus für eure Unterstützung.