Guten Tag.
Folgende Sachlage.
Ich befinde mich in Ausbildung , meine Frau in Elternzeit und ein Kleinkind.
Ich beziehe Bafög und bin bei Meier Frau in bedarfsgemeinshaft als Aufstocker.
Wir hatten gemeinsam schon einmal eine Wohnung und mussten von da auf die schnelle ausziehen wegen extemen schimmel.
Wir haben bis jetzt in Untermiete gewohnt da wir keine Wohnung gefunden haben. Sind bei Bekannten eingezogen. Wir hatten 1 Schlafzimmer und 1 Kinderzimmer der rest war zur gemeinsamen Nutzung.
Nun möchte aber ihr Sohn wider einziehen und wir müssen ausziehen er braucht ja ein Zimmer und sonst hat mein Kind kein Kinderzimmer.
Da wir jetzt aber nur Schlaf und Kinderzimmer hatten haben wir nur noch die Möbel von den Räumen.
Wir haben keine Küche(küchsnzeile, Elektrogeräte wie. Herd oder Waschmaschine), kein Wohnzimmer (Sofa, wohnwand)
Haben wir da iwie ein recht auf eestaustattung? Ein Kollege meinte das gibt's nur wenn man aus Elternhaus auszieht und nicht wenn man mal Wohnung hatte.
Zur Info. Meine alte Küche aus der schimmeligen Wohnung habe ich drin gelassen weil das dem Vermieter gehörte die waachmaschine auch. Wohnwand und Sofa habe ich da gelassen weil ich kein Lagerraum hatte. Habe gesagt ich hole es bald ab aber konnte nicht wusste nicht wohin damit und er hat es entsorgt dann.
Habe ich einen Anspruch obwohl ich schob mit meiner Frau einen Wohnung hatte???