Anspruch auf erstaustattung und Fragen

  • Guten Tag.

    Folgende Sachlage.

    Ich befinde mich in Ausbildung , meine Frau in Elternzeit und ein Kleinkind.

    Ich beziehe Bafög und bin bei Meier Frau in bedarfsgemeinshaft als Aufstocker.

    Wir hatten gemeinsam schon einmal eine Wohnung und mussten von da auf die schnelle ausziehen wegen extemen schimmel.

    Wir haben bis jetzt in Untermiete gewohnt da wir keine Wohnung gefunden haben. Sind bei Bekannten eingezogen. Wir hatten 1 Schlafzimmer und 1 Kinderzimmer der rest war zur gemeinsamen Nutzung.

    Nun möchte aber ihr Sohn wider einziehen und wir müssen ausziehen er braucht ja ein Zimmer und sonst hat mein Kind kein Kinderzimmer.

    Da wir jetzt aber nur Schlaf und Kinderzimmer hatten haben wir nur noch die Möbel von den Räumen.

    Wir haben keine Küche(küchsnzeile, Elektrogeräte wie. Herd oder Waschmaschine), kein Wohnzimmer (Sofa, wohnwand)

    Haben wir da iwie ein recht auf eestaustattung? Ein Kollege meinte das gibt's nur wenn man aus Elternhaus auszieht und nicht wenn man mal Wohnung hatte.

    Zur Info. Meine alte Küche aus der schimmeligen Wohnung habe ich drin gelassen weil das dem Vermieter gehörte die waachmaschine auch. Wohnwand und Sofa habe ich da gelassen weil ich kein Lagerraum hatte. Habe gesagt ich hole es bald ab aber konnte nicht wusste nicht wohin damit und er hat es entsorgt dann.

    Habe ich einen Anspruch obwohl ich schob mit meiner Frau einen Wohnung hatte???

  • Hallo,

    Die Mieterin muss euch den Untermietvertrag kündigen.

    Und bevor ihr Sohn einzieht und ihr auszieht, müsst ihr erstmal eine andere Wohnung haben---als Angebot.

    Ob dort dann schon eine Küche drin ist? Wer weiß das.

    Wann war denn das, als ihr auf die Schnelle ausziehen musstest?

    Weiß das JC darüber Bescheid?

  • Sie hat uns gekündigt. 3 Monate hat sie uns gegeben. Ich habe eine Wohnung zum 1 Oktober gefunden. Obwohl ich bis 1 Dezember ausziehen müsste.

    Die Wohnung ist leer also ohne Küche und Waschmaschine. Ich musste vor 1 Jahr dringend ausziehen. Ja klar das JC weiß über alles bescheid hab damals untermietvertrag etc alles abgegeben.

    Wohnungsgbot und Begründungsformular habe ich eingereicht aber erst heute. Jetzt überlege ich wie ich die Küche bekomme.

    2 Mal editiert, zuletzt von S.M.YIL (25. August 2018 um 16:41)

  • Schön. Immer kommt das eigentlich Wichtige erst auf Nachfrage. Leider sind wir keine Hellseher...

    Hat das JC die Kündigung schon gesehen? Sonst ist der Umzug nicht erforderlich.

    Ist das neue Wohnungsangebot denn angemessen( also billig genug) für 3 Personen?

    Was ist denn ein Begründungsformular?

    Ach, heute schon abgegeben? Na, das ist doch schon mal gut. Dann reiche die Kündigung noch nach.

    Dann musst du abwarten, was das JC dir antwortet.

    Wenn die Erstausstattung genehmigt wird, dann macht jede Kommune das anders.

    Manche geben Geld, manche geben Gutscheine, manche geben eine Zusage für X €, man kann in Gebrauchtläden oder bei DRK/Diakonie/Caritas kaufen.

    Das JC wird dir schreiben, wie es läuft bei euch.

    Wie du die Küche bekommst?

    Abwarten, was das JC schreibt.

  • Beantragt die Leistungen. Die werden euch wahrscheinlich auch als Zuschuss bewilligt. Bei Möbeln die bereits vorhanden waren, also Wohnwand oder Sofa, wird man euch wahrscheinlich ein Darlehen gewähren, da hier die Erstausstattung nicht greift.

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