Wie ist das eigentlich, wenn ich meine vermietete Eigentumswohnung dann endlich geschafft habe zu verkaufen?
Überschuß aus Verkaufspreis abzüglich Bankschulden (Grundbuch-Eintrag) und Gebühren = ca. 17.000 Euro
Wie wird der Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung (keine Eigenbedarfsnutzung) beim Bezug von Hartz IV bewertet / angerechnet?
Kann dieser Überschuß als Schonvermögen (insges. 15.250) zwischen beiden Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt werden obwohl der Erlös lediglich dem einen Partner, als bisherigem Alleineigentümer, zugeflossen ist?
Muss der Bezug von Hartz IV – Leistungen unterbrochen (gekündigt) werden, selbst wenn nach Ablösung aktueller Schulden / Verbindlichkeiten das restliche gemeinsame Vermögen unterhalb der Schwelle des zulässigen Schonvermögens liegt?
Im Voraus dankend.